Newsletter 08/2020

Themen

Sommerpause der Geschäftsstellen

Der Bayerische Flüchtlingsrat geht in die Sommerpause. Vom 24. August bis 6. September haben wir geschlossen. In ganz dringenden Fällen könnt ihr eine Mail an kontakt@fluechtlingsrat-bayern.de schreiben. Ab dem 7. September sind wir wieder wie gewohnt zu erreichen.


Securitygewalt Bamberg

In den letzten Wochen ist die Aufklärung von Sicherheitsdienstgewalt im Bamberger ANKER-Zentrum wieder ins Rollen gekommen: Im Juni haben wir eine Verfassungsbeschwerde gegen das Einstellen der Gerichtsverhandlungen wegen Sicherheitsdienstgewalt in der Kantine im ANKER-Zentrum in Bamberg eingelegt. Zwei Bewohner wurden 2017 dort verprügelt, weil sie eine Stange Brot aus der Kantine mitnehmen wollten. Außerdem haben wir ein uns zugespieltes Video veröffentlicht, auf welchem zu sehen ist, wie ein am Boden festgehaltener Geflüchteter von einem Security hinter der Kantine des Lagers getreten wird. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun. Wir hoffen, dass die Gewalt nun endlich aufgeklärt wird! Dies zeigt auch: Große geschlossene Lager fördern den Machtmissbrauch, da niemand die Beschäftigten dort kontrollieren kann.


Gewaltschutz in Unterkünften

Das Münchner Aktionsbündnis für geflüchtete Frauen hat 2019 eine Umfrage zur Lebenssituation geflüchteter Frauen und Schutzstandards in bayerischen Unterkünften und Ankerzentren durchgeführt. Die Auswertung zeigt: Gewaltschutzkonzepte sind entweder nicht vorhanden oder nur mangelhaft umgesetzt. Ein Großteil hat zudem weder eine Frauenbeauftragte oder ein Beschwerdemanagement. Massenunterkünfte sind nicht geeignet geflüchtete Frauen vor (weiterer) Gewalt zu schützen. Weitere Informationen gibt es in dem Offenen Brief, der im Juli versendet wurde. Den offenen Brief findet Ihr hier.


Kirchenasyl in die Zange genommen

Die Kirchen geraten beim Kirchenasyl immer mehr unter Druck. Zwar hatte es eine Vereinbarung gegeben mit dem Bundesamt, dass für Kirchenasylfälle Dossiers erstellt werden, die begründen, warum es sich um Härtefälle handelt. Das allein schon hatte die Zahl der praktizierten Kirchenasyle deutlich eingeschränkt. Dann hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aber kaum eines der eingereichten Dossiers anerkannt, und zugleich durchsetzen wollen, dass eine Person im Kirchenasyl als „untergetaucht“ bzw. flüchtig gilt. Damit würde sich die Frist für die Dublin-Überstellung von 6 auf 18 Monate verlängern, eine arge Belastung für die, die Kirchenasyl brauchen ebenso wie für diejenigen, die es anbieten. Zu all diesen Schikanen kommt nun noch dazu, dass die Bestrafung von Kirchenasyl nicht mehr nur angedroht wird, und das Verfahren dann aber eingestellt wird. Im Juli begann die erste Verhandlung gegen die Oberin des Klosters Maria Frieden bei Bamberg, Äbtissin Mechthild Thürmer, wegen Kirchenasyls. Geht die Verhandlung schlecht aus, wird sie für die Gewährung von Kirchenasyl bestraft, und der Graben zwischen Staat und kirchlicher Gnade wird noch tiefer. Die Rolle von Kirchen ist diskutabel, aber dass ausgerechnet die humanitären Taten der Kirchen jetzt staatlich verfolgt werden, sollte eher zu einer Diskussion über diesen Staat führen.


Petition: Lagerpflicht für Geflüchtete abschaffen!

