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Menschenrechte können auch bei Straftaten nicht verwirkt werden!

Warum auch Menschen, die straffällig wurden, nicht abgeschoben werden dürfen!

Die Forderung, Straftäter:innen konsequent abzuschieben, genießt seit Jahren hohe Popularität. Nach dem islamistischen Attentat in Solingen am 23. August 2024 fordern bundesweit Politiker:innen mehr Abschiebungen, auch in Länder wie Syrien und Afghanistan, in die das Völkerrecht Abschiebungen verbietet. Eine Woche nach dem Attentat, schob die Bundesregierung erstmals seit 3 Jahren nach der Machtübernahme der Taliban wieder nach Afghanistan ab.

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Bezahlkarte – Bayernkarte – Diskriminierungskarte

Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November 2023 wurde die Einführung der Bezahlkarte beschlossen. Bayern beteiligte sich nicht an der bundesweiten Ausschreibung, sondern entschied sich für eine frühere eigene Ausschreibung. Der bayerische Sonderweg – „unsere Bezahlkarte kommt schneller und härter“ (Ministerpräsident Söder am 04.02.24 zur Bild am Sonntag) – hat nun dazu geführt, dass die Bezahlkarte tatsächlich bis voraussichtlich Juli bayernweit in den Kommunen und Landkreisen eingeführt sein soll.

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27 Organisationen appellieren eindringlich an die Bundesregierung: Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in aktueller Asyldebatte verteidigen!

In einer Zeit von sich überbietenden rechtswidrigen Vorschlägen und populistischen Ultimaten mahnen 27 Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände und juristische Organisationen alle demokratischen Parteien, für die Werte unserer Gesellschaft einzustehen: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte.

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Sammelabschiebungen am 03.09. nach Senegal und Côte d’Ivoire und am 10.09. in den Irak

Warnung: Hinweise auf Sammelabschiebungen

Es gibt Hinweise auf eine Sammelabschiebung nach Senegal und Côte d’Ivoire am 03.09. sowie in den Irak 10.09.2024. Der Abflughafen ist ist für beide Charter München. Betroffen können Personen aus allen Bundesländern sein. Für vollziehbar ausreisepflichte Personen aus Senegal, Côte d’Ivoire sowie dem Irak, deren Asylverfahren und Klagen abgelehnt sind, besteht die Gefahr einer Abschiebung.

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Werdende Pflegekräfte sollen abgeschoben werden

Bayerische Ausländerbehörden und Entscheidungsträger setzen weiterhin auf Abschiebungen, statt dem Pflegenotstand pragmatisch zu begegnen

Ab September könnten vier weitere geflüchtete Personen in Bayern in den Pflegeberuf einsteigen bzw. ihre Ausbildung fortsetzen. Doch die bayerischen Behörden und Entscheidungsträger im Innenministerium verhindern dies.

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Vorsicht Schulen! Ferienzeit ist Abschiebezeit

Bayerischer Flüchtlingsrat kritisiert die Abschiebung eines Altenpflege-Schülers

Ibrahim B. hat das erste Jahr seiner Altenpflegeausbildung an der Pflegeakademie Bayerischer Wald erfolgreich abgeschlossen. Das Zeugnis zeigt durchweg positive Stellungnahmen. Es wäre zu erwarten gewesen, dass Herr B. seine Ausbildung erfolgreich weiterführt und dann ein guter Altenpfleger werden würde.

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Handreichung: Steigende Gewalt gegen Geflüchtete in Bayern – Was tun?

Mittel und Wege, um rechter Gewalt entgegenzutreten, sind vielfältig und häufig anstrengend. Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus, B.U.D. Bayern und der Bayerische Flüchtlingsrat haben eine Handreichung erstellt, die Einzelpersonen, Initiativen und Behörden Handlungsmöglichkeiten und Kontaktadressen an die Hand geben, um gegen rechte Gewalt aktiv zu werden.

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Veranstaltungsreihe: Toolbox Asyl und Migration #6

WISSEN – AUSTAUSCH – HANDELN – Eine Vortragsreihe des Bayerischen Flüchtlingsrats

Unsere Vortragsreihe geht in die mittlerweile 6. Runde. Im Juli beschäftigen wir uns mit allerhand Themen rund um „Asyl und Migration“. Wir fragen uns, wie genau Familiennachzug funktioniert, wollen einen Überblick über die Vielzahl an Gesetzesänderungen bekommen und setzen uns mit dem Übergang vom Chancenaufenthalt in ein dauerhaftes Bleiberecht auseinander.

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Drei Jahre Taliban-Herrschaft: Eine Bilanz der Enttäuschungen und unerfüllten Versprechen 

Der Bayerische Flüchtlingsrat appelliert dringend an die Bundesregierung, ihre Entscheidung zu überdenken und die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, um das Bundesaufnahmeprogramm fortzuführen und den betroffenen Menschen den versprochenen Schutz zu gewähren. 

Deutschland darf in den Folterstaat Iran nicht abschieben. Dass deutsche Behörden mit dem Iran zusammenarbeiten, um einen Mann abzuschieben, der hier arbeitet, Familie hat und sich in der Gesellschaft engagiert, zeigt die Haltung in manchen Bundesländern: Um jeden Preis werden Menschen abgeschoben, auch wenn das die Zusammenarbeit mit einem Terrorregime bedeutet.

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