Newsletter 05/2020

Aktuelles

Offener Brief: Asylsozialberatung in Unterkünften für Geflüchtete

Auf Anweisung der Bayerischen Staatsregierung wurde am 24.03.2020 der Zutritt der Asylsozialberatung zu allen staatlichen Unterkünften massiv eingeschränkt, in vielen Fällen verweigert. Berufen wurde sich hier auf einen adäquaten Infektionsschutz in den Unterkünften. Zweifelsohne ist das Eindämmen des Infektionsrisikos in den Unterkünften und der Schutz der Bewohnerinnen wichtig. Dabei wird jedoch vernachlässigt, dass das größte Infektionsrisiko die derzeitige Form der Massenunterbringung ist. Es steht nicht im Verhältnis, die systemrelevante Beratung von Asylsuchenden gegen das Ansteckungsrisiko auf diese Weise abzuwägen. Die Bewohnerinnen werden in dieser kritischen Situation somit im Stich gelassen.

Hier könnt ihr den offenen Brief lesen


Arbeit und Öffnung der Rechtsantragsstellen

Da seit diesem Montag nun auch wieder negative Bescheide vom BAMF zugestellt werden, haben wir bei den Rechtsantragstellen nachgefragt, wann sie wie geöffnet haben. Hier eine Zusammenstellung uns bekannter Informationen:

VG Ansbach Rechtsantragsstelle: kein Termin erforderlich, Geflüchtete können einfach mit den Bescheiden kommen
Außenstelle ANKER-Zentrum Zirndorf: Dienstag und Donnerstag: 10-14 Uhr
VG Augsburg: war die ganze Zeit offen, Geflüchtete können einfach mit den Bescheiden kommen (im Behördenzentrum des ANKER-Zentrums gibt es keine Rechtsantragsstelle)
VG Bayreuth: wiedereröffnet, Geflüchtete können einfach mit den Bescheiden kommen
ANKER Bamberg: seit letzter Woche wieder eröffnet: Montag und Mittwoch 9-12 Uhr
VG München: ohne Termin möglich, Geflüchtete können einfach mit den Bescheiden kommen
ANKER Manching: Wiedereröffnung voraussichtlich am 20.5.20
VG Regensburg: ohne Termin möglich, Geflüchtete können einfach mit den Bescheiden kommen
ANKER Deggendorf: nur freitags von 9-11 Uhr geöffnet
VG Würzburg: nur in dringenden Fällen geöffnet, Geflüchtete müssen zuerst an die Pforte, dann wird entschieden, ob der Antrag dringend genug ist
ANKER Geldersheim: nicht offen, Wiedereröffnung noch unbekannt


Arbeit und Öffnungen der Ländervertretungen

Uns erreichen viele Anfragen, wie und ob die Ländervertetungen in Deutschland derzeit arbeiten. Hier eine Kurzübersicht anhand uns bekannter Informationen.

Schließung angekündigt
Die Afghanische Botschaft in Berlin ist seit 16.03.2020 bis auf Weiteres geschlossen
Das Iranische Konsulat in Berlin ist nur für Notfälle geöffnet, zuvor muss mensch sich hier telefonisch melden
Die Nigerianische Botschaft in Berlin bietet bis auf Weiteres keine konsularischen Dienstleistungen an

Kein Hinweis auf Schließung
Äthiopische Botschaft Berlin
Syrische Botschaft Berlin
Irakische Botschaft Berlin
Türkische Botschaft Berlin

Keine Internetpräsenz
Eritrea
Somalia


Flüchtlingsrat zeigt Innenministerium und Bezirksregierungen wegen Flüchtlingsunterbringung an

Die Unterbringung in ANKER-Zentren und Gemeinschaftsunterkünften in Bayern verstößt gegen die Verordnungen, die die bayerische Staatsregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassen hat. Wer als Alleinstehender in Mehrbettzimmern untergebracht ist, ist nicht in der Lage, soziale bzw. physische Kontakte außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein Minimum zu reduzieren und den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Das gilt auch für alle Bewohnerinnen dieser Flüchtlingslager, die sich gemeinsam Toiletten, Waschräume und Küchen teilen. Zudem verstoßen die Kantinen in den ANKER-Zentren gegen das Gastronomieverbot. Der Bayerische Flüchtlingsrat hat deshalb das bayerische Innenministerium und die Regierungen von Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben als vollziehende Behörden wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt.

Hier könnt ihr unsere Pressemitteilung dazu lesen


Wechsel in Nürnberger Ausländerbehörde?!

Am Freitag, den 24. April 2020 haben die Nürnberger Grünen Kooperationsverhandlungen für eine Zusammenarbeit mit SPD und CSU im Nürnberger Stadtrat abgebrochen. Begründet wurde dies mit der geplanten Beförderung von Olaf Kuch, Leiter des Einwohneramtes und der Ausländerbehörde, zum Stadtrechtsdirektor.

