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Hinterland Magazin

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Neueste Meldungen

26.11.2019

Gewaltschutz in bayerischen Flüchtlingsunterkünften- ein homöopathischer Tropfen auf heißem Stein

Bayerischer Flüchtlingsrat: Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25.11.2019 weist der Bayerische Flüchtlingsrat auf die Lebenssituation von Frauen in bayerischen Flüchtlingsunterkünften hin und veröffentlicht zum Thema Gewaltschutz ein eigenes Positionspapier >>>

07.11.2019

„Gnadenakt“ aus dem Innenministerium stoppt Abschiebung von behindertem Afghanen

Bayerischer Flüchtlingsrat: Während sogar die Bundespolizei lieber heute als morgen aus Afghanistan raus will, beschließen CSU und Freie Wähler, ein behinderter Mensch könne da sein Leben fristen. Mit Erschrecken mussten wir gestern zur Kenntnis nehmen, dass CSU und Freie Wähler im Petitionsausschuss sich in diesem Fall der gewissenlosen Haltung der AfD anschließen. 

07.11.2019

Fluchtgefahr bei Flüchtling?

Bayerischer Flüchtlingsrat: Dass deutsche Sicherheitsbehörden bei einem politisch aktiven Kurden ohne Vorstrafen eine Gefahr für die demokratische Grundordnung sehen, erinnert stark an Erdogans Propaganda, der regelmäßig Kurd*innen mit Terrorist*innen gleichsetzt. Das ist einem Rechtsstaat nicht würdig.

05.11.2019

Demonstration - Gärtnerplatz: „#AfghanistanIsNotSafe - Für das Recht zu kommen, für das Recht zu bleiben“

Bayerischer Flüchtlingsrat: Anlässlich der nächsten Sammelabschiebung nach Afghanistan rufen das Alarmphone, das Ausgehetzt Bündnis, der Bayerische Flüchtlingsrat, die Karawane München, der Münchner Flüchtlingsrat, die Seebrücke München sowie das Solidarity City Netzwerk München zu einer Demonstration auf. Damit soll der Protest gegen die andauernden Abschiebungen in das von Terror und Gewalt gezeichnete Bürgerkriegsland Afghanistan ebenso wie gegen die Abschottung Europas und die Ignoranz gegenüber dem Sterben an den Außengrenzen fortgeführt werden.

29.10.2019

Krank und schutzlos in Kabul

Bayerischer Flüchtlingsrat: Am Mittwoch, den 06. November 2019, wird voraussichtlich die nächste Sammelabschiebung nach Afghanistan gehen. Einer der Betroffenen ist Hossain A. aus Nürnberg. Der 26-jährige wurde am 15. Oktober direkt vor dem Verwaltungsgericht verhaftet, wo zuvor seine Klage gegen die Ablehnung seines Folgeantrages verhandelt wurde. Hossain hat in Afghanistan keine Familie und sozialen Netzwerke. Sein großer Bruder wie auch sein Onkel wohnen in München. Die Mutter lebt im Iran, sein Vater ist vor Jahren verstorben. Seine Familie in Deutschland macht sich große Sorgen, sollte er abgeschoben werden.

17.10.2019

Anlasslose Polizeirazzia in Nürnberger ANKER-Zentrum

Bayerischer Flüchtlingsrat und Freie Flüchtlingsstadt Nürnberg: Wir fordern die Abschaffung der Großlager und die dezentrale Unterbringung der Geflüchteten. In der Beuthener Straße leben bis zu 600 Geflüchtete in unterschiedlichsten Ausnahmesituationen auf engstem Raum. Missverständnisse und Auseinandersetzungen sind da vorprogrammiert. Das Vorgehen der Polizei am heutigen Donnerstag ist nicht dazu geeignet, diese Spannungen abzubauen, sondern wird die ohnehin angespannte Lage nur verstärken.

16.10.2019

Landessozialgericht stoppt Shuttle-Bus für Bamberger ANKER-Zentrum

Bayerischer Flüchtlingsrat: Das bayerische Landessozialgericht hat eindeutig klargestellt, dass auch in Bayern alle Flüchtlinge einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum haben. Eine Kürzung aus migrationspolitischen Erwägungen ist verfassungswidrig, auch wenn es dabei nur um 20 € geht, die als Sachleistung gewährt werden. Der Bayerische Flüchtlingsrat fordert die Stadt Bamberg auf, sofort zu Geldleistungen für die Nutzung des regulären ÖPNV zurückzukehren und allen Betroffenen die jahrelang einbehaltenen Leistungen in Höhe eines sechsstelligen Betrages nachzuzahlen. Darauf haben die betroffenen Flüchtlinge einen Rechtsanspruch! Zudem fordert der Bayerische Flüchtlingsrat von der bayerischen Staatsregierung, jetzt endlich alle Versuche zu stoppen, Flüchtlingen die ihnen in bar zustehenden Sozialleistungen durch ominöse Sachleistungen zu ersetzen

