ANKER-Zentren

Die Abkürzung ANKER steht für „Ankunft, kommunale Verteilung, Entscheidung und Rückführung“ (Seite 107 des Koalitionsvertrags der Großen Koalition von 2018). In Bayern wurden diese Unterkünfte am 1. August 2018 flächendeckend etabliert. Häufig herrschen die falschen Annahmen, dass Geflüchtete nur vorübergehend nach ihrer Ankunft oder nur diejenigen mit schlechter Bleibeperspektive dort untergebracht werden. Doch die bayerische Staatsregierung verpflichtet Asylsuchende mit jeglichem Verfahrensstatus, monate- bis jahrelang in diesen Sammelunterkünften zu leben. Je nach Standort müssen sich bis zu 1000 Personen auf engstem Raum Mehrbettzimmer, sanitäre Anlagen und Gemeinschaftsräume teilen. Regelmäßig werden vom Sicherheitspersonal und mittels sogenannter präventiver Polizeirazzien die Zimmer durchsucht, um die Hausordnung durchzusetzen. Zum Beispiel werden Bewohner:innen Alltagsgegenstände wie Haartrockner, Wasserkocher oder Essen abgenommen, da solche Gegenstände nicht erlaubt sind. Geflüchtete in ANKER-Einrichtungen haben keine Privatsphäre und sind einer ständigen Kontrolle und Überwachung ausgesetzt. Weitere Grundrechte werden in den Sonderlagern ausgesetzt: Kinder werden meist nur rudimentär direkt in den Einrichtungen beschult, statt die Regelschulen besuchen zu dürfen. Auch eine umfassende Kinderbetreuung für die jüngeren Kinder ist nicht gegeben. Sachleistungsprinzip und Residenzpflicht schränken die Bewegungsfreiheit und die Selbstbestimmung der Menschen massiv ein. Dazu gehört auch die Tatsache, dass die medizinische Versorgung durch Ärzt:innen vorgenommen wird, die in mehr oder weniger regelmäßigem Umfang direkt in die Einrichtungen kommen. Ehrenamtliche Unterstützer:innen, Freund:innen und Angehörige haben nur sehr erschwert oder gar keinen Zugang. Die Aufnahme einer Beschäftigung ist in den ersten neun Monaten mit einer Aufenthaltsgestattung strikt verboten. Zudem finden regelmäßig nächtliche Abschiebungen statt, meist mit einem Großaufgebot der Polizei. Dadurch leben Menschen, die oft eine lange und schwere Flucht hinter sich haben, in ständiger Angst – Retraumatisierungen werden ausgelöst.

Derzeit gibt es in Bayern insgesamt rund 30 Standorte der ANKER-Zentren und ihrer Dependancen. Laut bayerischer Staatsregierung ist das Ziel der ANKER-Zentren die Bündelung aller am Asylverfahren beteiligten Behörden – BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge), zentrale Ausländerbehörde und Verwaltungsgerichte – und damit einhergehend eine vermeintlich schnellere Bearbeitung der Asylverfahren. Darunter leidet jedoch die Qualität der Verfahren. Mangelnde Beratung und fehlende Vorbereitung auf die Anhörung führen zu einer Aushebelung des individuellen Rechts auf Asyl. Die Verfahren müssen dadurch vermehrt von Gerichten überprüft und bearbeitet werden. Die Bearbeitungszeit und damit einhergehend der Aufenthaltszwang in den ANKER-Einrichtungen verlängern sich so auf mehrere Monate bis sogar Jahre. Der Zentralisierungsgedanke ist zudem allein dadurch verfehlt, dass die 24 ANKER-Dependancen teils fernab der eigentlichen Zentren liegen.