„Vor dem Virus sind alle gleich“ – das ist ein Satz, der aktuell oft gesagt wird. Doch das stimmt leider nicht. Menschen, die bereits vor der Krise von prekären Lebensverhältnissen betroffen waren, trifft Corona um ein Vielfaches stärker.
Weltweit sind alle Menschen dazu verpflichtet, Abstand zu halten. Vonseiten der Regierung werden zum Wohle Aller Groß- und Massenveranstaltungen abgesagt. ABER: Massenunterkünfte werden weiter betrieben. Ein Widerspruch! Diese Tatsache ist nicht nur lebensgefährlich für die Menschen, die in den Sammelunterkünften leben müssen, sondern für alle! Hier könnt Ihr die Petition im Ganzen lesen und unterschreiben >>> Die Petition wurde gestartet von folgenden Organisationen: Bayerischer Flüchtlingsrat (BFR); Münchner Flüchtlingsrat (MFR); LeTRa Lesbenberatung; Refugee Struggle for Freedom; schwul, bisexuell, queer, gay, trans* in München (SUB).


Wanderausstellung zu ANKER-Zentren

Seit August 2018 brüstet sich Bayern mit der landesweiten Etablierung der so genannten ANKER-Zentren. Aber was hat es damit wirklich auf sich? Wer lebt dort und unter welchen Umständen? Mit welchen Problemen haben Geflüchtete in ANKER-Zentren zu kämpfen und wie lange müssen sie dort bleiben? In 15 Aufstellern informiert die ANKER-Wanderausstellung des Bayerischen Flüchtligsrats über diese und weitere Fragen zu bayerischen ANKER-Zentren. Diese kann an Interessierte verliehen werden. Bei Interesse an unserer Ausstellung schreiben Sie bitte eine E-Mail an sauer(at)fluechtlingsrat-bayern.de oder wenden Sie sich telefonisch an das Büro Nordbayern. Es ist auch möglich, eine gemeinsame Aktion oder Veranstaltung im Rahmen der Ausstellung zu planen. Hier findet Ihr weitere Informationen.

Information

Informationen zum Ausbildungsstart September 2020

Für viele Geflüchtete bietet eine Ausbildung eine Aufenthaltsperspektive, wenn das Asylverfahren negativ abgeschlossen wurde oder voraussichtlich negativ abgeschlossen werden wird. Grundlage ist die sog. „3+2-Regelung“, also die Ausbildungsduldung, geregelt in § 60c AufenthG. Grundlegende Infos zum Ausbildungsstart:
– Es gibt schulische und duale Ausbildungen
– Bei dualen Ausbildungen in einem Betrieb bedarf es einer Beschäftigungserlaubnis durch die Ausländerbehörde (Ermessensentscheidung)
– Schulische Ausbildungen brauchen unter bestimmten Voraussetzungen keiner Zustimmung der Ausländerbehörde, fallen aber trotzdem in den Anwendungsbereich der Ausbildungsduldung
– Als Faustregel gilt: handelt es sich bei der (schulischen) Ausbildung um eine qualifizierte Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und dauert mind. 2 Jahre ist eine Erteilung der Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG möglich
– Für Geduldete, die die Ausbildung erst nach rechtskräftig abgeschlossener Ablehnung im Asylverfahren aufnehmen wollen ist ab 1.10.2020 ein Vorduldungszeitraum von drei Monaten notwendig (§ 60c Abs. 2 Nummer 2 i.V.m. § 104 Abs. 17 AufenthG). In diesem Zeitraum kann die Ausländerbehörde aber Gründe schaffen, um die Erteilung einer Ausbildungsduldung bzw. Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis abzulehnen
– Es ist ratsam für alle vor kurzem abgelehnten Geduldeten die Ausbildung vor dem 1. Oktober zu beginnen, damit kein Vorduldungszeitraum notwendig ist Die Möglichkeit der Beratung zu dem Thema finden Sie hier.


