Lagerpflicht für Flüchtlinge abschaffen!

Lagerdebatte am 14.7.10 im Landtagsplenum

Flüchtlingslagerkarte
Detailkarte Flüchtlingslager

 
Der Kompromiss von CSU und FDP

Die Beurteilung durch den Bayerischen Flüchtlingsrat

Erklärung des Lagerland-Netzwerks zur Neuregelung

Mindeststandards für Flüchtlingslager in Bayern

In Bayern gilt eine strikte Lagerpflicht für Flüchtlinge. Sie hat ihre gesetzliche Grundlage im bayerischen Landesaufnahmegesetz (AufnG) von 2002. Die Unterbringung von Flüchtlingen in Sammellagern soll, so die Bayerische Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl) von 2002, „die Bereitschaft zur Rückkehr in das Heimatland fördern“.
Auf dieser rechtlichen Grundlage werden 7636 Personen in 118 Flüchtlingslagern zermürbt: Jahrelange Unterbringung in Mehrbettzimmern in alten Gasthöfen, ausgedienten Kasernen und verrotteten Containerunterkünften, Gemeinschaftsküchen und -bäder, Polizeikontrollen zu allen Tages- und Nachtzeiten, Essens- und Hygienepakete, gebrauchte Kleidung oder Gutscheine, Arbeitsverbote, Residenzpflicht und Anzeigen wegen Verstoßes gegen die Passpflicht sind die Instrumentarien, die dem Unterbringungszweck‚ der Förderung der Rückkehrbereitschaft, dienen.
CSU und FDP setzten in der Sitzung des Sozialausschusses am 06.05.2010 ihren faulen Lager-Kompromiss durch. Das Sozialministerium muss nun eine Verordnung erarbeiten, mit der der Kompromiss umgesetzt werden kann.

Weitere Informationen:

  • Die Positionen der Landtagsfraktionen mehr >>>
  • Die Positionen des Bayerischen Flüchtlingsrats mehr >>>
  • Die Medienberichte zur Debatte um die Lagerpflicht mehr >>>
  • Die Landtagsanhörung zur Umsetzung des AsylbLG in Bayern am 23.4.09 mehr >>>
  • Weitere Dokumente und Stellungnahmen mehr >>>
  • Alle Informationen zu den Flüchtlingslagern in Bayern mehr >>>