Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine in Bayern

Innenministerium gibt bayerisches Verfahren zur Aufnahme von ukrainischen Geflüchteten bekannt / Flüchtlingsrat: Bestehende Probleme schnell lösen

Heute hat das bayerische Innenministerium ein Schreiben veröffentlicht, in dem das Verfahren zur Aufnahme von ukrainischen Geflüchteten in Bayern erklärt wird. Danach sollen sich Geflüchtete bei den ANKER-Zentren in Bayern melden, um sich registrieren zu lassen. Wer bereits eine private Unterkunft hat, z.B. bei Freund:innen oder Verwandten, darf dort wohnen bleiben. Wer keine Unterkunft hat, wird im ANKER-Zentrum aufgenommen und von dort auf andere Bundesländer oder auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt.

Den Geflüchteten soll dann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt werden (sofern dies heute vom Europäischen Rat beschlossen wird). Sie haben Zugang zu Sozialleistungen, medizinischer Versorgung, Bildung und Arbeit.

Das Innenministerium geht davon aus, dass die privaten Unterkünfte und die Plätze in den ANKER-Zentren und Gemeinschaftsunterkünften derzeit ausreichen, bereitet sich aber auch auf die Eröffnung von Notunterkünften vor.

Der Bayerische Flüchtlingsrat begrüßt zunächst die unbürokratische und transparente Herangehensweise im Fall der ukrainischen Geflüchteten. Er kritisiert jedoch, dass diese Regelungen auf ukrainische Geflüchtete beschränkt sind. Kein Wort ist zu finden über Menschen, die vor derselben Bedrohungslage aus der Ukraine fliehen, dort aber nur mit Student:innenvisa, Flüchtlingsanerkennungen oder ungesichertem Aufenthaltsstatus gelebt haben. Wenn sie nicht über eigene finanzielle Mittel verfügen, bleibt ihnen nur der Weg über das Asylverfahren, um nicht zu verhungern und ein Dach über dem Kopf zu haben. Es droht ihnen zudem die Abschiebung nach Polen, Ungarn oder in die Slowakei im Rahmen einer Dublin-Überstellung.

Ein weiteres Problem zeigt sich in unserer Beratungspraxis bei Ukrainer:innen, die in den letzten zweieinhalb Jahren aus Bayern abgeschoben wurden. Die Betroffenen unterliegen einer Wiedereinreisesperre und werden an den EU-Außengrenzen an der Einreise gehindert. In einem Fall kann eine Mutter nicht zu ihren erwachsenen Kindern weiterreisen und bleibt im Grenzgebiet zwischen Moldawien und Rumänien hängen. Hier sind die Zentralen Ausländerbehörden gefordert, alle noch geltenden Wiedereinreisesperren wegen einer Abschiebung aufzuheben und den Betroffenen Fluchtwege freizumachen.

Die veröffentlichte Regelung für ukrainische Geflüchtete mutet für bayerische Verhältnisse fast schon liberal an. Dennoch geraten alle aus dem Blick, die aus der Ukraine fliehen, aber keinen ukrainischen Pass haben“, kritisiert Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Wir appellieren an Innenminister Joachim Herrmann, die bayerischen Regelungen schnell anzupassen und neu auftretende Probleme ad hoc und pragmatisch zu lösen. Abgeschobene durch Untätigkeit die Einreise in die EU unmöglich zu machen und Geflüchtete anhand der Pässe in Gute und Schlechte zu sortieren, sollte umgehend abgestellt werden. Das verursacht großes menschliches Leid und sorgt für unnötiges Konfliktpotential in einer eh schon angespannten Notlage!