Regensburg digital, 24.03.2009
Lagerpflicht! Residenzpflicht! Schmerzpflicht?
Die GU Parsberg (Landkreis Neumarkt) bildet keine Ausnahme von der Regel. Das Gebäude liegt abgelegen in einem Industriegebiet.
Die GU Parsberg (Landkreis Neumarkt) bildet keine Ausnahme von der Regel. Das Gebäude liegt abgelegen in einem Industriegebiet. Umgeben von Äckern und Wald, leben dort etwa 50 Flüchtlinge – zum größten Teil Männer. Etwa eine halbe Stunde vom Ort, eventuellen Sozialkontakten und Einkaufsmöglichkeiten entfernt herrscht ein Klima der Perspektivlosigkeit. Meist gibt es keine Arbeitserlaubnis, einigen wurde schon vor Jahren das monatliche Taschengeld (40,90 Euro) gestrichen. Die Behörden unterstellen, sie hätten bei der Aufklärung der Identität nicht ausreichend mitgewirkt. Mehrere Bewohner haben Duldungsstatus; ihnen sitzt dauerhaft die Angst vor der Abschiebung im Nacken. Alkohol- und Tablettenmissbrauch gehören zum Alltag.
Auch Eraki R. trinkt. Seit acht Jahren lebt der Libanese in Parsberg. Der Rest seiner Familie – Vater, Mutter und Schwester – wohnt in Berlin. Besuchen kann Eraki R. seine Verwandten nicht. Er unterliegt, wie alle Asylbewerber, der sogenannte Residenzpflicht. Die Regelung – in dieser Form einmalig in Europa – untersagt es Asylbewerbern, ohne schriftliche Erlaubnis den Landkreis zu verlassen. Eraki R. hat eine solche Erlaubnis mehrfach beantragt. Ohne Erfolg. Er fuhr dennoch nach Berlin und wurde bei einer Polizeikontrolle geschnappt.
Beim ersten Mal wird ein solcher Verstoß gegen die Residenzpflicht als Ordnungswidrigkeit gehandelt, bei Wiederholung wird daraus eine Straftat. Es droht eine Geldstrafe von bis zu 2.500 Euro oder ein Jahr Haft. Laut einer aktuellen Untersuchung der Berliner Sozialwissenschaftlerin und Journalistin Beate Selders wurden seit Einführung der Residenzpflicht 1982 rund 160.000 Verstöße registriert. Ein Mitarbeiter der Regierung der Oberpfalz, der namentlich nicht genannt werden will, beziffert die durchschnittlichen Kosten eines Verfahrens wegen Verstoß gegen die Residenzpflicht auf „rund 500 Euro“. Über 100 Haftstrafen hat es dem Bericht von Beate Selders zufolge wegen dieses „Delikts“ seit 1982 gegeben.
Eraki R. will vor diesem Hintergrund kein weiteres Mal das Risiko eingehen, ohne Erlaubnis nach Berlin zu fahren. Eine Zusammenführung der Familie hätten die Behörden bislang abgelehnt, erzählt er. „Was soll ich machen? Ich trinke, um mir den Frust von der Seele zu saufen.“ Mehrfach hat er versucht vom Alkohol los zu kommen. Mit Unterstützung der Caritas war Eraki R. auf der Suche nach einem Therapieplatz. Doch die Behörde will nicht zahlen. Laut dem Asylbewerberleistungsgesetz wird eine medizinische Behandlung nur im Falle „akuter Erkrankungen und Schmerzzustände“ gewährt.
Wie weit diese „Schmerzzustände“ gehen müssen, scheint strittig zu sein. Ebenfalls in der GU Parsberg lebt der Iraker Mohammed K.. Der 27jährige hat ein kaputtes Knie. „Ich habe wahnsinnige Schmerzen, ich kann bald nicht mehr.“ Mehrere Atteste belegen seine Aussagen. Die Ärzte erachten eine Operation als dringend notwendig. Das Sozialamt hat sie mehrfach abgelehnt, erzählt K..
Beim Rundgang durch die GU – das übliche Bild. Verbrannte E-Herde, versiffte Duschen und Toiletten, Blechspülen. Alkohol, Tabletten, der Zustand der Unterkunft – das weist auch auf den psychischen Zustand der Bewohner hin, für die mehr als Überleben nicht drin zu sein scheint. Und die Lagerpflicht wirkt dabei wie nur ein Teil einer bewussten Strategie, um den Flüchtlingen in Deutschland das Leben sauer zu machen.
Mehr Informationen:
Bayerischer Flüchtlingsrat
Auszüge aus dem Bericht von Beate Selders “Keine Bewegung! Die Residenzpflichtgesetze für Flüchtlinge eine Bestandsaufnahme” bei der Humanistischen Union
Pro Asyl
Regensburg Digital 23.03.2009 Red. Stefan Aigner