Familie aus Jemen sucht vergeblich Obdach

Bayerischer Flüchtlingsrat kritisiert Abwehrpolitik auf dem Rücken von Frauen und Kindern

Herr M., Geflüchteter aus dem Jemen, bekam eine Flüchtlingsanerkennung und damit das Recht, seine Familie nachzuholen. An Nikolaus, dem 6.12., kam Frau M. mit ihren beiden kleinen Kindern (fünf und zwei Jahre alt) in Deutschland an. Herr M. wohnt in einer Unterkunft des Landkreises Fürstenfeldbruck in der Gemeinde Eichenau. Dorthin brachte er zunächst auch seine Frau und seine beiden Kinder. Nach zwei Nächten in der Unterkunft des Landkreises warf der Hausmeister Frau und Kinder hinaus. Anträge auf Unterbringung, unterstützt durch die Caritas, scheiterten. Das Landratsamt lehnte eine Zuständigkeit ab, obwohl in der Eichenauer Unterkunft sogar ein Zimmer frei wäre. Der Bürgermeister der Gemeinde Eichenau sieht sich und seine Gemeinde nicht in der Zuständigkeit. Die Gemeinde ist jedoch zuständig, wenn die Frau obdachlos wäre. Die Familie kommt zwei Nächte bei einem Freund in München unter, es folgen Nächte unter freiem Himmel in der Nähe des Münchner Hauptbahnhofes. Die Familie irrt zurück nach Eichenau. Dort erlaubt der Hausmeister der Familie nur den Aufenthalt für ein, zwei Stunden, um etwas zu essen zu kochen. Dann setzt er die Familie wieder vor die Tür. Die Migrationsberatung von hpkj findet einen Platz für die Frau und die Kinder in einer Münchner Einrichtung für obdachlose Frauen. Doch eine Perspektive ist das nicht. Den Platz gibt es nur bis zum 2. Januar und die Familie bleibt so weiterhin getrennt.

Nur wenige Tage von Heiligabend erinnert diese Geschichte sehr bitter an die Weihnachtserzählung. Der Landkreis Fürstenfeldbruck ist zwar zuständig für die Unterbringung von Herrn M, hat auch dem Visum für Frau und Kinder zugestimmt, verweigert sich aber der Unterbringung der Familie. Das ist an Schäbigkeit nicht zu überbieten und vermutlich rechtswidrig. Doch auch der Bürgermeister von Eichenau muss sich fragen lassen, ob er nicht wenigstens über Weihnachten eine Unterkunft anbieten könnte. Wir schreiben den Dezember 2023, dem Jahr, in dem sich Landräte und Bürgermeister weigern, Geflüchtete aufzunehmen. Das Flüchtlingsrecht, es gilt nichts im Landkreis Fürstenfeldbruck“, kritisiert Stephan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Wir fordern Landrat Thomas Karmasin auf, die Familie anständig unterzubringen, und nicht auf dem Rücken von Frauen und Kindern Politik zu machen.“