Donaukurier, 09.02.2007

Zarte Annäherungen zwischen Landratsamt und Flüchtlingsrat

"Zermürbend": Einer der Hauptkritikpunkte ist die Unterbringung von Flüchtlingen in Lagern. Obwohl der Gesetzgeber in München zuständig ist, will sich das hiesige Landratsamt für ein Ende der Lagerpflicht einsetzen. Foto: r
Auf der einen Seite die Anwälte der Menschlichkeit, auf der anderen das Gesetz. Bei dieser Ausgangssituation war es nicht selbstverständlich, dass am Ende auf beiden Seiten von einem "konstruktiven Gespräch" die Rede war. Der Bayerische Flüchtlingsrat kam bei der Runde im Landratsamt mit den meisten Forderungen nicht besonders weit. Kleine Annäherungen gab es aber dennoch bei den Kritikpunkten Residenz- und Lagerpflicht. Ansonsten wies die Ausländerbehörde die "pauschalen" Unterstellungen des Flüchtlingsrats energisch zurück.

Immerhin wurde jetzt - nachdem mehrere Einladungen des Runden Tisches Neuburg laut Alexander Thal vom Flüchtlingsrat ignoriert worden waren - miteinander gesprochen. Landrat Richard Keßler, Regierungsrätin Claudia Drechsel und der Leiter des Ausländeramts, Herbert Müller, signalisierten bei dem Gespräch im Kleinen Sitzungssaal, dass sie der Asylproblematik keineswegs gleichgültig gegenüberstehen. Geduldig schenkten sie Thal - an seiner Seite die Münchner Anwältin Gisela Seidler sowie Flüchtlinge aus dem Irak, Äthiopien und dem ehemaligen Jugoslawien - über die vereinbarten zwei Stunden hinaus Gehör. Freilich auch, um eine Wiederholung dessen zu verhindern, was Keßler als gezielte "Kampagne" des Flüchtlingsrats gegen den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen bezeichnet - bei der Demonstration im vergangenen Jahr wurden Mitarbeiter der Ausländerbehörde namentlich an den Pranger gestellt.

Einigkeit herrschte bei dem Thema Lagerpflicht. Dem Flüchtlingsrat ist die so genannte Gemeinschaftsunterkunft an der Donauwörther Straße genauso ein Dorn im Auge wie dem Landratsamt - wenn auch aus ganz unterschiedlichen Gründen. Für die Flüchtlinge sei es unzumutbar, teils über Jahre in Mehrbettzimmern zu hausen, sagte Alexander Thal. "Das produziert massiven psychischen Stress." Um die "wirklich zermürbende" Situation aufzuzeigen, erinnerte die Stadträtin Bettina Häring (FDP), die neben Pfarrer Gerhard Steiner und Kreisrat Lothar Klingenberg (Grüne) an dem Gespräch teilnahm - an den Fall eines Kindes, das die Ärzte nur unter der Bedingung aus der Praxis entlassen wollten, dass es nicht wieder zurück ins Lager müsse.

Die Zuständigkeit liegt hier allerdings bei der Staatsregierung. Keßler betonte, dass er bereits "mehrmals an die Regierung appelliert habe, das Lager zu schließen". Er versprach, "zeitnah" ein Schreiben an alle Wahlkreisabgeordneten mit der Bitte zu schicken, sich bei der Staatsregierung für die Abschaffung der Lagerpflicht einzusetzen. Ein nicht ganz uneigennütziger Vorstoß, denn das Lager liegt der Stadt und dem Kreis seit Jahrzehnten auf der Tasche und soll nach dem Wunsch der regionalen Politiker ohnehin überplant werden. Dass die Regierung in diesem Punkt einlenken könnte, scheint momentan aber eher unwahrscheinlich. Geplant sei im Gegenteil, ein Lager in Kolbermoor aufzulösen. Die Flüchtlinge in Neuburg bekämen dann höchstwahrscheinlich sogar noch Zuwachs.

Zäh rangen die Parteien um eine Annäherung bei der Residenzpflicht. Die Regelung besagt, dass Flüchtlinge für die Dauer des laufenden Verfahrens den Landkreis nur in begründeten Ausnahmefällen verlassen dürfen. Hier gehe das Ausländeramt Neuburg-Schrobenhausen "repressiv" vor, sagte Thal, anderswo verfahre man wesentlich liberaler. Die Möglichkeit, Familienangehörige, Freunde oder auch einen Gottesdienst in einer anderen Stadt zu besuchen, werde in Neuburg "über Gebühr" beschnitten. "Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Gottesdienst nicht besucht werden konnte", konterte Claudia Drechsel, und zitierte eine interne Erhebung, aus der hervorgehe, dass Neuburg die Residenzpflicht weder restriktiv noch großzügig anwende, "sondern ganz normal".

Trotz der Dementis willigten Drechsel und Müller am Ende ein, mit Hilfe eines Arbeitskreises um Wolfgang Amler von der Caritas-Flüchtlingsberatung und Bettina Häring eine einheitliche Regelung für die Ausnahmefälle zu finden. Darin könnten zum Beispiel klare Richtlinien ausgearbeitet werden, die Fahrten nach Ingolstadt in bestimmten zeitlichen Abständen erlauben.

Verhärtet blieben die Fronten dagegen beim Thema Arbeit: Um eine Arbeitserlaubnis zu bekommen, muss die Ausländerbehörde dem Asylbewerber bescheinigen, dass er mit dem Amt kooperiert. Laut Alexander Thal vom Flüchtlingsrat unterstellt das Landratsamt den Bewerbern häufig, ihrer so genannten Mitwirkungspflicht nicht nachzukommen. Daher sei es "nahezu unmöglich", eine Arbeitserlaubnis zu bekommen. Claudia Drechsel verwies einmal mehr auf das Gesetz: "Das ist nicht eine Frage der Neigung, sondern der Mitwirkung", sagte sie.

Volker Linder

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