Das Konzept der ANKER-Zentren wird von der CSU und Bundesinnenminister Seehofer als Erfolgsrezept propagiert – mit dem Ziel, dieses bundesweit umzusetzen. Doch Nachahmungen der ANKER-Einrichtungen in dieser Form gibt es in anderen Bundesländern kaum. Ähnliche Konzepte solcher Sonderlager gab es in Bayern zudem schon vor 2018. Dabei war die bayerische Regierung immer wieder sehr kreativ darin, Grundrechte Asylsuchender auszuhebeln, restriktive Wege zu suchen und diese gesetzlich zu etablieren. Das Konzept der ANKER-Zentren ist also weder neu, noch erfüllt es die gewünschten Ziele.

Stattdessen gibt es unzählige Kritik an der Isolation von Geflüchteten und den menschenunwürdigen Zuständen in der ANKER-Zentren von Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, Anwält:innen, Ärztinnen, Kinderpsycholog:innen, Ehrenamtlichen und vielen weiteren.

Mehr Informationen und unsere Forderungen gibt es in unserem Positionspapier ANKER-Zentren, sowie unter Hintergrund und Material.

Zum Thema ANKER-Zentren verleiht der Bayerische Flüchtlingsrat eine Wanderausstellung. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.

Hier finden Sie Materialien zu ANKER-Zentren.

Seit August 2018 brüstet sich Bayern mit der landesweiten Etablierung der so genannten ANKER-Zentren. Aber was hat es damit wirklich auf sich? Wer lebt dort und unter welchen Umständen? Mit welchen Problemen haben Geflüchtete in ANKER-Zentren zu kämpfen und wie lange müssen sie dort bleiben? In 15 Aufstellern informiert die ANKER-Wanderausstellung des Bayerischen Flüchtligsrats über diese und weitere Fragen zu bayerischen ANKER-Zentren. Diese kann an Interessierte verliehen werden.

Bei Interesse an unserer Ausstellung schreiben Sie bitte eine E-Mail an sauer(at)fluechtlingsrat-bayern.de oder wenden Sie sich telefonisch an das Büro Nordbayern. Es ist auch möglich, eine gemeinsame Aktion oder Veranstaltung im Rahmen der Ausstellung zu planen.

In einem Bericht, den ECRE (Europen Council on Refugees and Exiles) am 26. April 2019 veröffentlicht hat, werden die Erkenntnisse aus der Lager-Tour vom 1. bis 5. April 2019 durch die bayerischen ANKER-Zentren präsentiert. In dem Bericht wird das ANKER-Modell analysiert, welches seit 2018 in Bayern umgesetzt wird. Ein aufschlussreicher und detailreicher Bericht in englischer Sprache.

Am 26.09.2019 fand im bayerischen Landtag eine Sachverständigenanhörung zu den bayerischen ANKER-Zentren statt. Lediglich BAMF-Präsident Sommer und die CSU verteidigten die großen Sammellager. Die Mehrheit der geladenen Expert*innen kritisierte die Situation in den Lagern scharf, sie sind menschenunwürdig, stellen eine strukturelle Gefährdung des Kindeswohls dar und behindern eine sachgerechte Durchführung der Asylverfahren.

Die Stellungnahmen der Expert*innen im bayerischen Landtag:
Katharina Grote, Bayerischer Flüchtlingsrat
Anna Lobkowicz, Malteser Werke gGmbH
Dr. Hans-Eckhard Sommer, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Prof. Dr. Michael Wrase, Stiftung Universität Hildesheim
Hubert Heinhold, Rechtsanwalt
Prof. Dr. Dr. h.c. Kay Hailbronner, Universität Konstanz

