Ausgegrenzt, entrechtet und isoliert - Situation von Flüchtlingen in Bayern
Eine Vortragsreihe des Bayerischen Flüchtlingsrats
Viel gefährliches Halbwissen und schnell getroffene Vorurteile bestimmen die Diskussion um Flucht, Asyl und Migration in Deutschland.
Der Bayerische Flüchtlingsrat möchte dem etwas entgegen setzen. Daher bieten wir Schulen, Organisationen, Einrichtungen, Initiativen und anderen interessierten Gruppen die Möglichkeit, durch einen Vortrag einen Einblick in die Thematik Flucht, Asyl und Migration zu bekommen.
Unsere Vorträge werden kontinuierlich an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Sie können entscheiden, welche Schwerpunktsetzung und Rahmen der Vortrag haben soll. Wir arbeiten mit unterschiedlichen Medien und bauen Film- und Audiobeiträge mit ein. Dabei werden die ZuhörerInnen miteinbezogen und Diskussionen angeregt.
Die Honorarkosten richten sich nach Größe und Art der Gruppe und können telefonisch erfragt werden.
Den Flyer zu unserer Vortragsreihe können Sie hier herunterladen.
Vortrag zum Thema:
„It’s a mental human prison“ –Leben in bayerischen Flüchtlingslagern
In Bayern leben derzeit 7.700 Flüchtlinge in 117 Flüchtlingslagern. In ehemaligen Gasthöfen, ausgedienten Kasernen und herunter gekommenen Containern werden jeweils bis zu 500 Menschen untergebracht. Diese Form der Unterbringung soll laut Gesetz „die Bereitschaft zur Rückkehr in das Heimatland fördern“ (DV Asyl).
Ein Leben in bayerischen Flüchtlingslagern bedeutet:
Leben auf engstem Raum ohne Privatsphäre:
Bis zu acht Menschen müssen in einem Zimmer leben, auch Familien. Oftmals müssen sich mehrere Personen (bis zu 80) Toilette, Gemeinschaftsküche und –dusche teilen. Andauernder Lärm, Streitigkeiten und Spannungen sind die Folge.
Essen, was vom Amt kommt:
Flüchtlinge in Bayern können ihr Essen nicht einfach im Supermarkt kaufen. Sie müssen zweimal pro Woche eine Liste ausfüllen, anhand derer sie Lebensmittel bestellen. Ihre Bestellung bekommen sie dann in Essenspaketen geliefert. Die Lebensmittel sind meist kurz vor Ablaufen des Haltbarkeitsdatums und Obst und Gemüse sind oft bereits bei der Anlieferung verdorben. Dies bedeutet für die Flüchtlinge auch, über Jahre hinweg immer das gleiche essen zu müssen.
Finanzieller Notstand:
Personen über 15 Jahren erhalten 40 Euro im Monat, unter 15 Jahren 20 Euro. Dieses Geld muss für Etliches reichen: Fahrkarten, Anwaltskosten, Schulmaterialien, Handy etc. Viele Flüchtlinge dürfen gar nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen arbeiten, weshalb dieses Taschengeld das einzige Einkommen für sie darstellt.
Massive Einschränkung der Bewegungsfreiheit:
Flüchtlinge, die sich noch im Asylverfahren befinden, dürfen den Landkreis, in dem sich ihr Flüchtlingslager befindet, nicht verlassen. Wenn sie bei der Überschreitung der Landkreisgrenze erwischt werden, müssen sie im schlimmsten Fall mit bis zu einem Jahr Gefängnis rechnen.
Flüchtlingslager machen krank:
In einer ExpertInnenanhörung im Bayerischen Landtag am 23.04.2009 haben nahezu alle ExpertInnen bestätigen können, dass das Leben in Flüchtlingslagern auf Dauer schlicht und einfach krank macht. Gerade Kinder leiden unter diesen menschenunwürdigen Zuständen und haben keinen Raum für die Entfaltung ihrer Persönlichkeit.
Flüchtlinge in Bayern haben nur in extremen Ausnahmefällen das Recht, in eine Privatwohnung zu ziehen. Sie müssen deshalb so lange in Flüchtlingslagern ausharren, bis ihr Asylverfahren beendet ist oder sie abgeschoben werden. Das kann bis zu 18 Jahre lang dauern.
Weitere Vortragsthemen:
- Zutritt für Unbefugte verboten - Abschottung der EU-Außengrenzen und Dublin II-Verfahren
- „Do you think Germany is a paradise?“ - Das Asylverfahren in Deutschland
- Menschenrechte und Flüchtlingsrechte – Widersprüche und Verletzungen
- Gesetzliche Grundlagen der Flüchtlingspolitik - Einführung in das Europa-, Bundes- und Landesrecht
- Zusammenarbeit von AktivistInnen und Betroffenen am Beispiel des Netzwerks Deutschland-Lagerland
- Wie verschaffe ich mir Gehör? – Öffentlichkeits- und Kampagnenarbeit am Beispiel des Bayerischen Flüchtlingsrats
Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an uns:
Bayerischer Flüchtlingsrat
Agnes Andrae
Augsburgerstr. 13
80337 München
Tel: 089-76 22 34
Fax: 089-76 22 36
andrae@fluechtlingsrat-bayern.de