Süddeutsche Zeitung, 06.06.2008

Europa will einheitlich abschieben

Innenminister einigen sich auf Regeln im Kampf gegen illegale Einwanderung / EU-Parlament muss noch zustimmen

Flüchtlinge ohne gültige Aufenthaltspapiere leben in Europa oft als Obdachlose im Elend. Das Foto zeigt Heimatlose, die in Paris demonstrieren, um auf ihre Not aufmerksam zu machen. Foto: AFP
Die Europäische Union kommt auf dem Weg zu einer gemeinsamen Migrationspolitik voran. Die Innenminister der 27 Mitgliedstaaten haben sich am Donnerstag auf Kriterien zur Abschiebung illegaler Flüchtlinge geeinigt. Ein solches Regelwerk wollten die Minister zuerst vereinbaren, bevor sie Beschlüsse zur legalen Einwanderung fassen.

Wer sich illegal in Europa aufhält und zwangsweise in seine Heimat zurückgebracht werden muss, darf laut dem neuen Beschluss der Innenminister künftig maximal sechs Monate in Abschiebehaft sitzen. In Ausnahmefällen kann die Haft 18 Monate dauern. Das entspricht der Gesetzeslage in Deutschland. Jetzt hängt es vom Europaparlament ab, ob die Richtlinie in Kraft treten kann.

Das EU-Parlament wird am 18. Juni abstimmen und damit erstmals in der Geschichte der Europäischen Union über ein Einwanderungs-Gesetz entscheiden. Der Berichterstatter des Parlaments, der CSU-Abgeordnete Manfred Weber, hat den Abschiebe-Kompromiss der Innenminister mit ausgehandelt. Er wird mehrheitlich von den Christdemokraten und Liberalen unterstützt. Die Fraktionen der Grünen und der Linken haben sich dagegen ausgesprochen. Ob das Gesetz eine Mehrheit findet, hängt von den Sozialisten ab. Abgeordnete dieser Fraktion kündigten 18 Änderungsanträge an. Sollten diese Anträge durchgehen, wäre das Projekt erst einmal gescheitert.

Flüchtlingsgruppen kritisierten die Abschiebepläne der EU. Sie seien nicht geeignet, den Flüchtlingen „eine gute und würdige Rückkehr zu garantieren“, sagte Bjarte Vandvik vom Europäischen Flüchtlingsrat in Brüssel. Die Regeln seien „unverhältnismäßig“. Die Kritik galt neben der Dauer der Abschiebehaft auch dem fünfjährigen Wiedereinreiseverbot in die EU, das Illegale trifft, die aufgegriffen und abgeschoben wurden. Der deutsche Staatssekretär Peter Altmaier (CDU) bezeichnete es dagegen als „wichtigen Fortschritt, dass künftig ein nationales Wiedereinreiseverbot in der gesamten EU Geltung hat“. Man habe überhaupt „sehr viel von der deutschen Philosophie in den Richtlinientext hineingebracht“.

Der EU-Abgeordnete Weber (CSU) und der Fraktionschef der EU-Liberalen, Graham Watson, lobten den Kompromiss als „Schritt in die richtige Richtung“. Watson hob hervor, erstmals verpflichte sich die gesamte EU, im Umgang mit Illegalen gewisse Mindeststandards einzuhalten. Die Flüchtlinge könnten auf eine Reihe von Rechten pochen. So sollen sie Anspruch auf einen kostenlosen Rechtsbeistand haben, wenn sie gegen ihre Ausweisung vorgehen wollen. Nationale Vorschriften müssten aber dabei beachtet werden. So gibt es in Deutschland Prozesskostenhilfe generell nur dann, wenn Aussicht auf Erfolg besteht. EU-Staaten, die so ein Instrument nicht haben, könnten aus dem EU-Flüchtlingfonds unterstützt werden, kündigte EU-Innenkommissar Jacques Barrot an. Die Richtlinie schreibt außerdem die regelmäßig richterliche Überprüfung der Abschiebehaft vor. Flüchtlingshelfer sollen die Verhältnisse in den Abschiebezentren kontrollieren können.

Die Lage von illegal aufgegriffenen Flüchtlingen in Großbritannien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Irland, Malta , Schweden oder den Niederlanden würde sich durch die Richtlinie deutlich verbessern. In diesen neun EU-Staaten können sie bisher noch praktisch unbegrenzt in Abschiebehaft genommen werden. Staaten wie Frankreich wiederum, in denen Illegale maximal nur 30 Tage festgesetzt werden dürfen, müssten aufgrund der Richtlinie ihre Vorschriften nicht verschärfen.

Die Richtlinie verankert das Prinzip der „freiwilligen Ausreise“. Jeder Flüchtling müsse diese Chance bekommen, bevor Zwangsmaßnahmen greifen. Wer freiwillig ausreist, darf nicht mit einem Wiedereinreiseverbot belegt werden, ebenso wenig wie ein Flüchtling, der um Asyl bittet. Bisher konnten abgeschobene illegale Flüchtlinge, gegen die ein nationales Einreiseverbot erlassen wurde, ohne Probleme ein Visum für ein anderes EU-Land beantragen und erneut nach Europa einreisen. Dem soll jetzt ein Riegel vorgeschoben werden.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) warb unter den EU-Innenministern erneut für seinen Vorschlag, im Irak verfolgte Christen und andere bedrohte Religionsgruppen in Europa aufzunehmen. Eine konkrete Zahl oder einen festen Aufnahmeschlüssel nannte der Minister nicht. Laut Schäubles Vorlage sollen sich die EU-Staaten „freiwillig“ an einer solchen Aktion beteiligen und dabei mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) zusammenarbeiten. Vorbild wäre das „Resettlement“-Programm des UNHCR. Dabei werden Flüchtlinge aus Staaten, die ihnen keinen Schutz gewähren können, in die EU gebracht. Einige EU-Staaten beteiligen sich schon an solchen Projekten, Deutschland bisher nicht.

Der Krieg im Irak hat rund fünf Millionen Menschen vertrieben. Über zwei Millionen Flüchtlinge sind notdürftig in Syrien und Jordanien untergekommen. Ein konkreter Beschluss zur deutschen Irak-Initiative wird erst unter französischer EU-Präsidentschaft erwartet.

Cornelia Bolesch

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