Newsletter 02/22

Aktuelles

Englischsprachige Fortbildungsreihe – Training series in English

Fortbildungsreihe für Geflüchtete ab 23.02.2022 – Training series for refugees starting February 23, 2022

In den nächsten Monaten bietet der Bayerische Flüchtlingsrat eine kostenlose Fortbildungsreihe für englischsprachige Geflüchtete an. Der erste Teil wird sich vor allem darum drehen, wie Geflüchtete von einem Duldungsstatus zu einem sicheren Aufenthalt kommen und vor allem Fragen zum Thema Mitwirkungspflicht behandeln. Der zweite Teil hat einen ähnlichen Fokus, richtet sich aber speziell an geflüchtete Frauen und im dritten Teil geht es um Fragen zu Dublin-Bescheiden. Alle Veranstaltungen finden online via Zoom statt. Der Link wird nach Anmeldung zugesandt.

Programm:

23.2.2022 | 16-18 Uhr: Part 1: Asylum negative?
How to change from a „Duldung“ (Paper) into a more secure stay through work and education; practical tipps and legal advice
With focus on your obligation of cooperation by clearing your identity and passport obligation (embassy hearings and ID documents)

17.3.2022 | 9:30-11:30 Uhr: Part 2: Women only! Asylum negative?
How to change from a „Duldung“ (Paper) into a more secure stay through work and education; practical tipps and legal advice with a focus on the female perspective

7.4.2022 | 16-18 Uhr: Part 3: Help me, I have a Dublin decision!
What does Dublin mean, what can I do and what are my legal options when I have a Dublin decision or I am already recognized as a refugee in another EU country

Online training/information series for Englisch speaking refugees – no costs, only benefits!

Weitere Informationen findet ihr hier.


Empfehlungen zur Ausgestaltung des Koalitionsvertrages

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung umfasst per se einige positive Änderungen und Richtungswechsel im Bereich Flucht und Migration. So soll der Zugang zum Arbeitsmarkt vereinfacht und Arbeitsverbote abgeschafft oder die Aufenthaltssicherung für Menschen mit einer Duldung verbessert werden. Wann und wie eine Umsetzung aller Vorhaben stattfindet, ist noch unklar.

Im Januar 2022 hat eine Arbeitsgruppe von Expert:innen „Empfehlungen zur konkreten Ausgestaltung der Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zur Integration und Aufenthaltssicherung von Geflüchteten“ herausgegeben. So finden sich zu folgenden Themenbereichen ausführliche Vorschläge und Forderungen:

  • Arbeitsmarktzugang
  • Aufenthaltssicherung für Menschen mit Duldung
  • Deutsch- und (Aus-)Bildungsförderung

Hier geht es zum PDF „Empfehlungen zur konkreten Ausgestaltung der Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zur Integration und Aufenthaltssicherung“ (Januar/2022)

Weitere Informationen findet ihr hier.


Umfrage zur Situation in Unterkünften für Geflüchtete in Deutschland

Vor dem Bundesverfassungsgericht ist ein Verfahren anhängig, das die Frage zum Gegenstand hat, ob die Kürzung der Sozialleistungen für alleinstehende Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften um 10 % gegen die Verfassung verstößt. Das Bundesverfassungsgericht hat zahlreiche Verbände, darunter die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, aufgefordert, in diesem Verfahren Stellung zu nehmen. Diese Aufforderung hat das Gericht mit konkreten Fragen verbunden, die sich auf die Situation in Unterkünften für Geflüchtete beziehen.

Um diese Fragen beantworten zu können, führt der Paritätische Gesamtverband eine Umfrage durch.
Die Umfrage richtet sich v.a. an:

  • Leiter:innen von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften
  • Alltagsbetreuer:innen und Sozialarbeiter:innen in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften
  • Bewohner:innen von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften
  • Personen, die Geflüchtete außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften beraten
  • Personen, die Geflüchtete ehrenamtlich unterstützen
  • Rechtsanwält:innen, die für Geflüchtete tätig sind

Für alleinstehende Geflüchtete, die in Unterkünften untergebracht sind, gilt seit zweieinhalb Jahren eine Kürzung der Leistungen nach dem AsylbLG um 10 % auf Regelbedarfsstufe 2. Die Bundesregierung hat das damals damit begründet, dass man in einer Unterkunft – ähnlich wie in einer Partnerschaft- zusammen wirtschafte und deshalb weniger Ausgaben habe. Lebenspartner:innen erhalten auch nur Regelbedarfsstufe 2.
Im April 2021 hat das Sozialgericht Düsseldorf dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob diese Kürzung für Bezieher:innen von Analogleistungen nach §2 AsylbLG 1 AsylbLG) verfassungswidrig ist.
Um die Fragen, die das Bundesverfassungsgericht gestellt hat, beantworten zu können, hat eine Arbeitsgruppe verschiedener Verbände diese Umfrage erstellt.

