Newsletter 07/25

Aktuelles

Telefonische Erreichbarkeit und Sommerpause Bayerischer Flüchtlingsrat

Der Bayerische Flüchtlingsrat stellt sein Telefonsystem um. Deshalb sind wir vom 11.07. bis 18.07.2025 telefonisch nicht erreichbar. Eventuell verlängert sich diese Zeit noch. Updates zu unserer telefonischen Erreichbarkeit gibt es hier. 

Und der Sommer ist da. Der Bayerische Flüchtlingsrat geht aufgrund von Urlaubszeiten vom 18.08.2025 bis 05.09.2025 in eine Sommerpause und ist in dieser Zeit nicht erreichbar. Weitere Infos findet ihr hier.


YOUR RIGHTS MATTER!

Neues Projekt des Bayerischen Flüchtlingsrates

Das Projekt YOUR RIGHTS MATTER!, im Zeitraum von 01.04.2025 bis 31.03.2027 gefördert von der Deutschen Postcodelotterie, setzt sich dafür ein, dass geflüchtete Menschen in Bayern ihre Rechte besser kennen, verstehen und wahrnehmen können. Im Fokus steht die direkte Unterstützung von Geflüchteten mit unsicherem Aufenthaltsstatus – insbesondere Personen mit Duldung oder abgelehntem Asylantrag – durch eine mehrsprachige, niedrigschwellige und individuelle Beratung per Telefon, E-Mail, Messenger und vor Ort. Personen, die eine solche Beratung suchen, können uns kontaktieren.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Verbreitung rechtlicher Informationen in verständlicher Form sowie der Begleitung durch Dolmetscher:innen. Ergänzend werden regelmäßig Informationsveranstaltungen und mehrsprachige Infobroschüren angeboten, um über aktuelle asyl- und aufenthaltsrechtliche Regelungen aufzuklären.

Darüber hinaus stärkt das Projekt gezielt die Strukturen von Ehrenamtlichen und Multiplikator:innen, die oft erste Anlaufstellen für Geflüchtete sind. Durch Schulungen, digitale Vernetzung und bayernweite Präsenztreffen wird ihr Wissen erweitert, ihre Arbeit sichtbar gemacht und der landesweite Austausch gefördert.

YOUR RIGHTS MATTER! verbindet individuelle Hilfe mit strukturellem Empowerment – für mehr Teilhabe, rechtliche Sicherheit und gelebte Solidarität.

Für das Projekt arbeiten bei uns in Teilzeit Arif Haidary und Franzi Schmid. Hier könnt ihr sie kontaktieren.


Leistungsausschluss für Personen im Dublin-Verfahren

Als Antwort auf den Terroranschlag von Solingen im Sommer 2024 beschloss die Bundesregierung das sog. ‚Sicherheitspaket‘. Dieses ist seit Ende Oktober 2024 in Kraft und damit auch der neue § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 AsylbLG, der einen Leistungsausschluss für Geflüchtete im Dublin-Verfahren vorsieht.
Expert:innen sehen in den Leistungsausschlüssen und -kürzungen massive verfassungs- und unionsrechtliche Probleme. Betroffenen Personen sollten sich beraten lassen und gegen den Leistungsausschluss Klage einlegen.Mittlerweile haben bundesweit 40 Sozialgerichte den Leistungsausschluss im Eilverfahren gestoppt. Die aktuellen Entscheidungen zeigen, dass auch deutsche Sozialgerichte Zweifel an der Vereinbarkeit mit Verfassungs- und Unionsrecht haben.

Was kann dagegen getan werden?

Informationen zu den Leistungsausschlüssen, Maßnahmen und Vorlagen, mit denen gegen die Auschlüsse Widerspruch eingelegt werden kann sowie eine Sammlung von Urteilen findet ihr bei uns auf der Website.  


