Nürnberger Nachrichten, 19.02.2010
Pressemitteilung aus dem Ministerium war gefälscht
Herrmann dementiert sogleich Wende bei Asylpolitik
Auf den ersten Blick schien nichts verdächtig. Die Einladung zu einer Pressekonferenz von Innenminister Joachim Herrmann für den heutigen Freitag, 11 Uhr, war formal wie gewohnt aufgemacht. Auch die laufende Nummer stimmte. Es handelte sich - scheinbar - um die 49. Pressemeldung des laufenden Jahres aus dem Hause Herrmann.
Der kurz angerissene Inhalt des avisierten Herrmann-Auftritts freilich machte stutzig. Da wurde eine glatte Kehrtwende der freistaatlichen Asylpolitik angekündigt. «Die Aufnahme von Asylbewerbern ist für Bayern ein humanitäres Gebot... wir müssen ihnen hier eine adäquate Wohnsituation schaffen«, so wurde Herrmann in der gefälschten E-Mail zitiert. Der kürzliche Hungerstreik von Asylbewerbern habe ein Umdenken bewirkt, man werde den Aufenthalt in Sammelunterkünften drastisch reduzieren, statt der ungeliebten Essenspakete gebe es Wertgutscheine für den Einkauf durch die Flüchtlinge selbst.
"Mit mir nicht zu machen"
Es dauerte gut eine Stunde, dann kam die echte Pressemeldung Nr. 49 des Jahres 2010: Alles eine Fälschung, es gibt keine Asyl-Pressekonferenz des Innenministers, auch seine Position habe sich nicht geändert. «Eine Aufweichung der Asylpolitik ist mit mir nicht zu machen«, erklärte der echte Minister, die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften müsse bleiben. Er sehe auch nicht ein, warum eine Versorgung mit Essenspaketen unzumutbar sein sollte.
"Grober Unfug"
Das Innenministerium wüsste nun gerne, wer die E-Mail gefälscht hat. Technische Experten fanden aber heraus, so Ministeriumssprecher Rainer Hutka gegenüber unserer Redaktion, dass es kaum möglich ist, einen Laptop oder einen PC als «Urheber« zu identifizieren. Und selbst wenn, müsste der zuständige Provider keine Auskunft darüber geben, um wen es sich handelt. Eine Auskunftspflicht gäbe es nur bei einer Straftat. Die aber liegt, so eine erste Überprüfung durch Juristen, wohl nicht vor. Weder Urkundenfälschung noch Amtsanmaßung kämen in Frage. Bei dem Ganzen handle es sich vielleicht um «groben Unfug«, so Hutka. Der aber ist nicht strafbar.
Von Peter Abspacher
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