Abschiebestopp Iran: Auch Bayern erkennt die Zeichen der Zeit

Bayerischer Flüchtlingsrat begrüßt die Entscheidung und fordert Abschiebestopps in weitere Länder

Der Bayerische Flüchtlingsrat begrüßt den gestern vom Bayerischen Innenministerium beschlossenen Abschiebestopp in den Iran, und fordert, dies auch bei anderen Herkunftsländern in Betracht zu ziehen.

Längst überfällig war ein neuer Lagebericht zum Iran des Auswärtigen Amtes (AA). Doch dessen Mühlen mahlen langsam – wie jüngst bei Afghanistan zu beobachten war. Rausreden können sich die Innenministerien der Länder allerdings nicht. Wenn es keine Einschätzung der Lage durch das AA gibt, können die Länder dennoch Ermessen ausüben und ihre Behörden anweisen, anweisen nicht abzuschieben.

Auch wenn die bayerische Staatsregierung nun den geforderten Abschiebestopp in den Iran umsetzt, muss sie sich dennoch einiger Kritik stellen. In den letzten Wochen und Monaten wurden ausreisepflichtigen Iraner*innen, Duldungen entzogen und Grenzübertrittsbescheinigungen ausgestellt. Letzte Woche sollte ein angehender Pflegehelfer gar in den Iran abgeschoben werden. Trotz der eskalierenden Lage vor Ort. In einem anderen Fall drohte die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Oberfranken einem Iraner mit Abschiebung, wenn er das Visumsverfahren nicht nachholt. Zunächst hatte die ZAB von einer Aus- und Wiedereinreise abgesehen, da die Geburt eines Kindes bevorstand. Nachdem das Kind kurz nach der Geburt verstarb, nahm die ZAB die Ausreiseaufforderung wieder auf. Eine Einreise in den Iran, hätte für den konvertierten Christen lebensgefährliche Konsequenzen nach sich gezogen.

Das ist ein absolutes moralisches Novum. Einem jungen Vater dessen Kind wenige Tage zuvor verstorben ist, mit Abschiebung zu drohen, grenzt an Boshaftigkeit. Ebenso wie der Fall des angehenden Pflegehelfers R., der letzte Woche in den Iran hätte abgeschoben werden sollen,“ erklärt Jana Weidhaase, vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „Immer wieder legen bayerische Behörden ein untragbares Verhalten an den Tag, das fassungslos macht.“

Der Bayerische Flüchtlingsrat fordert von den Ausländerbehörden eine großzügige Ermessensauslegung im Sinne der Betroffenen, wenn sich die Lage in einem Land drastisch ändert, eine neue Lagebewertung durch das Auswärtigen Amtes jedoch noch aussteht. Nach Pakistan soll beispielsweise, ungeachtet der Flutkatastrophe, nächste Woche eine Sammelabschiebung stattfinden. Die kurdischen Gebiete im Irak, werden aktuell massiv vom türkischen Militär angegriffen. Beide Ereignisse interessieren weder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge noch die bayerischen Ausländerbehörden, nachhaltig.

Wir erwarten, dass Ausländerbehörden auch ohne offiziellen Abschiebestopp von Abschiebungen absehen, wenn die Lage in einem Herkunftsland offensichtlich krisenhaft ist,“ kritisiert Jana Weidhaase, vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „Natürlich können sich Bundesinnenministerium und Auswärtiges Amt nicht aus der Verantwortung ziehen. Hier muss zukünftig mehr kommen, als verspätete und beschönigte Lageberichte. Ob Bundes- oder Landesebene: Die Einschätzungen deutscher Behörden, ob die Bedingungen vor Ort eine Abschiebung zulassen, waren in der Vergangenheit häufig dilettantisch. Das haben Afghanistan und die Ukraine mehr als deutlich gezeigt. “