Süddeutsche Zeitung, 01.06.2006
Boykott-Aufruf ist keine Straftat
Gericht stellt Verfahren gegen Flüchtlingshelfer ein
Dem Studenten Hans-Georg E., 30, wurde vorgeworfen, im Oktober 2004 Flugblätter an nigerianische Flüchtlinge verteilt zu haben. Auf diesen Schreiben wurde den Afrikanern geraten, einer Einladung des Kreisverwaltungsreferats (KVR) zur Ausstellung von nicht genau spezifizierten Dokumenten auf keinen Fall nachzukommen. Nach Auffassung der "Karawane" sollte diese Einladung lediglich dazu dienen, "Ausreisepapiere" für eine zukünftige Abschiebung auszustellen. Die Staatsanwaltschaft war allerdings der Auffassung, dass E.s Aufruf zum Boykott der Einladung einer Aufforderung zu einer Straftat gleichkam.
Bereits vor Beginn der Verhandlung waren alle Zuschauersitze des kleinen Gerichtssaals mit "Karawane"-Aktivisten voll besetzt, sodass einige den Richterspruch vor verschlossenen Türen abwarten mussten. Auf der Anklagebank verteidigte sich indessen Hans-Georg E. mit dem Hinweis, dass alle vom KVR eingeladenen Flüchtlinge eine Duldung für ihren Aufenthalt in Deutschland gehabt hätten und somit nicht ausweispflichtig gewesen seien. Demnach könne auch der Aufruf zum Boykott der Einladung nicht strafbar sein. Nach kurzer Anhörung zweier Zeugen zog sich die Richterin mit Verteidiger und Staatsanwalt zurück, um wenig später mitzuteilen: "Das Verfahren wird eingestellt, die Prozesskosten trägt der Staat."
Trotz seiner Freude über den Prozessausgang zeigte sich Verteidiger Hartmut Wächtler verärgert: "Es war wieder einmal eines dieser Verfahren, bei denen man sich wirklich fragt, warum es überhaupt angestrengt wurde." Sein ebenso erzürnter Mandant hatte dafür seine eigene Erklärung: "Die Staatsanwaltschaft will doch nur versuchen, uns vor solidarischem Handeln mit Flüchtlingen abzuschrecken. " Natürlich sei das nicht gelungen, sagte er trotzig, aber für die Anwaltskosten von mehreren Hundert Euro muss er dennoch aufkommen.
Janek Schmidt