Beratung für Geflüchtete im ANKER-Zentrum vor dem Aus

Rummelsberger Diakonie will sich zum Jahresende aus dem ANKER-Zentrum Mittelfranken zurückziehen / Flüchtlingsrat: Staatsregierung muss Beratung angemessen finanzieren

Die Rummelsberger Diakonie hat angekündigt, sich zum Jahresende aus dem ANKER-Zentrum Zirndorf und seinen zugehörigen Dependancen in Nürnberg zurückzuziehen. Die Finanzierung durch das bayerische Innenministerium ist in einem Maße defizitär, dass der weitere Verbleib den gesamten Träger in finanzielle Schieflage bringen würde.

Die EU-Mitgliedstaaten sind nach den Artikeln 5 und 26 der EU-Aufnahmerichtlinie verpflichtet, Geflüchtete in Aufnahmeeinrichtungen über ihre Rechte und Pflichten in allen Belangen der Aufnahme zu informieren und zu beraten. Diese Beratung leisten in bayerischen ANKER-Zentren die Wohlfahrtsverbände. Die genaueren Bedingungen sind in der Beratungs- und Integrationsrichtlinie BIR II geregelt. Bezuschusst werden Personal- und Sachkosten, die Förderung umfasst jedoch nicht die vollen Kosten, die den Trägern entstehen, sondern wird pauschalisiert erbracht und beträgt weniger als 80 %. Alles Übrige muss aus Eigenmitteln erbracht werden. Träger, die sich qualifiziertes Personal mit langjähriger Berufserfahrung leisten, nähern sich bei der Refinanzierung den 70 %.

Der Bayerische Flüchtlingsrat zeigt sich entsetzt, dass die Beratung von Geflüchteten in Bayern so eklatant unterfinanziert ist, wie keine andere Aufgabe in der Sozialen Arbeit. Es ist deshalb kaum verwunderlich, dass die Wohlfahrtsverbände an den Rand des Ruins getrieben werden, wenn sie die Beratung in ANKER-Zentren, aber auch in den vielen Gemeinschaftsunterkünften übernehmen. Es wird sich absehbar auch kein anderer Verband finden, der finanziell in der Lage ist, die Trägerschaft für die Beratung im ANKER-Zentrum Zirndorf und den Dependancen in Nürnberg zu übernehmen. Ausbaden müssen das die Geflüchteten, die bereits jetzt in einzelnen Dependancen ohne Beratung sind und faktisch keine anderen Beratungsstellen aufsuchen können.

Die bayerische Beratungs- und Integrationsrichtlinie wird derzeit überarbeitet. Das Innenministerium muss jetzt die Förderung für die Beratung von Geflüchteten auf 100 % der tatsächlichen Kosten anheben. Wer anschafft, muss auch zahlen!“, fordert Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Bayern isoliert die neu ankommenden Geflüchteten in ANKER-Zentren. Ohne eine Beratung vor Ort haben Geflüchtete kaum Chancen auf eine faire Behandlung und die Inanspruchnahme ihrer Rechte. Diese niederschwellige Beratung vor Ort ist unabdingbar notwendig und muss angemessen finanziert werden!