domradio, 20.01.2009
„Akute Lebensgefahr“
Die Abschiebung von Irakern nach Griechenland stößt auf Protest
„Ich leide unter der schlimmen Situation: Hier in Griechenland gelten
die Menschenrechte nicht, die Griechen verweigern uns jede Hilfe“,
berichtet Walid Mohsin Aziz aus dem Mittelmeerstaat. Es gebe weder ein
Asylheim, medizinische Hilfe, noch ein reguläres Asylverfahren. Am 11.
Dezember 2008 wurde der 26-jährige Kurde abgeschoben. Viele
Irak-Flüchtlinge kommen über Griechenland. Werden sie dort bei der
Flucht registriert, können sie auch dorthin wieder zurückgebracht
werden. Dies sieht das europäische Flüchtlingsrecht mit der sogenannten
Drittstaatenregelung vor.
Nun
fürchten etliche weitere Flüchtlinge in der Würzburger
Gemeinschaftsunterkunft, dass es ihnen wie Walid ergeht. Das möchten
die MI-Mitarbeiter verhindern. Am Main wollte der Iraker nach seiner
Flucht im Sommer 2008 ein neues Leben anfangen. Er nahm an
Gesundheitskursen der Missionsärztlichen Klinik teil, wie
Krankenschwester Christine Steinheim berichtet. Er wähnte sich in
Sicherheit. In seinem Heimatland habe er in der Armee gedient, sei als
Kurde von den herrschenden Sunniten angefeindet worden, heißt es. Al
Qaida habe ihn bedroht, ebenso andere Terroristen.
Leben in Garagen oder auf der Straße
In
Griechenland lebt Walid in Garagen oder auf der Straße. Das Land sei
mit den Flüchtlingszahlen hoffnungslos überfordert, berichtet das
UNHCR. Für Zehntausende von Menschen gebe es nur gut 700 Plätze in
regulären Unterkünften, die Flüchtlinge würden fast zu 100 Prozent
weiter in den Irak abgeschoben. Nicht nur andere Staaten wie etwa
Norwegen hätten auf die Warnung des UNHCR reagiert und die Rückführung
nach Griechenland gestoppt. Auch einige Verwaltungsgerichte sind laut
Joachim Schürkens, Anwalt des Bayerischen Flüchtlingsrates, der
Empfehlung gefolgt, etwa Gießen, Oldenburg, Weimar und sogar Ansbach.
Die
Richter in Mittelfranken schrieben, es sei glaubhaft, dass Flüchtlinge
in Griechenland „keinen Zugang zu einem geordneten Asylverfahren
erhalten, in menschenrechtswidriger Weise behandelt werden und sich in
der konkreten Gefahr einer Kettenabschiebung über die Türkei in den
Irak befinden“. Jeder Richter entscheidet aber individuell; und das
gilt auch für Würzburg. Der Cousin Walids, mit ihm auf demselben
Fluchtweg nach Deutschland gekommen, hatte es mit einem anderen
Juristen zu tun. Er wird im Moment nicht nach Griechenland
zurückgeschickt.
Hoffen auf die Verwaltungsgerichte
Bisher
sei nicht in Sicht, dass das Bundesinnenministerium der Empfehlung des
UNHCR folge, kritisiert Schürkens. Dabei haben sich erst Ende November
die EU-Innenminister darauf geeinigt, bis zu 10.000 Irak-Flüchtlinge
aufzunehmen. Deutschland verpflichtete sich, 2.500 unterzubringen.
Dabei geht es nicht nur um verfolgte Christen, sondern entsprechend der
Vereinbarung auf EU-Ebene auch um traumatisierte Personen, Folteropfer
und alleinstehende Frauen mit Kindern.
Dies alles greife
jedoch nicht, wenn es um die Rückführung nach Griechenland gehe, so
Schürkens. Deshalb sei es wichtig, dass möglichst viele
Verwaltungsgerichte entsprechend der UNHCR-Einschätzung entschieden.
Nur so könne die Politik zu einer einheitlichen Lösung bewegt werden,
meint der Anwalt. „Wir fordern, dass die Iraker nicht nach Griechenland
abgeschoben werden, weil sie dort in akuter Lebensgefahr sind“, sagt
Stich. Das gebiete schon die Humanität. Und Walid selbst solle wieder
per Richterbeschluss nach Würzburg zurückkehren dürfen.