Einzelfälle

An dieser Stelle dokumentieren wir Einzelfälle, mit denen wir uns über einen längeren Zeitraum befassen und die einen detaillierten Einblick in die Probleme und Schwierigkeiten von Flüchtlingen ermöglichen.

Walid Mohsin Aziz

Walid Elias
Das Missionsärztliche Institut Würzburg schlägt Alarm: Immer mehr Flüchtlinge werden im Rahmen der Dublin II Verordnung von Würzburg nach Griechenland abgeschoben – in dramatische Verhältnisse. Momentan sind mehrere Iraker bedroht. Was Flüchtlinge dort erwartet schildert der Iraker Walid Mohsin Aziz (26), der im Dezember 2008 von Würzburg aus abgeschoben wurde.

„Mir geht es sehr schlecht. Ich weiß nicht, was ich tun soll (…). Es gibt kein Asylheim, keine medizinische Hilfe, keine Stelle, wohin ich mich wenden kann. Ich leide sehr an dieser Situation, weiß nicht, was ich tun soll und wie mein Leben enden wird. Ich kann aber nicht in mein Land zurückgehen, dort werde ich sterben“

Familie Beraki

Lucia Beraki (32) und Amr Tsehaye (40) flohen vor 4 Jahren aus Eritrea, um der Verhaftung und Folter durch das Militärregime zu entgehen.

Ziyad Elia Rifaat

Die Kampagne für Ziyad Elia Rifaat (24), der nach Griechenland abgeschoben werden sollte, hat gewirkt. Ziyad kann bleiben und in Deutschland sein Asylverfahren durchführen. Über 900 Menschen hatten zuvor das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aufgefordert, die Abschiebung in Obdach- und Rechtlosigkeit auf einer Athener Verkehrsinsel zu stoppen.

Marwan Khedir Lyas

Marwan Khedir Lyas (22) ist als verfolgter Yezide im letzten Jahr aus dem Irak geflohen. Kurz vor seiner Flucht starben bei einem Anschlag auf zwei yezidische Dörfer nahe Mossul über 500 Menschen, er selbst ist schwer traumatisiert. Da er jedoch über Griechenland einreiste, soll auch er dorthin abgeschoben werden. Unter diesem Druck ist er schwer erkrankt, auf 50 kg abgemagert und wird derzeit psychiatrisch im Bezirkskrankenhaus Günzburg behandelt.

Felleke Bahiru Kum

Felleke Bahiru Kum
Am 29.04.2009 stand Felleke Bahiru Kum, der am 23.04.2009 bei der Landtagsanhörung zu den Flüchtlingslagern in Bayern als Experte geladen war, erneut wegen "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" bei einem Abschiebeversuch am Flughafen Frankfurt am Main vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 10 Euro. Felleke reagierte entsetzt: "Ich habe nichts Unrechtes getan, ich hatte nur Angst vor Folter und Gefängnis in Äthiopien". Die Richterin stimmte dieser Ansicht schließlich zu: Das Verfahren wurde eingestellt, die Kosten trägt die Staatskasse. War schon die geforderte Geldstrafe abenteuerlich begründet, so ist der politische Hintergrund ein Skandal:
Im Oktober 2006 konnten Pro Asyl und der Bayerische Flüchtlingsrat anhand von Dokumenten des äthiopischen Außenministeriums nachweisen, dass Exiloppositionelle, die Äthiopien im Ausland in Verruf gebracht haben, zurückgeholt werden sollen, um sie wegen "ethnischen Säuberungen und Unterschlagung von Staats- und Volksbesitz" vor Gericht zu stellen. "Im Klartext: Exil-Oppositionelle heimholen und aburteilen", kommentierte die Süddeutsche Zeitung. Felleke fand sich auf einer Namensliste der äthiopischen Botschaft an das deutsche Auswärtige Amt mit der Zusicherung, ein Laisser-Passer auszustellen.
Die Ausländerbehörde in Donauwörth nutzte dieses Laisser-Passer für die Abschiebung von Felleke. Zwei Abschiebeversuche konnte er selbst verhindern, in dem er sich weigerte, ins Flugzeug einzusteigen, lauthals schrie und versuchte, sich den Beamten zu entwinden. Die Piloten beider Flüge weigerten sich, Felleke mitzunehmen.
Am 21. November 2006, kurz vor dem dritten Abschiebeversuch, sah sich die zuständige Ausländerbehörde in Donauwörth gezwungen, die Abschiebeversuche zu beenden und Felleke aus der Abschiebehaft zu entlassen. Fellekes Anwalt hatte auf der Grundlage der äthiopischen Dokumente einen Asylfolgeantrag gestellt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat noch keine Entscheidung getroffen, wir rechnen uns aber gute Chancen aus, dass der Antrag positiv beschieden wird.