Die Nürnberger Ausländerbehörde ist nicht nur regional, sondern bundesweit dafür bekannt, äußerst restriktiv und unmenschlich gegenüber Geflüchteten und Migrant*innen zu agieren. Regelmäßig berichten Menschen von Rassismuserfahrungen und tendenziöser und unprofessioneller Beratung. Letztes Jahr hat das Bundesverfassungsgericht eine von der Ausländerbehörde organisierte Abschiebung für rechtswidrig erklärt und in letzter Minute gestoppt. Selbst das bayerische Innenministerium musste zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in Einzelfällen intervenieren und die Nürnberger Ausländerbehörde anweisen, Entscheidungen abzuändern. Besonders absurd: Im Jahr 2018 hat die Ausländerbehörde lediglich 19 Ausbildungsanträge genehmigt, aber stattliche 64 Anträge abgelehnt. Unklar ist die Dunkelziffer all jener, deren Anträge auf Ausbildungserlaubnis noch nicht einmal zur Bearbeitung angenommen und die schlicht weggeschickt wurden.

Immer wieder erhält der Bayerische Flüchtlingsrat Kenntnis von Geflüchteten, die kurz vor einer Abschiebung stehen, obwohl die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis innerhalb der geltenden Gesetze möglich gewesen wäre. Durch eine professionelle, bürger*innennahe und ergebnisoffene Beratung hätte viel menschliches Leid verhindert werden können.

Hier könnt ihr unsere gesamte Pressemitteilung dazu lesen


Shuttle-Bus Bamberg: Kürzungen der AsylbLG-Leistungen werden zurück gezahlt

In der Anfangszeit des ANKER-Zentrums (damals ARE und/oder AEO genannt) gab es Proteste der Anwohnerinnen gegen die Geflüchteten, die zu hunderten an ihren Gärten vorbeigingen auf dem Weg zur Bushaltestelle. Um die Situation zu entspannen, wurde eine extra Ausfahrt aus dem ANKER-Zentrum geschaffen und ein Shuttle-Bus eingerichtet. Dieser Shuttle-Bus wurde jedoch nicht aus Mitteln des Freistaats oder der Stadt Bamberg beglichen. Stattdessen wurden allen Bewohnerinnen rund 20 € ihrer Sozialleistungen vorenthalten. Der Shuttlebus erfülle ihre Bedarfe nach Mobilität, somit sei der Bus als Sachleistung anzusehen, weshalb die Sozialleistungen nicht mehr in voller Höhe bar ausbezahlt werden müssten. Einige Geflüchtete klagten gegen diese Sozialleistungskürzung und bekamen vom Sozialgericht Bayreuth vollumfänglich recht. Wir berichteten damals.

Nun sollen die Kürzungen der Asylbewerberlestungsgsetz-Leistungen zurück gezahlt werden. Dies betrifft Personen, die in der Zeit von 1.1.2018 bis November 2019 im ANKER-Zentrum Bamberg untergebracht waren. Daher macht es Sinn, ein Auge auf die Nachzahlungen zu haben, v.a. bei denjenigen, die aus dem ANKER-Zentrum umverteilt oder abgeschoben wurden. Wenn euch hier Fälle bekannt sind, dann meldet euch bei uns: kontakt@fluechtlingsrat-bayern.de


Spende für Masken für Geflüchtete

In einem Selbsthilfeprojekt in Bayern werden Masken von Geflüchteten für Geflüchtete genäht. Sie haben sich als Gruppe dazu entschlossen, nicht auf staatliche Hilfe zu vertrauen sondern selbst aktiv zu werden. Die Masken verteilen sie kostenlos. Helft uns, dieses großartige und wichtige Projekt zu unterstützen!

Hier könnt ihr über betterplace für das Projekt spenden


Informationen

BUMF: Informationen zum Coronavirus für Geflüchtete und Fachkräfte

Hilfreich für die Praxis in Jugendämtern, Jugendhilfeeinrichtungen sowie für Geflüchtete: Der Bundesfachverband für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. (BUMF) hat mehrsprachige Informationen zum Corona-Virus sowie Hinweise für Fachkräfte und Träger der Jugendhilfe zusammengestellt.

Hier findet ihr die Informationen


Veranstaltungen

6.-24.5.20 | DOK.fest München @home 2020 Grenzen Überwinden

121 Filme, 41 Länder, 1 Spielort: Deutschlands größtes Dokumentarfilmfestival kommt zu Ihnen nach Hause!

Schwierige Zeiten erfordern neue Wege. Weil die Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus uns aktuell zum Rückzug ins Private zwingen, findet das 35. Internationale Dokumentarfilmfestival München online statt. DOK.fest München @home 2020 zeigt vom 06. bis 24. Mai eine Auswahl der besten Dokumentarfilme aus aller Welt: Premieren auf den heimischen Bildschirmen.

Drei Hauptwettbewerbe – DOK.international, DOK.deutsch, DOK.horizonte – versammeln Höhepunkte internationalen Filmschaffens. Die Schwerpunktreihe DOK.focus lasting memories beschäftigt sich mit Zeitzeug*innen des Nationalsozialismus und dem Umgang der nachfolgenden Generationen mit deren Vermächtnis. DOK.music liefert als neue Sektion Musikalisches für Augen und Ohren. Das Rahmenprogramm umfasst eine virtuelle Eröffnung im Deutschen Theater und Q&As mit Filmemacherinnen und Filmemachern per Videokonferenz – für ein neues, digitales Festivalgefühl.

Auf der Webseite www.dokfest-muenchen.de können Sie Filme auswählen und online bezahlen. Das Streaming steht pro Ticketkauf 24 Stunden lang zur Verfügung: Ein Ticket kostet 4,50 Euro, mit Kinospende 5,50 Euro – davon geht dann 1 Euro an Kinopartner. Mit einem Festivalpass für 50 Euro sind alle Filme abrufbar (All You Can Watch).