Psychiater darf Sara A. nicht in der JVA auf eine mögliche Traumatisierung hin untersuchen / Flüchtlingsrat: „Sara wird an der Wahrnehmung ihrer Rechte gehindert!“
Was Sara in ihrer Kindheit und Jugend erlebt hat, reicht aus, um die psychische Gesundheit von zehn Kindern nachhaltig zu zerstören. Keine Behörde hat Sara danach gefragt, warum sie mit 15 Jahren begonnen hat, harte Drogen zu konsumieren. Stattdessen hat sie nur die volle Härte des Rechtsstaats zu spüren bekommenDoch jetzt, wo zum ersten Mal ein Facharzt Sara untersuchen will, sie möglicherweise Aussicht auf eine Therapie und eine Perspektive für ihr Leben hat, wird Sara ganz rechtsstaatlich an der Wahrnehmung ihrer Rechte gehindert. Wir fordern, dass sich die Nürnberger Ausländerbehörde für die psychiatrische Untersuchung von Sara in der JVA Aichach einsetzt und die Abschiebung bis zum Vorliegen eines Gutachtens unterlässt!
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