Familie Ora

FOTO: Die Abschiebung ist vorerst gestoppt - nun können Ebtesam [v.l.], Bahnan, Sharbel und Sandra Ora die Taschen wieder auspacken.     Foto: dpa
Am Montag, den 22.10.2007 wurden Ebtesam, ihr Mann Bahnan und die beiden Kinder Sandra und Sharbel Ora um 6 Uhr morgens verhaftet und in Abschiebehaft genommen. Nur der älteste Sohn, der nicht zu Hause war, entging dem Gefängnis. Zwei Tage darauf sollten sie abgeschoben werden. Doch der Kreis der UnterstützerInnen in Straubing ist groß und die Situation absurd. Denn eigentlich hat die Familie Anspruch auf ein Bleiberecht nach der Bleiberechtsregelung, die Ende August 07 in Kraft getreten ist.
Dank des großen Einsatzes der UnterstützerInnen vor Ort ist es gelungen, die Abschiebung zu stoppen, die Familienmitglieder, die sich bereits am Frankfurter Flughafen befunden haben, wurden wieder nach Straubing zurückgebracht. Am 5.12.07 wurde die Petition für ein Bleiberecht im Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags erörtert. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder votierte dafür, den Fall an die Härtefallkommission weiterzuleiten. Die entschied am 23.1.08, dass Familie Ora ein Bleiberecht bekommt.
Wir danken allen Unterstützerinnen und Unterstützern, nur mit Ihnen gemeinsam ist es gelungen, die Abschiebung zu stoppen und Familie Ora endlich ein Bleiberecht und eine Zukunftsperspektive zu verschaffen!

Familie Marevci

Unter Abschiebedruck: Alush Marevci mit Tochter Femije
Trotz der schweren chronifizierten Posttraumatischen Belastungsstörung infolge von Gewalterfahrungen im Kosovo sollte Frau Marevci mit Mann und Kind abgeschoben werden. Der Fall wurde in die Härtefallkommission einbracht und REFUGIO und der Bayerische Flüchtlingsrat initiierten eine Unterschriftensammlung. Inner halb einer Woche kamen fast 1.000 Unterschriften zusammen, die REFUGIO an die Härtefallkommission (HFK) übergeben hat. Mit Erfolg: Anfang 2008 entschied die HFK das die Familie bleiben darf.

Der damalige Aufruf

Herr Marevci ist seit Oktober 1998 in Deutschland. Von 1999 bis 2003 hatte er eine Aufenthaltserlaubnis. Dieser Aufenthaltsstatus wurde vom Bundesamt wieder zurückgenommen, seitdem hat er nur eine Duldung. Er arbeitet als Estrichleger. Sein Arbeitgeber möchte ihn unbedingt behalten, da er ein fleißiger und zuverlässiger Mitarbeiter ist. 2004 kam Frau Marevci nach Deutschland und stellte einen Asylantrag. Die Tochter Femije wurde im August 2004 geboren. Seit 2005 ist Frau Marevci bei REFUGIO München in psychotherapeutischer Behandlung wegen ihrer psychischen Belastung.

Wegen der Schwere der Erkrankung ist sie gleichzeitig in psychiatrischer Behandlung. Durch die wiederholten Abschiebeandrohungen erlitt Frau Marevci immer wieder Zusammenbrüche und musste in stationäre Behandlung.

Inzwischen ist auch die Tochter durch die belastende Situation in Mitleidenschaft gezogen und zeigt Symptome einer Verhaltensstörung. Frau Marevci braucht aufgrund ihrer schweren psychischen Erkrankung einen sicheren Aufenthalt, damit die Behandlung wirksam wird. Herr Marevci lebt seit 1998 in Deutschland, hat einen Arbeitsplatz und verdient den Unterhalt für seine Familie. Das Kind braucht eine stabile Mutter, damit es eine gesunde Entwicklung nehmen kann.

Wir fordern ein Bleiberecht für Familie Marevci!

