Süddeutsche Zeitung, 02.02.2004
Griff gelockert
Tod eines Flüchtlings vor Gericht – Abschiebepraxis geändert
Das Verfahren hat eine Dimension, die über normale Amtsgerichtsfälle hinaus geht. Sonst hat es Richter Ralph Henrici mit Kleinkriminellen zu tun; vier Verhandlungen pro Tag, das ist sein Pensum. Der Fall Ageeb wird ihn mindestens den ganzen Februar beschäftigen, zwei Tage pro Woche sind angesetzt, mehr als 20 Zeugen geladen. Im Spiegel gab der Richter einen Abriss über die Arbeitsbelastung eines Amtsrichters, sagte, deshalb habe es zwei Jahre gedauert von Anklage-Erhebung bis Prozessbeginn. „Bei so einem Fall fragt doch jeder Richter: Warum kriege ich diesen Schinken?“ Amtsrichter können bis zu vier Jahren Haft verhängen – weil die Staatsanwaltschaft maximal diese Strafe erwartet, hat sie vor dem Amts- und nicht dem Landgericht angeklagt.
Der Fall Ageeb hat aber auch eine politische Dimension. Innenminister Otto Schily änderte nach dem Tod des Sudanesen die Abschiebepraxis. Der Helm, der Widerspenstigen übergestülpt wird, hat keinen Kinnriemen mehr, und er ist weit um den Mund gebaut – obwohl die Obduktion Ageebs ergab, dass nicht der Helm ihm die Luft raubte. Zum Tod führte, dass die BGS-Beamten dem Gefesselten den Kopf auf die Knie gepresst hatten. Er erlitt den „lagebedingten Erstickungstod“, ein Phänomen, das in der Fachliteratur lange bekannt war – nicht jedoch im BGS.
Ageeb kämpfte um Luft, die Beamten jedoch glaubten, er wehre sich. Und drückten umso fester zu. Nach dem Tod des Sudanesen wurde die Schulung beim BGS geändert. Die Strategie der Verteidiger dürfte sein, die Schuld zu verlagern: auf die Vorgesetzten im BGS, die schon damals auf der Höhe der Diskussion hätten sein müssen, um solch gefährliche Griffe aus der Ausbildung zu verbannen.
Flüchtlingsdienste stellen seit dem Fall Ageeb fest, dass Abschiebungen häufiger abgebrochen werden als früher. Wenn die Betroffenen sich heftig wehren, sollen wohl Situationen vermieden werden, die außer Kontrolle geraten könnten. Vor zwei Wochen berichtete die Süddeutsche Zeitung über eine minderjährige Westafrikanerin, die vor den Beschneidungspraktiken in ihrer Heimat geflohen war und sich auf dem Frankfurter Flughafen so heftig gegen ihre Abschiebung wehrte, dass die BGS-Beamten sie zurück ins Saarland brachten. Inzwischen hat das Mädchen Duldungsstatus erhalten. Nach fünf Monaten in Abschiebehaft lebt sie nun in einem Aufnahmelager. Vor dem Fall Ageeb wäre ihre Abschiebung wohl durchgezogen worden.
Detlef Esslinger