Regensburg Digital, 01.04.2010

Hoffnung für Flüchtlinge?

Der Protest der Flüchtlinge in Bayern geht weiter. Ein Lichtblick zeigt sich am Horizont: Im bayerischen Landtag passierte vor zwei Wochen eine Neuregelung zur Residenzpflicht den Sozialausschuss. Eine Wende in der bayerischen Asylpolitik?

Demonstration der BI Asyl: Der jahrzehntelange Protest gegen die rigide bayerische Flüchtlingspolitik zeigt langsam Wirkung. Foto: Archiv

 

Die von CSU und FDP beantragte Neuregelung wurde von allen Fraktionen getragen. Demnach dürfen sich Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren nicht nur im Landkreis, sondern auch im ganzen Regierungsbezirk bewegen. „Grundsätzlich dürfen sich Asylbewerber nach Bundesrecht nur im Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde aufhalten. Das entspricht in Bayern dem jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt”, , heißt es in einer Pressemitteilung von Joachim Unterländer (CSU). „Diese unterscheiden sich jedoch sowohl in ihrer Größe als auch im Hinblick darauf, ob sie Ballungszentren erfassen oder nicht. Solche Unterschiede können für die Asylbewerber zu einer unbilligen Härte führen. Deswegen wollen wir hier eine Lockerung.” Das sieht die FDP genauso. „Ich freue mich riesig, dass wir einen so bedeutenden Schritt in dieser so wichtigen Frage machen können“, äußerte sich FDP-Sozialpolitikerin Meyer.

 

Opposition

Die Opposition warf den beiden Regierungsparteien vor, ihre Anträge seit Jahren zu ignorieren. Die Durchsetzung der Regelung sei zwar erfreulich, aber weder weitreichend genug, noch seien die Forderungen neu. Die Expertenanhörung zum Asylbewerberleistungsgesetz liegt schon über zwölf Monate zurück. „Die jetzige Einigung mit der CSU ist alles andere als eine Wende in der bayerischen Asylpolitik, es ist lediglich ein Tropfen auf dem heißen Stein”, postulierte Brigitte Meyer (SPD). Die Grünen warfen CSU und FDP eine „Verschleppungstaktik“ vor. Mit Hilfe eines Geschäftsordnungsantrages setzten sie durch, dass alle anhängigen Gesetzesentwürfe und Anträge in der nächsten ordentlichen Sitzung behandelt werden müssen, voraussichtlich am 15. April. Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung könnte es aber noch mehrere Monate dauern.

 

Bayerischer Flüchtlingsrat

Lob und Kritik kommt vom Bayerischen Flüchtlingsrat. Der begrüßt zwar die Initiative des Landtages, fordert aber weiterhin, „dass sich geduldete Flüchtlinge, wie im Aufenthaltsgesetz vorgesehen, im ganzen Bundesland frei bewegen dürfen.“ Damit steht die Organisation in Opposition zum Innenministerium. Ferner kritisiert der Flüchtlingsrat, dass im Antrag die Möglichkeit zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit vorgesehen ist, wenn dadurch das Asylverfahren beschleunigt werden kann.

So heißt es im letzten Absatz: „Allerdings muss die Möglichkeit bestehen, den zulässigen Aufenthaltsbereich bei evidenter Missbrauchsgefahr wieder einzuschränken. Vor allem muss gewährleistet sein, dass die Asylbewerber behördliche Termine einhalten; ansonsten wäre die erweiterte Mobilität von Asylbewerbern mit dem asylrechtlichen Beschleunigungsgebot nicht zu vereinbaren. Insoweit ist nicht die Untersagung im Einzelfall praktikabel, sondern nur der generelle Entzug der Vergünstigung.“

Das verstößt eigentlich gegen die Vorgaben des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Der hatte am Beispiel eines äthiopischen Staatsbürgers im Dezember 2006 festgehalten, dass eine Beschränkung der Residenzpflicht auf den Landkreis nicht als Sanktion wegen vorgeblicher Verstöße gegen die Mitwirkungspflicht verhängt werden darf. Dort heißt es unter anderem: „Ferner ist nicht zwingend nachvollziehbar, warum eine Beschränkung des Aufenthalts des Antragstellers auf den Landkreis… geeignet sein sollte, die Beschaffung von Heimreisepapieren zu beschleunigen oder effektiver zu gestalten.“ Daher sammelt der Flüchtlingsrat derzeit Unterschriften für eine E-Petition an den Deutschen Bundestag, in der die Abschaffung der Residenzpflicht gefordert wird.

Wende in der Asylpolitik?

Dass die CSU einer derartigen Lockerung des Mobilitätsrechts von Flüchtlingen zustimmt, war in ihrem Positionspapier vom Januar noch nicht vorgesehen. Dort berief man sich auf das Bundesgesetz, um den Aufenthalt von Asylbewerbern auf den Bezirk der Ausländerbehörde einzuschränken.

Die FDP lehnte zwar im letzten Jahr die Anträge „Gesetz über die Aufnahme ausländischer Flüchtlinge sowie deren Versorgung mit Wohnraum (Flüchtlingsaufnahmegesetz – FlAufnG)” von den Grünen und Freien Wählern ab, argumentierte aber ähnlich, wie FW und Grüne für eine Verbesserung der Lebenssituation von Flüchtlingen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Änderung der Residenzpflicht auf Druck des kleinen Regierungspartners zustande kam, ist daher sehr groß. Allerdings wäre es ein Fehler, der CSU Wohlwollen auch in zukünftigen Flüchtlingsfragen zu unterstellen. Die Partei hält weiterhin an der Devise fest, die Art des Aufenthalts müsse der Beschleunigung des Ausreiseverfahrens dienlich sein. „Es bleibt dabei, dass sich Asylbewerber nicht nach Belieben in Deutschland bewegen können“, bekräftigt Innenminister Joachim Herrmann: „An der Pflicht zur Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften wird sich nichts ändern.“

Von Jonas Jelinski

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