Zurückweisungen an der Grenze und Angriffe auf PRO ASYL

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt verkündete als erste Amtshandlung, dass ab dem 7. Mai 2025 nicht nur weiter Grenzkontrollen an den deutschen Grenzen durchgeführt werden, sondern dass alle Personen ohne gültige Einreisepapiere, also auch Asylsuchende, bei Kontrollen an der Einreise gehindert und zurückgewiesen werden. Am Tag der Ankündigung reisten Mitarbeiter:innen von Pro Asyl an die deutsch-polnische Grenze, um dies in der Praxis anzuschauen. Bereits im Juni erklärte das Berliner Verwaltungsgericht in drei Fällen die Grenzkontrollen für rechtswidrig. Es urteilte, dass die Zurückweisung gegen Europarecht verstoße, da zumindest eine Zuständigkeitsprüfung durch das Bundesamt hätte stattfinden müssen. Eine Zurückweisung durch die Polizei sei im Falle eines Asylbegehrens rechtswidrig. 
In einem Beitrag auf unserer Website berichten wir mehr zum Thema Grenzkontollen, ihr erfahrt wie PRO ASYL und Geflüchtete diffamiert werden und findet Links zu weiteren Beiträgen zum Themen.


Hinterland 
HEY, MIGRANTIFA!
Hinterland #58 ist am Start.

Die erste Hinterland Ausgabe, die lediglich Spuren von Biokartoffeln enthält. Ein Heft wie die Faust aufs Auge. 

Mit Beiträgen von: #ArifHaidary + #Apsilon + #SamiraElOuassil + #PiaChojnacki + #AidaBakhtiari + #KurdwinAyub + #Masha + #RafiouBayor + #AhmadAlghorani + #IraBłażejewska + #BetielBerhe + #Savvu + #MohammadYaqoubi + #ParwanaAmiri + #JohnFigueroa + #BehnamGolestani + #AmjadAboHuwaij + #SandyTran + #Human + #GodwinNamanyabyoona + #SiyoungKim + #Polytox

Bestellen und vorschmökern unter www.hinterland-magazin.de

Urteile und Entscheidungen

Bayerisches Verwaltungsgericht entscheidet – auch im Dublin Verfahren gilt der Aufenthalt gestattet

In einem Verfahren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104 c AufenthG ging der Antragstellende in Berufung, weil die Dublin Verfahrenszeit nicht als gestattet gilt im deutschen Asylgesetz. Mit dieser Begründung wurde zunächst sein Antrag auf ChaR abgelehnt. Nun hat im Mai 2025 der BayVGH die Auffassung der Rechtsanwältin geteilt, dass § 67 Abs. 1 Nr. 5 AsylG unionsrechtswidrig ist und die Aufenthaltsgestattung im Asylerstverfahren aus unionsrechtlicher Sicht bis zur tatsächlichen Dublin-Überstellung besteht und nicht nur bis zur Vollziehbarkeit der Abschiebungsandrohung. 

Das Urteil hat nicht nur für diesen Aspekt des 104c eine Bedeutung, sondern könnte auch Folgen haben auf Arbeitsverbote und Leistungskürzungen während des Dublin Verfahrens.

Währenddessen veröffentlichte das BMI im April 2025 neue Handlungsempfehlungen an die Länder, in denen empfohlen wird, dass in Dublin Verfahren eine sogenannte Dublin- Verfahrensbescheinigung auszustellen sei. In Bayern werden im Dublin Verfahren Aufenthaltsgestattungen meist ungültig gestempelt. Beide Vorgehensweisen sollten laut dem Urteil rechtswidrig sein. Die Rechtsfolgen bleiben abzuwarten.

Hier findet ihr das Urteil.

Veranstaltungen und Termine

Ein Jahr Bezahlkarte | Ein Jahr Kartentausch | Eine Bilanz

Veranstaltung von OFFEN!
Donnerstag 10. Juli, 19 Uhr LUISE, Ruppertstraße 5, München

Zum einjährigen Bestehen des solidarischen Kartentauschs lädt OFFEN! am 10. Juli um 19 Uhr ins Luise Kulturzentrum in München ein. Gemeinsam ziehen wir eine Zwischenbilanz: Was wurde erreicht, welche Herausforderungen bestehen, und wie kann der Widerstand gegen die diskriminierende Bezahlkarte weitergehen?
Berichten werden:

Katharina Grote | Bayerischen Flüchtlingsrat:
Einordnung der rechtlichen und politischen Lage

Betroffene Bezahlkarten-Empfänger:innen:
Stimmen aus dem Alltag

Ehrenamtliche | Offen! Kartentausch-Netzwerk:
Einblicke in die solidarische Struktur

Leo Deumens, Rat der Stadt Aachen:
Eine Stadt verweigert die Einführung der Bezahlkarte – ein mögliches Vorbild?

