Bundesrecht
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
"Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland. 2Es ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland. 3Das Gesetz dient zugleich der Erfüllung der humanitären Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland. 4Es regelt hierzu die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern. 5Die Regelungen in anderen Gesetzen bleiben unberührt."
Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Die AufenthV regelt die Umsetzung des Aufenthaltsgesetzes
Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)
Das AsylVfG regelt das Asylverfahren der BRD von den Erstinterviews beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über die Unterbringung von AsylbewerberInnen bis zur Abschiebung nach der Ablehnung des Asylantrags.
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Flüchtlinge im Asylverfahren, mit humanitärem Aufenthalt oder mit Duldung erhalten nicht die vollen Sozialleistungen, sondern eine um ca. 30% reduzierte Sozialhilfe, die bevorzugt mit Sachleistungen ausbezahlt werden sollen. Dies wird mit dem AsylbLG geregelt.