Es werden keine persönlichen Daten werden erhoben. Die Umfrage kann bis einschließlich Dienstag, 1. März beantwortet werden: https://survey.lamapoll.de/Vorlageverfahren_Bundesverfassungsgericht_AsylbLG_2022


Storytelling-Projekt No Single Stories!

Welche Bilder habt ihr im Kopf, wenn ihr an geflüchtete Frauen* denkt? Wenn es jene aus der deutschen Medienlandschaft sind, dann transportieren sie ein sehr einseitiges Bild von geflüchteten Frauen* und rücken diese damit vorrangig in eine Position der Schwäche und der Abhängigkeit. Wir aber lernen die Frauen in unserer Arbeit völlig anders kennen und wissen, dass es die eine geflüchtete Frau* gar nicht gibt: Es gibt nur viele verschiedene Frauen*, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben mögen, aber jede für sich eine einzigartige Persönlichkeit sind. Sie sind Geschichtenerzählerinnen*, Mütter*, Freundinnen*, (Überlebens-) Künstlerinnen*, Liebhaberinnen*, Politikerinnen*, Feministinnen* und so vieles mehr. Sie versprühen Energie und Motivation. Und vor allem haben sie eine Stimme, die gehört werden will.

Das Projekt „No Single Stories!“ schafft den Raum, um diese zu erheben, sie zu nutzen und so einseitige Narrative in der Medienlandschaft zu durchbrechen. In achtteiligen Storytelling-Workshopreihen wird Frauen* mit Fluchterfahrung die Möglichkeit gegeben, ihre Geschichten zu erzählen und zu schreiben, sie nach außen zu tragen und damit selbstbestimmt zu wählen, welche Geschichten über sie erzählt werden.

Kennt ihr Frauen*, die an solchen Workshops interessiert wären? Dann macht sie gern darauf aufmerksam! Ab März finden digitale Workshopreihen statt, die bundesweit angeboten werden. Eine Anmeldung ist hier möglich.

Möchtet ihr zunächst mehr über das Projekt erfahren? Dann meldet euch euch hier gerne für eine Infoveranstaltung an oder wendet euch direkt an die Projektleiterin Nina Alerić.

Hier geht es zur Website.

Hier die Adressen der sozialen Netzwerke:
Instagram
Facebook

Mitmachen

Europäische Petition für eine effektive Anerkennung der besonderen Asylgründe für Frauen, Mädchen und LGBTIQA+ Menschen

Die Forderungen:

  1. Gewährleistung des Rechts auf internationalen Schutz durch die effektive Anerkennung spezifischer Asylgründe für Frauen, Mädchen und LGBTIQA+ Menschen.
  2. Einrichtung eines Europäischen Überwachungsgremiums, um die wirksame Umsetzung der Artikel 60 und 61 der Istanbul-Konvention und der Artikel 10 bis 16 des Übereinkommens zur Bekämpfung des Menschenhandels zu gewährleisten.
  3. Sicherstellung des Zugangs zu Asyl in europäischen Ländern für Frauen, Mädchen und LGBTIQA+ Menschen.

Die Petition kann sowohl von Organisationen, als auch von Einzelpersonen gezeichnet werden. Um die Petition noch weiter zu verbreiten und dadurch deren Wirkungskraft zu erhöhen, hier nochmal die Bitte, nutzt alle eure Kanäle, um so viele Menschen wie möglich zu erreichen!

Die Petition lesen und zeichnen könnt ihr hier.

Hier die Adressen für die sozialen Netzwerke:

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Instagram
Twitter

Hilfreich und Lesenswert

News von Pro Asyl

Hanau: »Niemand will zugeben, welche Behörden und Strukturen versagt haben«

150 Minuten zu wenig gearbeitet: Abschiebung droht, weil neues Bleiberecht stockt

Ortskräfte aus Afghanistan zu retten, ist eine juristische Verpflichtung


Studie: Menschenrechtliche Verantwortung nach dem Abzug aus Afghanistan vom Institut für Menschenrechte

Kommt Deutschland seinen grund- und menschenrechtlichen Schutzvorschriften gegenüber Ortskräften und gefährdeten Menschen in Afghanistan nach? Welche konkreten Handlungspflichten ergeben sich für Deutschland und wie können diese umgesetzt werden?

Diesen Fragen gehen die Autor:innen Dr. jur. Catharina Hübner und Dr. jur. Hendrik Cremer in der im Januar 2022 veröffentlichten Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte nach.

Die Studie als PDF: Grund- und menschenrechtliche Verantwortung nach dem Abzug aus Afghanistan

Weitere Informationen dazu findet ihr hier.