Debru Zewdie Ejeta

Debru Zewdie Ejeta
Debru Zewdie Ejeta stammt aus Äthiopien und flüchtete 1996 nach Deutschland. Nach der Ablehnung seines Asylantrags und jahrelangem Aufenthalt im größten südbayerischen Flüchtlingslager in Neuburg an der Donau initiierte er ein Protestschreiben über die unerträgliche Lebenssituation im Neuburger Lager.
In der Folge engagierte er sich immer stärker und wurde zu einem der SprecherInnen der Flüchtlinge. Die Folge: Kriminalisierungsversuche, versuchte Abschiebungen, und Repression durch die Ausländerbehörde.
Dennoch ließ er nicht locker. Im Herbst 2006 brachte Debru Zewdie Ejeta mit Hilfe des Bayerischen Flüchtlingsrats Dokumente der Äthiopischen Regierung ans Tageslicht, mit denen die Repression gegen äthiopische Exiloppositionelle nachweisbar wurde.
Debru bekam als Exiloppositioneller eine Aufenthaltserlaubnis wegen drohender Folter in Äthiopien und kann nach 10,5 Jahren Angst vor der Abschiebung endlich wieder durchatmen.

Alle Informationen zu den Abschiebungen von Exiloppositionellen nach Äthiopien

Burhan Karim Zangana

Burhan Karim Zangana verstrickte sich in den Fallstricken nationalstaatlicher Abschottungsmaßnahmen. Er floh 2005 aus dem Irak nach Deutschland. Zu dieser Zeit galt ein Abschiebestopp für den Irak. Allerdings nur für IrakerInnen, die sich bereits in Deutschland aufgehalten haben. Da er mit dem Flugzeug nach Deutschland kam, wurde er zunächst im Flughafenverfahren auf dem Münchner Flughafen festgehalten und galt als nicht eingereist. Dieser Zustand wurde von der Bundespolizei und allen beteiligten Behörden monatelang verlängert, obwohl er zwischenzeitlich in die Abschiebehaft in der JVA München verlegt und mehrere Male zur irakischen Botschaft nach Berlin gefahren wurde.
Nicht eingereist: das war sein Schicksal. Nach 7 Monaten in Deutschland wurde Burhan Karim Zangana formal an der Grenze zurückgewiesen und über Syrien in den Irak abgeschoben.

Familie Avdija

Familie Avdija
Familie Avdija stammt aus dem Kosovo und gehört zur Minderheit der Ashkali. Nach mehreren Übergriffen durch albanische Nationalisten entschlossen sich Vater Aziz, Mutter Eljheme und die vier Kinder Lumturije (10), Florim (11), Idriz (14) und Zehnepe (16) Anfang 2005 zur Flucht. In Slowenien wurden sie von der Polizei aufgegriffen und stellten einen Asylantrag. In dem Flüchtlingslager, in dem sie unterbracht wurden, trafen sie wieder auf albanische Nationalisten, die Angriffe und Drohungen gingen weiter.
Erneut entschloss sich die Familie zur Flucht, wurde jedoch auf ihrem Weg zu Verwandten nach Schweden im März 2005 in Stuttgart aufgegriffen und in die Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung in Zirndorf gebracht. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte die Durchführung eines Asylverfahrens ab, da nach der Dublin II-Verordnung Slowenien dafür zuständig sei.
Am 09.06.2005 wurde Aziz Avdija in Abschiebehaft genommen. Eljheme Avdija, die an einer Posttraumatischen Belastungsstörung leidet, unternahm einen Suizidversuch und wurde zur stationären Behandlung in das Bezirkskrankenhaus Erlangen eingeliefert. Lumturije, Florim, Idriz und Zehnepe wurden in einem Kinderheim untergebracht.
Die Abschiebung der gesamten Familie erfolgte am 01.07.2005. Zwar weigerte sich der Pilot der Linienmaschine, mit der die Abschiebung zunächst geplant war, die Familie mitzunehmen. Doch eiligst wurde eigens ein Flugzeug gechartert und die Familie in Begleitung von Bundespolizei und einem Arzt nach Ljubliana abgeschoben.
Der Asylantrag der Avdijas in Slowenien wurde inzwischen abgelehnt, sie warten derzeit auf den Ausgang ihrer Verfassungsbeschwerde beim slowenischen Verfassungsgericht.