Kritische Aufarbeitung und sachliche Diskussion

Todesfall in Lauf an der Pegnitz: Bayerischer Flüchtlingsrat zeigt sich bestürzt und fordert Aufklärung

Mit großem Bestürzen haben wir die Geschehnisse in Lauf an der Pegnitz wahrgenommen. Wir möchten den Angehörigen und Freund:innen der verstorbenen Person unser tiefstes Beileid aussprechen. Unser Mitgefühl gilt allen, die von diesem tragischen Vorfall betroffen sind.

Wir sehen die komplexen und herausfordernden Situationen, denen Polizeibeamt:innen in ihrem täglichen Dienst ausgesetzt sind. Jeder Einsatz birgt Risiken und erfordert schwierige Entscheidungen in Sekundenbruchteilen.

Gleichzeitig sind migrantisierte und geflüchtete Menschen bei Polizeieinsätzen einer erhöhten Gefahr ausgesetzt, tödliche Gewalt zu erfahren. Diese Risiken müssen wir auf allen Ebenen der Gesellschaft ernsthaft diskutieren, um sicherzustellen, dass alle Menschen gleichermaßen geschützt werden. Wenn es bei Polizeieinsätzen Verletzte und Todesfälle gibt, müssen die gewählten polizeilichen Maßnahmen hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit geprüft werden.

„Wir fordern daher eine umfassende und kritische Untersuchung des Vorfalls in Lauf an der Pegnitz, um zukünftige Tragödien zu verhindern“, sagt Johanna Böhm, Mitarbeiterin des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Dazu gehört es auch zu erkennen, wo präventive Unterstützungsangebote fehlen und solche Strukturen zu etablieren oder zu stärken.“

Die Forderungen des Innenministers Herrmann nach vermehrten Ausweisungen von straffälligen Geflüchteten sind pauschalisierend und nicht zielführend. Innenminister Herrmann kolportiert die Annahme, dass von Geflüchteten pauschal eine Gefahr ausgehe. Das ist falsch, denn wissenschaftlich belegt ist ein Zusammenhang zwischen Herkunft und Straffälligkeit nicht. Die Forderung, Straftäter:innen konsequent abzuschieben, ist wieder populär, aber die Debatten sind oft verkürzt und irreführend. Der Begriff ‚Straftäter‘ umfasst auch Personen mit geringfügigen Vergehen wie illegaler Einreise oder kleinen Verstößen gegen das BTMG. Die Ausweisung nach Verbüßung der Strafe stellt eine Doppelbestrafung dar. Zudem verbietet das Non-Refoulement-Prinzip die Abschiebung in Länder mit Menschenrechtsverletzungsrisiken. Völkerrechtliche Abkommen wie die Genfer Flüchtlingskonvention wurden aus guten Gründen geschaffen und dürfen nicht nach politischem Gutdünken außer Kraft gesetzt werden. Solche Aussagen befeuern rassistische Diskurse  und tragen nicht zu einer Lösung bei. Sie lenken von der notwendigen sachlichen und pragmatischen Debatte ab, die wir in dieser Situation dringend benötigen.

„Der pauschalen Forderung nach mehr Ausweisungen stellen wir die Forderung nach mehr psychosozialen Angeboten für Menschen in Krisensituationen sowie deeskalierende Maßnahmen für Polizeibeamt:innen entgegen, so Böhm weiter. „Wir appellieren dringend an die politischen Entscheidungsträger:innen, die Diskussion um Migration und Sicherheit sachlich und differenziert zu führen und auf pauschalisierende Forderungen zu verzichten, die nur Spaltung und Misstrauen in unserer Gesellschaft fördern“.