Ukraine

Seit dem 24.2.2022 greift Russland gezielt Orte in der Ukraine militärisch an. Die bayerischen Behörden bereiten sich auf die kurzfristige Aufnahme von 50.000 bis 100.000 Geflüchteten aus der Ukraine vor.

Die rechtliche Lage ist einzelfallabhängig. Für den Großteil der ukrainischen Staatsangehörigen macht es aktuell wenig Sinn einen Asylantrag zu stellen. Sie werden eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG bekommen.

Für andere Staatsangehörige, die aus der Ukraine geflohen sind, ist es sinnvoll eine Beratungsstelle aufzusuchen, um das weitere Vorgehen und Möglichkeiten zu klären.

Auf der folgenden Seite tragen wir relevante Informationen zusammen, die einen Überblick geben, welche Personen welche Möglichkeiten haben.