Süddeutsche Zeitung, 29.07.2010
Richter rügen Asylregeln
Die Leistungen für Asylbewerber reichen nach Auffassung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen für eine menschenwürdige Existenz nicht aus und sind daher verfassungswidrig. Das Gericht beschloss deshalb nach eigenen Angaben vom Mittwoch, dass nun das Bundesverfassungsgericht prüfen soll, ob die Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Zuwendungen für Asylbewerber wurden seit Inkrafttreten des Asylbewerberleistungsgesetzes 1993 nicht angehoben. Sie reichten im Vergleich zu Hartz-IV-Leistungen zur Absicherung des Existenzminimums nicht aus uns seien "ins Blaue hinein" geschätzt worden, befand das Gericht. (Az. L 20 AY 13/09)