Positionspapier: Gewaltschutz für Frauen

Der Bayerische Flüchtlingsrat fordert Gewaltschutz generell für alle Menschen jeden Alters und Geschlechts, betrachtet hier aber besonders die Situation von Frauen.

Frauen fliehen aus vielfältigen Gründen aus ihren Herkunftsländern. Vor, während und nach der Flucht können Frauen von verschiedensten Formen geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sein. Frauen und Kinder kommen oftmals schwer traumatisiert nach Deutschland. Gerade alleinstehende Frauen mit und ohne Kinder zählen deshalb zu den besonders schutzbedürftigen Gruppen.

Weshalb begünstigt die Unterbringung in Massenunterkünften Gewalt?

Durch die Unterbringung in Massenunterkünften sind Frauen häufig verschiedensten Formen der Gewalt ausgesetzt. Ausgeübt wird diese Gewalt etwa durch Personal, andere Bewohner:innen oder auch Fremde. Aus Scham und Angst vor negativen Konsequenzen auf ihren Aufenthalt in Deutschland schweigen viele Frauen über ihre Ängste oder Erlebnisse.

Massenunterkünfte sind per se gewaltfördernd. Je größer die Einrichtung ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit von gewalt­tätigen Übergriffen. Die Unterbringungsbedingungen (gemeinschaftliche Zimmer und sanitäre Anlagen, fehlende Schutz- und Rückzugsräume, fehlende Privatsphäre) verursachen große Unsicherheit und Risiken. Verschärft wird die Situation durch ein auf Ungleichheit beruhendes Geschlechterrollenverständnis und die Dominanz von Männern in den öffentlichen Räumen. Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, haben besondere Hürden zu überwinden, um sich aus dieser zu lösen. Die häufige Un­kenntnis der eigenen Rechte hat zur Folge, dass Frauen Gewalt oft erdulden statt Unterstützung zu suchen. Den staatlichen Instanzen kommt hier eine besondere Fürsorge­pflicht zu, Frauen vor Übergriffen zu schützen und Täter:innen kon­sequent zur Verantwortung zu ziehen.

Welche Maßnahmen zum Schutz geflüchteter Frauen vor Gewalt gibt es?

Aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften ist Deutschland verpflichtet, geflüchtete Frauen und ihre Kinder vor Gewalt jeglicher Form zu schützen: u.a. durch den UN Zivilpakt, den UN Sozialpakt, die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW und die UN Kinderrechts-Konvention, durch die Istanbul-Konvention, durch die EU-Aufnahmerichtlinie und durch das Grundge­setz. Der Istanbul-Konvention kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Das Übereinkommen verpflichtet die unterzeichnenden Staaten zu umfassenden Maß­nahmen in allen Bereichen, von der Prävention (Kapitel III) über Unterstützungsangebote (Kapitel IV) bis hin zum Straf-, Zivil- und Ausländerrecht (Kapitel V, VI, VII). Die Maßnahmen und das Konzept der Bayerischen Staatsregierung sind jedoch ungenügend. Nach wie vor wiegen in Bayern migrationspolitische Erwägungen höher als der Schutz vor Gewalt.

Das umfassende Positionspapier des Bayerischen Flüchtlingsrats zum Thema Gewaltschutz finden Sie hier: