Anzeige verläuft im Sande

Bayerischer Flüchtlingsrat zeigt Bayerisches Innenministerium an | Nach Gesetzesänderung läuft Anzeige nur noch als Ordnungswidrigkeit

Am 02. April 2020 stellte der Bayerische Flüchtlingsrat Strafanzeige gegen die Verantwortlichen für die Unterbringung von Geflüchteten, wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz. Die Anzeige ging gegen alle Bezirksregierungen sowie das Bayerische Innenministerium.

Durch die Unterbringung Geflüchteter in Lagern mit Mehrbettzimmern, werden diese wissentlich der großen Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus ausgesetzt. Die Betroffenen haben keine Möglichkeit, ihre Verpflichtungen aus der Bayerischen Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen (BayIfSMV) einzuhalten. In Mehrbettzimmern und bei gemeinschaftlicher Nutzung von Küche, Waschräumen und Toiletten, ist es den Bewohner*innen unmöglich, physische Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Die Versorgung mit Lebensmitteln erfolgt, besonders in großen Unterkünften, häufig über zentrale Kantinen. Diese verstoßen laut BayIfSMV gegen das Verbot gastronomischer Betriebe.

„Das bayerische Innenministerium und die Regierungen als vollziehende Behörden haben die Verpflichtung eine Unterbringung zu gewährleisten, die den bayerischen Verordnungen zur Corona-Pandemie entspricht. Da dies nicht erfolgt ist, haben wir bereits im April Strafanzeige gegen die Verantwortlichen gestellt,“ teilt Ruth Martini, Mitarbeiterin des Bayerischen Flüchtlingsrats, mit. „Geflüchtete selbst können diesen rechtswidrigen und gesundheitsgefährdenden Zustand nicht beenden, da sie erstmal nicht die Möglichkeit haben, sich außerhalb der Unterkunft eigenen Wohnraum zu suchen.“

Die zuständige Staatsanwaltschaft Oberbayern leistet der Strafanzeige jedoch keine Folge. Da im Mai das deutsche Infektionsschutzgesetz geändert wurde, sei das angezeigte Verhalten nun auch gemäß der BayIfSMV nicht mehr strafbar. Ordnungswidrigkeiten würden von Amts wegen von der Verwaltungsbehörde weiterverfolgt.

„Ob die zuständigen Verwaltungsbehörden Verfahren gegen das ihnen überstellte Innenministerium respektive die Bezirksregierungen einleiten, ist äußerst fraglich,“ so Martini weiter. „Wenn in Bayern jedoch dauerhaft Verhältnisse geschaffen werden, wo Geflüchtete sich nicht selbst schützen können – müssen diese Verhältnisse sofort beendet und die Verantwortlichen für diese Verstöße belangt werden.“