Lagerpflicht für Flüchtlinge abschaffen!

CSU legt enttäuschendes Positionspapier vor

Flüchtlingslagerkarte
Detailkarte Flüchtlingslager

 

Das Positionspapier der CSU

In Bayern gilt eine strikte Lagerpflicht für Flüchtlinge. Sie hat ihre gesetzliche Grundlage im bayerischen Landesaufnahmegesetz (AufnG) von 2002. Die Unterbringung von Flüchtlingen in Sammellagern soll, so die Bayerische Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl) von 2002, „die Bereitschaft zur Rückkehr in das Heimatland fördern“.
Auf dieser rechtlichen Grundlage werden 7636 Personen in 118 Flüchtlingslagern zermürbt: Jahrelange Unterbringung in Mehrbettzimmern in alten Gasthöfen, ausgedienten Kasernen und verrotteten Containerunterkünften, Gemeinschaftsküchen und -bäder, Polizeikontrollen zu allen Tages- und Nachtzeiten, Essens- und Hygienepakete, gebrauchte Kleidung oder Gutscheine, Arbeitsverbote, Residenzpflicht und Anzeigen wegen Verstoßes gegen die Passpflicht sind die Instrumentarien, die dem Unterbringungszweck‚ der Förderung der Rückkehrbereitschaft, dienen.
Dabei zeigt sich, dass die Unterbringung in Wohnungen deutlich billiger ist, als die Lagerunterbringung, bei einer fünfköpfigen Familie in München beispielsweise um 2.315 € pro Monat.
Nach der interfraktionellen ExpertInnen-Anhörung im Bayerischen Landtag am 23.04.09 hat die parlamentarische Debatte aufgrund der Gesetzesentwürfe von Grünen und Freien Wählern begonnen:

Die Landtagsdebatte zum FW-Gesetzentwurf als Video >>>
Die Landtagsdebatte zum Grünen-Gesetzentwurf als Video >>>

Weitere Informationen:

  • Die Positionen der Landtagsfraktionen mehr >>>
  • Die Positionen des Bayerischen Flüchtlingsrats mehr >>>
  • Die Medienberichte zur Debatte um die Lagerpflicht mehr >>>
  • Die Landtagsanhörung zur Umsetzung des AsylbLG in Bayern am 23.4.09 mehr >>>
  • Weitere Dokumente und Stellungnahmen mehr >>>
  • Alle Informationen zu den Flüchtlingslagern in Bayern mehr >>>