Münchner Merkur, 09.06.2005
Streit um Essenspakete weitet sich aus
Flüchtlinge wollen Nahrung selbst wählen
Begriff "Sachleistungen" vielseitig interpretierbar
Die Flüchtlinge kritisieren, dass sie ihr Essen nicht selbst aussuchen können. Es sei einseitig und es gebe zu wenig. Rechtlich sind Essenpakete allerdings nicht zu beanstanden - das Gesetz gibt "Sachleistungen" Vorrang. Der Begriff sei aber interpretierbar, sagt Weinzierl. Darunter fielen nicht nur Essenspakete, sondern auch Einkaufsgutscheine oder Chipkarten, wie sie in anderen Bundesländern üblich seien. Darum habe die Staatsregierung noch Spielraum.
Derweil hat sich das Sozialministerium laut Sprecher Andreas Klass zwei Essenspakete besorgt, um zu prüfen, ob der Inhalt "ernährungstechnisch korrekt" sei. Es gehe aber nach wie vor nicht um die Grundsatzfrage. "Vorstellbar wäre maximal ein Bestellsystem wie in Schwaben und Niederbayern, bei dem die Flüchtlinge aus fixen Lebensmitteln wählen können", so Klass. Das reicht Weinzierl nicht. Darum hat er eine Liste erarbeitet, wie andere Bundesländer verfahren: Essenspakete gibt es flächendeckend nur in Bayern und im Saarland, teilweise in Baden-Württemberg. Vielerorts gibt es Bargeld - aus verschiedenen Gründen, wie es aus den Sozialministerien heißt: "Wir sind wegen der Dezentralität dazu gezwungen", sagt Sprecherin Petra Müller-Klepper aus Hessen. Die Flüchtlinge seien Sache der Kommunen, wohnten nicht in Sammelunterkünften, eine Paketversorgung sei schlicht nicht praktikabel. Anders argumentiert ihre Kollegin im Bargeld-Land Berlin: "Die PDS-Fraktion hat das aus Gründen der Humanität durchgesetzt", sagt Roswitha Steinbrenner.
Weinzierl freut sich nun, dass sich die Aktion ausdehnt - über München hinaus: Die Bewohner einer Unterkunft in Neuburg an der Donau haben eine Unterschriftenliste an den UN-Flüchtlingsrat geschickt - sie protestieren gegen die Essenspakete.
Christine Ulrich