Arbeitsverbote

Arbeit nur für Deutsche?

Begründet mit "Arbeit nur für Deutsche"-Argumenten wurde Flüchtlingen der Zugang zum Arbeitsmarkt massiv erschwert. Im ersten Jahr ihres Aufenthalts in Deutschland unterliegen sie einem absoluten Arbeitsverbot.

Danach tritt die Nachrangigkeitsprüfung in Vollzug: Flüchtlinge suchen sich einen Arbeitgeber, der ihnen auf einem Formular bestätigt, sie einstellen zu wollen. Mit diesem Formular müssen Flüchtlinge dann eine Arbeitserlaubnis bei den für sie zuständigen Ausländerbehörden beantragen.

Diese reichen die Formulare an die Arbeitsagenturen weiter, die prüfen, ob in ihren Bezirken Deutsche oder EU-Ausländer arbeitslos sind, die diese Stelle antreten können. Dieses Prüfverfahren führt dazu, dass Flüchtlinge z.T. bis zu 30 Arbeitserlaubnisse beantragen, ohne eine Stelle zu bekommen. Sie sind die besten ZuträgerInnen von freien Stellen für die Arbeitsagenturen.

Erst nach vier Jahren wird diese Nachrangigkeitsprüfung ausgesetzt. Dennoch muss weiter jede Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt werden.

Doch selbst dann haben die Ausländerbehörden die Möglichkeit, Arbeitserlaubnisse zu verweigern. Ein häufig genutztes Argument sind angebliche Verstöße gegen Mitwirkungsplichten.

Die fehlenden Arbeitserlaubnisse zwingen Flüchtlinge in die Abhängigkeit von minimalen Sozialleistungen, obwohl sie lieber arbeiten und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen würden.