Lagerpflicht für Flüchtlinge abschaffen!

Gesetzentwurf am 13.12.2011 im Bayerischen Landtag

 
In Bayern gilt eine strikte Lagerpflicht für Flüchtlinge. Sie hat ihre gesetzliche Grundlage im bayerischen Landesaufnahmegesetz (AufnG) von 2002. Die Unterbringung von Flüchtlingen in Sammellagern soll, so die Bayerische Asyldurchführungsverordnung (DV Asyl) von 2002, „die Bereitschaft zur Rückkehr in das Heimatland fördern“.
Die Lagerpflicht muss jedoch abgeschafft werden. Sie ist nicht nur menschenunwürdig, sondern nach einem Bericht der Vereinten Nationen ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Die Forderung nach Abschaffung oder zeitlicher Begrenzung der Lagerpflicht wurde von allen ExpertInnen der Landtagsanhörung am 23.04.09 getragen. Im Landtag selbst gibt es eine Mehrheit aus Grünen, FDP, SPD, und FW für die Begrenzung der Lagerunterbringung auf maximal ein Jahr - lediglich die CSU will an ihrer Abschreckungspolitik festhalten.

CSU und FDP haben sich nach drei Jahren Debatte im bayerischen Landtag und mehr als einem Jahr nach ihrem "Asylkompromiss" nun auf einen Änderungsentwurf für das AufnG geeinigt, der am 13.12.11 in den bayerischen Landtag eingebracht wird. Eine vorläufige Neuregelung im Vorgriff auf dieses Gesetz ist seit April 2011 in Kraft. Doch dieser mangelhafte Kompromiss erlaubt es nur wenigen Flüchtlingen, aus den Flüchtlingslagern auszuziehen.

Weitere Informationen:

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  • Die Positionen des Bayerischen Flüchtlingsrats mehr >>>
  • Die Medienberichte zur Debatte um die Lagerpflicht mehr >>>
  • Die Landtagsanhörung zur Umsetzung des AsylbLG in Bayern am 23.4.09 mehr >>>
  • Weitere Dokumente und Stellungnahmen mehr >>>
  • Alle Informationen zu den Flüchtlingslagern in Bayern mehr >>>