Mainpost, 23.12.2008
Würzburger Klinik bittet um Gnade für Flüchtlinge
Iraker nach Griechenland abgeschoben: 26-Jähriger beklagt furchtbare Zustände
Die Missionsärztliche Klinik bittet das Verwaltungsgericht um Gnade für irakische Flüchtlinge, die in Würzburg leben und nach Griechenland abgeschoben werden sollen. Missio-Chefarzt August Stich schreibt den Richtern, den jungen Männern drohten dort rassistische Übergriffe und Obdachlosigkeit, ihre Versorgung mit Trinkwasser und Nahrungsmitteln sei nicht gewährleistet, medizinische Versorgung werde ihnen verweigert.
Die Klinik versorgt die Asylbewerber in der Gemeinschaftsunterkunft (GU) in Würzburg. Stich, der auch Erster Vorstand des Missionsärztlichen Instituts ist, und die Krankenschwester Christine Steinheim berichten vom Schicksal des 26-jährigen kurdischen Irakers Walid Mohsin Aziz, der acht Monate lang in der GU untergebracht war.
Auf die Straße geworfen
Aziz ist über Griechenland nach Deutschland geflüchtet. Wegen der Drittstaatenregelung habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Aziz am 11. Dezember wieder nach Griechenland abschieben lassen. Aziz berichte in Telefonaten von furchtbaren Zuständen, heißt es: Er sei nach seiner Ankunft einfach auf die Straße geworfen worden, habe zweimal mit anderen Flüchtlingen in einem überfüllten Raum übernachtet, bis sie ihn wegen Überfüllung an die Luft setzten. Steinheim zufolge lebt Aziz „seitdem auf der Straße. Er friert. Er erzählt, er schlafe in Gärten“, habe nichts zu essen und keinen Zugang zu Sanitäranlagen.
Die Situation in Griechenland ist dem Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) zufolge prekär. Am 5. Dezember forderte das UNHCR, keine Asylsuchenden in das Land zurückzuschicken. Das griechische Asylsystem sei überlastet. Es gebe hohe formale Hürden, „die es erheblich erschweren, überhaupt einen Asylantrag zu stellen“. Die Zahl der unerledigten Asylanträge sei auf über 30 000 gestiegen. Bei 8387 Entscheidungen im ersten Halbjahr 2008 sei in erster Instanz nur ein Mensch als Flüchtling anerkannt worden. Asylsuchende seien in Griechenland „übermäßigen Härten“ ausgesetzt. Das UNHCR befürchtet, „alle diese Faktoren“ könnten zur Abschiebung der Flüchtlinge in einen Verfolgerstaat führen. Missio-Chefarzt Stich schreibt ans Verwaltungsgericht, Griechenland schiebe selbst lebensbedrohlich Erkrankte und Folteropfer in ihre Herkunftsländer ab. Er beruft sich dabei auf das UNHCR und die Organisation Pro Asyl.
Ein Akt der Barmherzigkeit
Stich zufolge sei die Überstellung von Asylbewerbern nach Griechenland „durch rechtliche Interventionen“ beim Verwaltungsgericht gestoppt worden. Nun, nach der Abschiebung von Aziz, fürchteten die anderen Iraker in der GU, ihrem Landsmann folgen zu müssen. Stich schreibt an die Verwaltungsrichter, er sehe die „dringende Notwendigkeit, dass Überstellungen nach Griechenland nicht mehr durchgeführt werden“. Dieser Zeitung gegenüber erklärte der Mediziner, das sei für ihn „nicht nur von humanitärer Bedeutung“, sondern vor Weihnachten „ein Akt der Barmherzigkeit“.
Im Blickpunkt
Drittstaatenregelung Seit 1993 genießen Flüchtlinge kein Asylrecht in Deutschland mehr, wenn sie über einen für sie sicheren Drittstaat eingereist sind. Die EU übernahm diese Regelung 1997 mit dem Dubliner Übereinkommen. Danach ist der Staat zuständig, des- sen Grenze der Asylsuchende als erstes überschreitet.
