GEAS-Anpassungsgesetz: weitere Asylrechtsverschärfungen
Vergangene Woche hat das Bundeskabinett die Entwürfe aus dem Bundesinnenministerium zu einer Anpassung und Änderung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verabschiedet. Das heißt, die dieses Jahr auf europäischer Ebene beschlossene GEAS-Reform soll in nationales Recht umgesetzt werden. Abschließend entschieden wird der Gesetzesentwurf des Innenministeriums im Bundestag.
Die Änderungen haben es in sich, denn sie beinhalten weitere massive Verschärfungen für Asylsuchende. Die Bundesregierung passt dabei nicht nur das nationale Recht an die EU-Regelungen an, sondern setzt diese sogar verschärft um. Denn die Bundesregierung plant, künftig auch Familien und Kinder in Haft nehmen zu können, obwohl dies nach europäischem Recht nicht zwingend erforderlich ist.
Verschärfungen im Überblick
Asylverfahrenshaft
Die Bundesregierung möchte eine sog. Asylverfahrenshaft einführen. Dabei können Menschen während des Asylverfahrens inhaftiert werden, etwa, um ihre Identität zu klären oder weil Fluchtgefahr besteht und sie gegen die Beschränkung der Bewegungsfreiheit verstoßen haben. Besonders alamierend: unter bestimmten Bedingungen können sogar Kinder in Haft genommen werden.
Geschlossene Aufnahmezentren
Zudem soll die Bewegungsfreiheit von Geflüchteten weiter eingeschränkt werden. Aus Gründen der ‚öffentlichen Ordnung‘ oder einer angenommenen Fluchtgefahr können Menschen dazu verpflichtet werden, sich in ihrer Aufnahmeeinrichtung aufzuhalten. Praktisch könnte dies zu geschlossenen, haftähnlichen Aufnahmeeinrichtungen führen, die nicht mehr verlassen werden dürfen.
Grenzverfahren
Haft ist ohnehin der rote Faden, der sich durch die Entwürfe zieht. Markanter Teil der GEAS-Reform sind die Außengrenzverfahren. Asylsuchende deren Schutzquote unter 20 % liegt, sollen in Grenznähe ihr Asylverfahren in speziellen Einrichtungen durchlaufen, die sie nicht verlassen dürfen. Auch hier plant die Bundesregierung, die ohnehin schon restriktiven EU-Beschlüsse nochmal deutlich zu verschärfen. Denn der Personenkreis der Menschen die in das Grenz-Verfahren müssen, soll im Vergleich zu den EU-Regeln nochmal erweitert werden.
Sichere Herkunftsstaaten und Sichere Drittstaaten
Die Bundesregierung plant außerdem, die Regeln für ’sichere Herkunftsstaaten undsichere Drittstaaten‘ zu erweitern. Es sollen mehr Länder als ’sicher‘ gelten. Zudem sollen in der Zukunft weder der Bundesrat noch die Bundestag an der Bestimmung ’sicherer Herkunftsstaaten‘ beteiligt werden. Dies ist ein heftiger Angriff auf demokratische Gesetzgebungsverfahren und öffnet Tür und Tor für Willkür-Entscheidungen.
Fazit
Der Bayerische Flüchtlingsrat und andere Organisationen warnen, dass diese Maßnahmen grundlegende Menschenrechte einschränken und das individuelle Asylrecht weiter aushöhlen könnten. Der Gesetzesentwurf stellt eine Abkehr von humanitären Standards und demokratischen Prinzipien dar und darf auf keinen Fall vom Bundestag beschlossen werden.
Was kann ich tun
Schreibe den Bundestags-Abgeordneten deines Wahlkreises, dass sie gegen den Entwurf stimmen sollen
Halte Ohren und Augen offen, ob Proteste und Aktionen in deiner Nähe angekündigt sind
Weitere Informationen
BMI, 06.11.2024: Gesetzesentwürfe zur nationalen Umsetzung der GEAS-Reform
Deutsches Institut für Menschenrechte, 10.2024: Stellungnahme zum GEAS-Anpassungsgesetz
Pro Asyl, 24.10.2024: Innenministerium plant unter Deckmantel der GEAS-Umsetzung massive Verschärfungen im Asylrecht
Amnesty International, 21.10.2024: Stellungnahme zum Gesetzesentwurf des Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
Caritas Deutschland, 21.10.2024: Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und
Pro Asyl, 10.2024: Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems