Bleiberecht und Aufnahme jetzt!

Bayerischer Flüchtlingsrat: Innenminister:innen müssen Bleiberechtsregelungen und Aufnahmepläne aus dem Koalitionsvertrag sofort umsetzen

Am morgigen Freitag, den 28.01.2022, treffen sich die Innenminister:innen der Länder zu einem außerplanmäßigen Kamingespräch mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Der Bayerische Flüchtlingsrat fordert, die im Koalitionsvertrag festgelegten Bleiberechtsregelungen für Geflüchtete und Aufnahmepläne für Geflüchtete an den EU-Außengrenzen sowie aus Afghanistan auf die Agenda zu setzen.

Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung mehrere Bleiberegelungen für Geflüchtete mit Duldungen beschlossen. So sollen geduldete Geflüchtete, die vor dem 01.01.2022 eingereist sind, einen Aufenthalt auf Probe für ein Jahr bekommen. Die Voraufenthaltszeiten der Bleiberechtsparagraphen §25a und §25b AufenthG für gut integrierte Jugendliche, Erwachsene und Familien sollen herabgesetzt werden.

Eine Umsetzung der geplanten Neuregelungen ist bislang allerdings nicht erfolgt, es liegen noch nicht einmal Gesetzesentwürfe vor. Es ist jedoch aus Sicht des Bayerischen Flüchtlingsrats Eile geboten, denn die bayerischen Ausländerbehörden agieren nach wie vor mit harter Hand. Sie müssen deshalb mittels einer Vorgriffsregelung dazu verpflichtet werden, die Abschiebung von Personen, die für die Neuregelungen in Frage kommen, nicht weiter zu betreiben und ihnen stattdessen eine Ermessensduldung zu erteilen.

In der Vergangenheit haben bayerische Ausländerbehörden die Erteilung bereits bestehender Bleiberechte (z.B. nach §§25a, 25b oder 19d AufenthG) häufig unterminiert, indem beispielsweise für die Erteilung notwendige Duldungen nicht mehr ausgestellt wurden. Deshalb braucht es hier rechtssichere Formulierungen und eindeutige Anweisungen, wie die Länder die Bleiberechtsregelungen anzuwenden haben.

Kettenduldungen und die damit verbundene existenzielle Unsicherheit für die Betroffenen gehören schon lange abgeschafft. Bis zur Umsetzung der Neuregelungen braucht es dringend eine Vorgriffsregelung, damit betroffene Personen nicht Gefahr laufen, noch schnell abgeschoben zu werden“, fordert Johanna Böhm vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „Es muss sichergestellt sein, dass abschiebefreudige Bundesländer wie Bayern diese Bleiberechtsregelungen nicht unterlaufen können!

Die Bleiberechtsregelungen sind nicht die einzigen migrationspolitischen Themen, die einer sofortigen Umsetzung bedürfen. Die Situation an den EU-Außengrenzen ist nach wie vor katastrophal und zunehmend tödlich. In Afghanistan spitzt sich die Situation durch die humanitäre Krise und Bedrohungen der Taliban für große Teile der Zivilgesellschaft tragisch zu. „Bundes- und Landesaufnahmeprogramme sind lange an dem Veto des ehemaligen Bundesinnenministers Horst Seehofer gescheitert – nun gibt es keine Ausrede mehr“, so Johanna Böhm weiter. „Wir fordern von dem Treffen der Innenminister:innen am Freitag, sich den humanitären Notlagen endlich verantwortungsbewusst zu stellen und Aufnahmen schnell und unbürokratisch möglich zu machen!