14.10.2019

Kundgebung: Kein Abschiebeflughafen in Nürnberg

Bayerischer Flüchtlingsrat: Die Stadt Nürnberg proklamiert gebetsmühlenartig, keinerlei Einflussmöglichkeiten zu haben. Damit soll wohl ein offener Konflikt mit der Bayerischen Landesregierung vermieden werden. Es ist nicht bekannt, ob die Stadt Nürnberg Verhältnismäßigkeit und Nutzen weiterer Sammelabschiebungen hinterfragt oder menschenrechtliche Standards wie eine unabhängige Abschiebebeobachtung eingefordert hat. Die Stadt des Friedens und der Menschenrechte darf bei einem so wichtigen und weitreichenden Thema kein Desinteresse an den Tag legen. Wir fordern den Stadtrat auf, alle Einflussmöglichkeiten zu nutzen, um weitere Sammelabschiebungen vom Nürnberger Flughafen zu verhindern.

14.10.2019

Bamberger Sozialamt droht Niederlage vor dem Landessozialgericht!

Bayerischer Flüchtlingsrat: Am 16.10.2019 um 11.15 Uhr findet am Landessozialgericht in Schweinfurt die Berufungsverhandlung zur Kürzung des menschenwürdigen Existenzminimums für Geflüchtete im Bamberger ANKER-Zentrum statt. Bewohner*innen hatten 2017 vor dem Sozialgericht Bayreuth geklagt, dass ihnen die Bedarfe für Verkehr in Höhe von 20 € gekürzt wurden. Die Stadt hatte im Gegenzug einen Shuttle-Bus eingerichtet, der jedoch nur vier verschiedene Haltestellen in Bamberg bedient, in einem deutlich eingeschränkten zeitlichen Umfang im Vergleich zu den normalen Linienbussen verkehrt und regelmäßig ersatzlos ausfällt. In seinem Urteil vom 13. September 2018 gab das Sozialgericht Bayreuth den Kläger*innen vollumfänglich Recht

09.10.2019

Stoppt die Abschiebungen nach Afghanistan

Bayerischer Flüchtlingsrat: Diese Abschiebungen sind ein unwürdiges, Nerven und Gemüter belastendes Theater, das allmonatlich aufgeführt wird. Junge Menschen sollen abgeschoben werden in ein Land, das selbst der deutschen Polizei zu gefährlich ist. Das muss ein Ende haben.

Meldungen von Pro Asyl

EuGH: Neuer Asylantrag bei menschenunwürdigen Zuständen in anderen EU-Staaten zulässig

Kaum von der Öffentlichkeit wahrgenommen hat der EuGH mit einem Beschluss gegen Deutschland bekräftigt: Unmenschliche Lebensverhältnisse innerhalb der EU können nicht ignoriert werden. Wenn Geflüchteten in dem EU-Mitgliedsstaat, in dem sie anerkannt sind, Menschenrechtsverletzungen drohen, darf ihr Antrag hier nicht als unzulässig abgelehnt werden.

Innenministerkonferenz: Menschenrechtliche Standards respektieren!

Einen Tag vor Beginn der Innenministerkonferenz, findet der 30. Sammelabschiebeflug nach Kabul statt. Vor 3 Jahren, im Dezember 2016, hatte Deutschland mit der unsäglichen Praxis begonnen. Seither hat sich die katastrophale Lage in Afghanistan noch weiter verschlechtert. PRO ASYL fordert die Innenminister auf, Abschiebungen dorthin zu stoppen.

Haftlager: BMI plant, Griechenland handelt

Das BMI verkauft seine Inhaftierungspläne an den EU-Grenzen als großen Wurf. Das ist die de facto Abschaffung des Rechtsstaats. Bereits erprobte und gescheiterte Konzepte sollen zu Kernaspekten der Reform zu werden – mit dramatischen Konsequenzen für schutzsuchende Menschen in Europa.

Auf die harte Tour: »Freiwillig« ist nicht gleich »Freiwillig«

Nach seiner »freiwilligen Rückkehr« wird ein Iraker erschossen. Die Todesgefahr hatte Finnland im Asylverfahren nicht erkannt. Damit stand der Mann vor der Wahl: Entweder er geht, oder er wird abgeschoben. Deswegen sei die Rückkehr nicht freiwillig und Finnland verantwortlich, urteilte der EGMR. Auf diese Art der Rückkehr setzt auch Deutschland.

Flüchtlingskinder: Verloren, Verraten, Vergessen? Zu 30 Jahren UN-Kinderrechtskonvention

Die Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November 1989 durch die Vereinten Nationen wurde von der Politik als Meilenstein in der Entwicklung des Völkerrechts, ihre Ratifizierung durch den Deutschen Bundestag im April 1992 als »Sternstunde« für die Menschenrechte gefeiert.

Gefördert durch:

UNO Flüchtlingshilfe Pro Asyl