We will rise

Protestcamp Sierra Leone

Geflüchtete aus Sierra Leone protestieren seit dem 18.10.2021 gegen die Praxis der intransparenten Botschaftsanhörung und den daraus folgenden Konsequenzen. Diese persönlichen Anhörungen dienen dazu, durch Befragungen über Sprachkenntnisse, Aussprache, Dialekt und über Kenntnisse von Traditionen herauszufinden, ob die Personen aus Sierra Leone stammen. Werden den Vorgeladenen von der Delegation Reisedokumente ausgestellt oder wird ihnen unterstellt, aus einem anderen Land zu kommen, besteht die Gefahr einer baldigen Vollziehung der Abschiebung. Verweigern die betroffenen Personen, bei der Anhörung zu erscheinen, droht ihnen eine Zwangsvorführung durch die Polizei. Die Anhörungen werden gegen den Willen der Betroffenen durchgeführt, wodurch ein enormer psychischer Druck auf die ohnehin schon häufig traumatisierten Menschen ausgeübt wird. Allein die Vorladung zu einer solchen Anhörung stellt eine extreme Belastung dar und ruft bei den Menschen Ängste, Unsicherheit und Verzweiflung hervor. Anhörungen dieser Art fanden schon häufiger statt. Betroffen sind meist Geflüchtete aus afrikanischen Ländern. Daher haben sich auch Geflüchtete aus anderen Ländern dem Protest angeschlossen.

Sie fordern:

  • das sofortige Ende der rassistischen Botschaftsanhörungen
  • einen Abschiebestopp nach Sierra Leone
  • Aufenthaltsperspektiven und einen Zugang zum Arbeitsmarkt sowie Deutschkursen

Gemeinsam kämpfen sie gegen die rigide Aufenthaltspolitik der bayerischen Staatsregierung. Denn die Botschaftsanhörungen sind Teil einer besonders restriktiven Asylpolitik des Freistaats.
Asylsuchende unterliegen in Deutschland der Mitwirkungspflicht zur Identitätsfeststellung (§ 15 Absatz 2 Nummer 4f. Asylgesetz). Wird dieser Pflicht aus Sicht der zuständigen Ausländerbehörde nicht genügend nachgekommen, hat die Ausländerbehörde verschiedene Sanktionsmöglichkeiten: Verweigerung der Arbeitserlaubnis, Kürzung von Leistungen bis hin zur Strafanzeige. Den Bayerischen Ausländerbehörden reichen vorgelegte Geburtsurkunden oft nicht aus, um der Mitwirkungspflicht Genüge zu tun. Viele Geflüchtete verlieren aufgrund der Sanktionen ihre Arbeitsstelle und erhalten nur noch Sachleistungen oder Gutscheine.

Ihren Protest tragen die Geflüchteten mit der Kampagne „We will rise“ auf die Straße. Das Protestcamp befindet sich inzwischen in der Münchner Innenstadt und macht so den Protest sichtbar. Zusätzlich finden immer wieder Demonstrationen und Gespräche mit Vertreter:innen des Münchner Stadtrats und des Bayerischen Landtags statt, um gemeinsam Lösungen zu finden.

Unterstützt werden die Protestierenden von verschiedenen Gruppen und Einzelpersonen der Münchner Zivilgesellschaft.

Am 18.12.2021 um 14.00 Uhr rufen Sierra Leone Refugees Fighting Against Deportation dazu auf, an der Demonstration teilzunehmen (Start ist der Gärtnerplatz).

Hier finden Sie eine Auswahl an Artikeln:

Alle aktuellen Informationen zur Kampagne gibt es direkt bei Sierra Leone Refugees Fighting Against Deportation:

Spenden für die Kampagne können Sie an folgende Bankverbindung senden (bitte unbedingt Sierra Leone als Verwendungszweck angeben):

Förderverein Bayerischer Flüchtlingsrat e.V.
IBAN: DE41 3702 0500 0008 8326 02
BIC: BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft
Verwendungszweck: Sierra Leone

Diese Kampagne wird gefördert von der Bewegungsstiftung.