Newletter Kanzlei Haubner/Schank 07/2020: Widerrufsverfahren

Das BAMF leitet gerade sehr aktiv Widerrufsverfahren bei anerkannten Geflüchteten ein. Besonders betroffen sind Geflüchtete aus Afghanistan, die als Minderjährige eingereist und inzwischen volljährig geworden sind. Andere Nationalitäten sind aber auch betroffen. Hier gilt es, Ruhe zu bewahren. Im Newsletter der Kanzlei Haubner und Schank findet Ihr alle wichtigen Informationen zu diesem Thema.


Abschiebungszahlen während der Corona-Zeit

Die Bundesregierung hat die Zahlen zu Abschiebungen während der Corona-Zeit auf Anfrage der Partei DIE LINKE bekannt gegeben. Die Kleine Anfrage findet Ihr hier.

Veranstaltungen

30.08.2020: Podiumsdiskussion „Utopie ohne Abschiebehaft“

Am 30.08.2020 findet anlässlich des Tag des Kirchenasyls um 19.30 Uhr eine Podiumsdiskussion zu „Utopie ohne Abschiebehaft“ statt.

Podiumsteilnehmer*innen:
Peter Fahlbusch | Rechtsanwalt
Stefan Keßler | Jesuiten-Flüchtlingsdienst
PD Dr. Monika Mokre | Sozialwissenschaftlerin
Prof. Dr. Johanna Schmidt-Räntsch | Richterin Bundesgerichtshof
Moderation: Muzaffer Öztürkyilmaz | Flüchtlingsrat Niedersachsen

Die Abschiebehaft in Deutschland wurde vergangenes Jahr 100 Jahre alt. Mit dem Hau-Ab-Gesetz hat sie in 2019 zudem einige Verschärfungen erfahren. Das Podium beleuchtet die aktuelle
Praxis der Abschiebehaft aus verschiedenen Perspektiven und geht dabei auf die Verschärfungen von 2019 ein. Es wird die (Un-)Möglichkeit einer Utopie ohne Abschiebehaft diskutiert und dabei Wege erörtert, wie eine Gesellschaft ohne Abschiebehaft aussehen kann, und wie die 100-jährige Tradition in Deutschland mit ihrer menschenunwürdigen Geschichte überwunden werden kann.

Das Podium wird online per Zoom stattfinden. Bei Interesse an der Teilnahme schreibt eine E-Mail an
kontakt@100-jahre-abschiebehaft.de mit dem Betreff „Podiumsdiskussion“. Dann bekommt Ihr die Zugangsdaten zugesendet.

Die Diskussion wird veranstaltet von der Kampagne 100 Jahre Abschiebehaft und der BAG Kirchenasyl. Sie findet in Kooperation mit dem Kurt-Eisner-Verein statt. Hier kommt ihr zur Facebook-Veranstaltung.


25.9.2020: Fachtag Münchner Flüchtlingsrat

Fachtag „Sag mir, wer du bist! – Flucht & Identität von jungen unbegleiteten Geflüchteten“ | 25.9.2020 | 9.30-18.00 Uhr

Für junge Geflüchtete, die nach Deutschland kommen, hat sich in den letzten Jahren viel verändert. Ankunftszahlen, Hilfelandschaft und die rechtlichen Voraussetzungen unterliegen einem starken Wandel. Besonders in Hinblick auf die veränderten gesetzlichen Regelungen zur Identitätsklärung stehen die Betroffenen und Fachkräfte in Jugendhilfe und Asylsozialberatung vor Herausforderungen. Mit einem gemeinsamen Fachtag wollen der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die Münchner Mentoren und der Münchner Flüchtlingsrat einen Überblick über die neue Situation geben und Austausch zu Problemen sowie eine stärkere Vernetzung der Akteur*innen ermöglichen. Hier findet Ihr alle Informationen zum Programm und zur Anmeldung.