Beschränkung der Verweildauer von Familien mit minderjährigen Kindern auf längstens sechs Monaten – Verbindliche Umsetzung der Erkenntnisse aus der Anhörung „ANKER-Einrichtungen in Bayern“ des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration am 26.09.2019 (I) (Antrag von Grünen, SPD und FDP, 25.10.2019)
Vom Staat unabhängige Verfahrens- und Rechtsberatung – Verbindliche Umsetzung der Erkenntnisse aus der Anhörung „ANKER-Einrichtungen in Bayern“ des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration am 26.09.2019 (II) (Antrag von Grünen, SPD und FDP, 25.10.2019)
Umsetzung völker- und unionsrechtlicher Vorgaben zur Beschulung minderjähriger Kinder von Asylsuchenden und von minderjährigen Asylsuchenden – Verbindliche Umsetzung der Erkenntnisse aus der Anhörung „ANKER-Einrichtungen in Bayern“ des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration am 26.09.2019 (III) (Antrag von Grünen, SPD und FDP, 25.10.2019)
Umsetzung völker- und unionsrechtlicher Vorgaben für schutzbedürftige Personen – Verbindliche Umsetzung der Erkenntnisse aus der Anhörung „ANKER-Einrichtungen in Bayern“ des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration am 26.09.2019 (IV) (Antrag von Grünen, SPD und FDP, 25.10.2019)
Sicherheitsdienste in Flüchtlingsunterkünften in Bayern (Antrag der Grünen, 10.10.2019)

ANKER-Einrichtungen in Bayern IX (Anfrage der Grünen, 27.09.2019)
ANKER-Einrichtungen in Bayern VIII (Anfrage der Grünen, 27.09.2019)
ANKER-Einrichtungen in Bayern VII (Anfrage der Grünen, 27.09.2019)
ANKER-Einrichtungen in Bayern VI (Anfrage der Grünen, 30.08.2019)
Situation von geflüchteten LGBTIQ*-Menschen in bayerischen Asylbewerberunterkünften und ANKER-Zentren (Anfrage der Grünen, 30.08.2019)
ANKER-Einrichtungen in Bayern V (Anfrage der Grünen, 19.08.2019)
ANKER-Einrichtungen in Bayern IV (Anfrage der Grünen, 19.08.2019)
ANKER-Einrichtungen in Bayern III (Anfrage der Grünen, 19.08.2019)
ANKER-Einrichtungen in Bayern II (Anfrage der Grünen, 19.08.2019)
ANKER-Einrichtungen in Bayern I (Anfrage der Grünen, 19.08.2019)
Personal und Bewohner der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken sowie der Transitzentren Manching, Deggendorf und Regensburg (Anfrage der Grünen, 20.07.2018)
Brandkatastrophe am 16.11.2017 in Bamberg und Brandschutzkonzepte der Aufnahmeeinrichtungen (Anfrage der Grünen, 02.03.2018)
Abschiebung der Mutter der Familie B. und ihrer drei Kinder aus dem Transitzentrum Manching/Ingolstadt (Anfrage der Grünen, 03.01.2018)
Ankunftszentren und Transitzentren (Anfrage der Grünen, 18.10.2017)
Familientrennung bei Abschiebungen aus dem Abschiebelager Manching/Ingolstadt (Anfrage der Grünen, 01.09.2017)
Kriterien der Unterbringungen von Asylbewerberinnen und -bewerbern in Manching und Bamberg 2016 II (Anfrage der Grünen, 11.05.2017)
Kriterien der Unterbringungen von Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Manching und Bamberg 2016 I (Anfrage der Grünen, 09.05.2017)
Auslastung und Ziel der Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen (Anfrage der Grünen, 20.05.2016)
Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit geringer Bleibewahrscheinlichkeit (Anfrage der Grünen, 04.11.2015)

Eine große Anzahl der Menschen, die in ANKER-Zentren leben müssen, fällt unter die so genannte Dublin III-Verordnung. Das heißt kurz gesagt, dass derjenige europäische Staat für die Durchführung des Asylantrages der jeweiligen Person zuständig is, wo erstmals europäischer Boden betreten wurde. Eine ausführliche Zusammenstellung gibt es bei Pro Asyl.

Hier finden Sie Stellungnahmen und Informationen zur Asylverfahrensberatung in ANKER-Zentren:

Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zum Thema „Sicherstellung der Inanspruchnahme unabhängiger rechtlicher Beratung und Vertretung in AnkER-Zentren“ (Oktober 2018)

Gesamtkonzeption und Dienstanweisung Asylverfahrensberatung (AVB) des BAMF (November 2019)