Glossar: Aufenthalts- und Sozialrecht für internationale Studierende | Residency and Social Security Law for International Students

Eine Publikation des Deutschen Studentenwerks

Im Glossar werden zentrale Fachbegriffe aus der Publikation bzw. aus dem Aufenthalts- und Sozialrecht ins Englische übersetzt und erläutert.

Das Glossar könnt ihr hier herunterladen.

Handreichung zum Projekt Empowerment Now: Selbstvertretung von Geflüchteten mit Behinderung und deren Angehörigen

Eine Publikation von Handicap International

Mit dem Projekt Empowerment Now setzt Handicap International seit Anfang 2020 Impulse für Selbstvertretungsprozesse von geflüchteten Menschen mit Behinderung in Deutschland. Wir sind fest davon überzeugt, dass eine effektive Selbstvertretung der Betroffenen und ihrer Angehörigen entscheidend dazu beiträgt, dass die Bedarfe von Geflüchteten mit Behinderung stärker berücksichtigt werden – im Asylverfahren, bei der Aufnahme Geflüchteter und auch bei ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Finanziert wird das Projekt von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration – seit 2022 auch von der UNO Flüchtlingshilfe.

Die vielfältigen Erfahrungen, die die beteiligten Selbstvertreter:innen und Handicap International seitdem gemacht haben, sind in der vorliegenden Handreichung zusammengeführt.

Die Handreichung könnt ihr hier herunterladen.

Veranstaltungen

26.2.2022 | 14 Uhr | #GemeinsamSolidarisch – Menschenkette um den Altstadtring | München

Das Bündnis #GemeinsamSolidarisch – Rote Linie Gegen Verschwörungsideologien” kündigt für den 26. Februar 2022 eine Menschenkette um den Altstadtring an. Mit der Aktion soll ein starkes Zeichen für demokratische Werte und gegen die Verschwörungsideologien von Corona-Leugner:innen und deren Schulterschluss mit Rechtsextremen gesetzt werden. Dabei bilden die Teilnehmenden symbolisch eine gemeinsame “Rote Linie”, indem sie ein rotes Band in der Hand halten werden und setzen so ein starkes Zeichen des Zusammenhalts und gegen Verschwörungsmythen, unsägliche Diktatur- und Holocaustverharmlosungen sowie offenen Rassismus und Antisemitismus – den Wurzeln des Hasses und der Hetze, die Querdenker:innen verbreiten.

Mehr Informationen findet ihr hier.


22.-26.3.2022 | Ausstellung „Anker lichten“ | Köşk München

Im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus zeigt der Bayerische Flüchtlingsrat vom 22. – 26. März 2022 die Ausstellung „Anker lichten“ im Köşk, Schrenkstr. 8 in München. In diesen sogenannten ANKER-Zentren müssen alle ankommenden Asylbewerber:innen unter menschenunwürdigen Bedingungen leben, bis über ihr Asylverfahren entschieden wird (und oft auch noch darüber hinaus). Der Alltag der Bewohner:innen dort ist geprägt von fehlender Privatsphäre, Überwachung, Isolation und ständiger Angst vor polizeilichen Kontrollen oder Festnahmen. Durch das Sachleistungsprinzip und die Residenzpflicht werden die Bewegungsfreiheit und die Selbstbestimmung der Menschen zusätzlich massiv eingeschränkt. Ob mit der neuen Bundesregierung hier Änderungen zu erwarten sind, steht in den Sternen. Die Ausstellung nimmt deshalb die problematischen Umstände und Lebensbedingungen in diesen Zentren nochmals genau in den Blick und bietet Interessierten die Möglichkeit, mehr über die Situation von Geflüchteten in ANKER-Zentren zu erfahren.
Zusätzlich zur Ausstellung findet am 23. März um 19 Uhr, ebenfalls im Köşk, in Kooperation mit dem Münchener Flüchtlingsrat und Bellevue di Monaco eine Podiumsdiskussion statt, bei der vor allem die Bewohner:innen der Lager selbst zu Wort kommen und ihre Lebenssituation schildern werden. Außerdem wird Simon Sperling, Doktorand am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien der Universität Osnabrück, eine wissenschaftliche Perspektive auf das Konzept der ANKER-Zentren bieten.

Programm:

Öffnungszeiten Uhrzeit (22. – 26. März 2022):
Di, Mi und Do 16-20 Uhr
Di und Fr 10-13 Uhr
Sa 13-19 Uhr

Führungen:
Di 22.03. um 17 Uhr
Sa 26.03. um 15 Uhr

Podiumsdiskussion:
23. März 2022, 19 Uhr

Die Teilnahme ist kostenlos. Für die Führungen und die Podiumsdiskussion wird um vorherige Anmeldung gebeten: kontakt@fluechtlingsrat-bayern.de