Pressemitteilungen

Bundesweiter Aktionstag gegen Abschiebungen nach Afghanistan!

Pressemitteilung des bundesweiten Netzwerks gegen Abschiebungen nach Afghanistan, 1. Juni 2021: In mehreren Städten finden am Samstag, den 5. Juni 2021, Aktionen statt | Nächste Sammelabschiebung am 8. Juni von Deutschland aus geplant

Die Forderungen des Aktionstages sind: ein sofortiger bundesweiter Abschiebestopp nach Afghanistan; ein Bleiberecht für diejenigen afghanischen Geflüchteten, die bereits in Deutschland sind; die schnelle und unbürokratische Evakuierung aller gefährdeter Personen, insbesondere Ortskräfte und ihrer Familien; die unbürokratische und schnelle Ermöglichung des Familiennachzugs zu afghanischen Geflüchteten in Deutschland

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Suizidversuch in der Ausländerbehörde

ZAB ignoriert Attest und führt den suizidgefährdeten Herrn M. zwangsweise der senegalesischen Delegation vor

Das Verhalten von ZAB und Polizei lässt tief blicken: erst ignorieren sie fachärztliche Atteste, um Menschen für die Abschiebung vorzubereiten. Im Anschluss besitzen sie noch nicht einmal den Anstand, sich nach dem Befinden des Herrn M. zu erkundigen, sondern unterstellen ihm einen Fluchtversuch

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Afghanistan-Abschiebung verschoben: Jetzt politische Konsequenzen ziehen!

Gemeinsame Pressemitteilung des Bayerischen Flüchtlingsrats, der Flüchtlingsräte und Pro Asyl, 04.05.2021

Der für heute geplante bundesweite Sammelabschiebe-Charter nach Afghanistan wurde wegen Sicherheitsbedenken verschoben. Dies bestätigt die Kritik von PRO ASYL und den Landesflüchtlingsräten an den Abschiebungen nach Afghanistan, das laut Global Peace Index das unsicherste Land der Welt ist. Afghanistan befindet sich sicherheitstechnisch im freien Fall. Die prekäre Sicherheitslage hat sich durch den am 1. Mai begonnenen Abzug der NATO-Truppen weiter verschärft. Wie das Machtvakuum gefüllt wird, ist ungewiss. Eine Zunahme der Angriffe durch die Taliban und Versuche zur Machtübernahme sind zu erwarten. Darüber hinaus hat sich die wirtschaftliche Lage in Afghanistan auf Grund der Covid-19-Pandemie extrem verschlechtert, sodass Abgeschobenen ohne familiäres oder soziales Netzwerk die Verelendung droht

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Unterkunftsgebühren für Geflüchtete erneut verfassungswidrig

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat erneut über die Unterkunftsgebühren für Geflüchtete in Bayern beraten und erklärt auch die Neuregelung für unwirksam und verfassungswidrig / Flüchtlingsrat: Geflüchtete müssen schnell ihr Geld zurückbekommen

Die Gebührenregelung der DV Asyl ist deshalb mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt, es dürfen keine neuen Bescheide mehr erlassen werden. Noch nicht rechtskräftige Bescheide müssen aufgehoben, alle rechtskräftigen Bescheide dürfen nicht mehr vollstreckt werden. Der BayVGH legt zudem dem Innenministerium nahe, den Geflüchteten die Gebühren zurückzuerstatten, die sie aus eigenem Einkommen bezahlt haben. Denn es verletze „nach inzwischen zweimaligem vergeblichen Anlauf, eine rechtsgültige Gebührenverordnung ins Werk zu setzen – das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden in grober Weise“, diesen Geflüchteten die Rückzahlung zu verweigern.

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