Europäisches Asylrecht

Bis in die 1980er Jahre war Flüchtlings- und Migrationspolitik eine fast ausschließlich nationalstaatliche Angelegenheit. Doch die Unterzeichnung des Schengenvertrags 1985 setzte eine europäische Harmonisierungswelle der Flüchtlings- und Migrationspolitik in Gang, die bis heute unverändert anhält. Hier finden Sie eine Auswahl der Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union, sowie Erläuterungen, Hintergrundinformationen und Stellungnahmen dazu.

Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union

Pro Asyl hat diese Vielzahl der entstandenen Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union zusammengestellt:

Dublin II-Verordnung
Die Dublin II-Verordnung regelt die Zuständigkeit des jeweiligen EU-Mitgliedstaates hinsichtlich von Asylverfahren. Diese Verordnung wurde am 18. Februar 2003 beschlossen und kommt seit dem 1. September 2003 in allen EU-Staaten (außer Dänemark) und in den zwei Nicht-EU-Staaten Norwegen und Island zur praktischen Anwendung.
ECRE-Studie: "REPORT ON THE APPLICATION OF THE DUBLIN II REGULATION IN EUROPE
Zusammenfassung der ECRE-Studie, deutsch

Eurodac-Verordnung
Die Eurodac-Verordnung regelt den europaweiten Fingerabdruckabgleich von Asylsuchenden und Menschen ohne Aufenthaltsrecht ab 14 Jahren. Eurodac hat bis jetzt einen einzigen Zweck: die Zuständigkeitsregelungen effizienter zu gestalten. Diese Verordnung wurde bereits am 11. Dezember 2000 verabschiedet und am 26. Februar 2002 um eine Durchführungsbestimmungsverordnung ergänzt. Seit Januar 2003 sind die technischen Vorraussetzungen einsatzbereit.

Richtlinie zum Flüchtlingsbegriff und zum sog. ergänzenden Schutz (Qualifikationsrichtlinie)
Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes
Die Richtlinie zum Flüchtlingsbegriff und zum sog. ergänzenden Schutz regelt, wer Asyl und wer ergänzenden Schutz erhält sowie welche sozialen Rechte Flüchtlingen im Asylland gewährt werden.

Richtlinie zu den sozialen Aufnahmebedingungen
Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Die Richtlinie zu den sozialen Aufnahmebedingungen regelt die sozialen Mindestrechte von Schutzsuchenden während des Asylverfahrens. Diese Richtlinie wurde am 27. Januar 2003 vom Rat angenommen und musste bis zum 6. Februar 2005 in nationalstaatliches Recht umgesetzt werden.

Richtlinie zum vorübergehenden Schutz
Die Richtlinie zum vorübergehenden Schutz regelt die Mindestbedingungen der vorübergehenden Aufnahme von Flüchtlingen und ihre Verteilung auf die EU-Staaten in Krisensituationen für den Fall eines "Massenzustroms". Diese Richtlinie wurde am 20. Juli 2001 beschlossen und am 7. August 2001 veröffentlicht. Sie musste bis zum 31. Dezember 2002 in nationalstaatliches Recht umgesetzt werden.

Richtlinie zu den gemeinsamen Asylverfahren
Richtlinie 2005/85/EG des Rates vom 1. Dezember 2005 über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft
Die Richtlinie zu den gemeinsamen Asylverfahren legt Mindeststandards für die Durchführung von Asylverfahren fest. Ohne Aussprache haben die EU-Innenminister am 1.12.2005 die so genannte Asylverfahrensrichtlinie beschlossen.
Die Richtlinie unterschreitet sogar bereits etablierte Schutzprinzipien, so dass UNHCR, amnesty international, der Europäische Flüchtlingsrat und PRO ASYL prinzipielle Bedenken gegen die Verabschiedung der Richtlinie erhoben hatten. Auch das Europäischen Parlaments hat massive Kritik am 27. September 2005 geäußert und weitgehende Änderungen gefordert.

Opferschutzrichtlinie
Richtlinie 2004/81/EG vom 29. April 2004 über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer des Menschenhandels sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren

Richtlinie langfristig Aufenthaltsberechtigte
Richtlinie 2003/1 09/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen

Durchbeförderungsrichtlinie
Richtlinie 2003/110/EG des Rates vom 25. November 2003 über die Unterstützung bei der Durchbeförderung im Rahmen von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg

FRONTEX und die EU-Außengrenze

Frontex ist eine relativ junge Institution der Europäischen Union. Sie ist der Versuch, Grenzsicherungs- und Abschiebemaßnahmen der Europäischen Union zu koordinieren und zu vereinheitlichen. FRONTEXWATCH beobachtet und recherchiert, wie diese Institution arbeitet, was sie genau tut und dokumentiert diese Informationen.
Besonders sei auf die von FRONTEXWATCH im Januar 2008 veröffentlichte Broschüre Aufgaben und Strukturen der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen hingewiesen.