Weitere Infos findet ihr hier


Podiumsdiskussion: „Psychische Erkrankung“ –  Ein Freibrief zur Missachtung der Menschenwürde?


Donnerstag | 10. Juli 2025 | 19:00

Im Rahmen des Podiumsgesprächs wird zunächst der Fall von Brian (Name geändert) aus Nigeria vorgestellt. Darüber hinaus wird die Situation von psychisch erkrankten Geflüchteten in Bayern beleuchtet und insbesondere die derzeitige Abschiebepraxis thematisiert. Insbesondere wird beleuchtet, wie es den Betroffenen nach der Abschiebung geht. 

Eine Veranstaltung des Bellevue di Monaco und des Münchner Flüchtlingsrates.

Mit der Veranstaltung wird beleuchtet, zu welchen Grenzüberschreitungen die aktuellen politischen Forderungen führen – und Fakten und Empathie entgegengesetzt.

Weitere Infos findet ihr hier. 


Infoveranstaltung für Geflüchtete im Asylverfahren auf Persisch | 15. Juli 2025 | München

Der BFR bietet gemeinsam mit der Rechtshilfe München, Bellevue di Monaco, Refugee Law Clinic und dem Münchner Flüchtlingsrat eine Informationsveranstaltung für Geflüchtete im Eine Welt Haus in München an. Zielgruppe sind Geflüchtete im Asylverfahren, die persisch oder deutsch sprechen sowie deren Untersützer:innen. Themen sind Ablauf des Asylverfahrens, Klagemöglichkeiten bei Ablehnung, Aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten und Aufenthaltsverfestigung.

Wann: am 15.Juli 2025 von 16.30- 18 Uhr 

Wo: Eine Welt Haus München

Hier findet ihr den persischen und deutschen Flyer mit detaillierten Infos, bitte weitersagen und verteilen.

Arbeitshilfen und Publikationen

Flyer: Keine Propaganda auf Kosten von Geflüchteten!

„Geflüchtete sind an allem schuld*“

Alle fliehenden Menschen wollen nach Deutschland!?
Geflüchtete kommen nur wegen der hohen Sozialleistungen!?
Die meisten Geflüchteten haben gar keine Asylgründe!?
Abgelehnte Asylsuchende werden nicht abgeschoben!?
Geflüchtete sind faul und wollen nicht arbeiten!?

Mit diesen und ähnlichen Behauptungen machen Rechtspopulist:innen, Rechtsextremist:innen und andere rassistische Gruppen Stimmung gegen Geflüchtete, um Propaganda für sich und ihre menschenverachtende Ideologie zu betreiben.

Doch wie steht es um die Fakten zu diesen Behauptungen? Der Flyer GEFLÜCHTETE SIND AN ALLEM SCHULD geht diesen auf den Grund und gibt eine Argumentationsgrundlage, um sie zu entkräften.

Den Flyer gibts zum Download auf unserer Website.

Der Flyer kann gegen Spende und Versandkostenübernahme auch als gedruckte Version bei uns bestellt werden. 

Mitmachen

Kartentausch mit Geflüchteten

Die Schikanekarte ist nun seit einem Jahr in Bayern Realität. Doch es gibt zivilgesellschaftliche Aktionen, die einen rechtmäßigen Weg gefunden haben, um Geflüchteten dennoch Bargeld verschaffen zu können. Dies ist der Kartentausch. Auch wenn die CSU hartnäckig versucht, das zu kriminalisieren, wächst die Anzahl der Kartentauschinitiativen. Wir lassen uns nicht einschüchtern! Mittlerweile gibt es Kartentauschaktionen in München, Nürnberg, Augsburg, Würzburg, Regensburg, Rosenheim, Grafing uvm.

Alle Informationen zur Schikanekarte und zum Kartentausch haben wir auf unserer Homepage für Euch als Beitrag zum nachlesen.

Zuhören

Podcastempfehlung: Genozid überlebt, Asyl abgelehnt Teil 1 und 2 

In den beiden Podcast-Episoden gehen Journalist:innen des Rbb der Frage nach, warum die jessidische Familie Qassim Deutschland verlassen musste. Die jeweils 40-minütigen Episoden fassen die anderthalbjährige Begleitung der Familie durch die Journalist:innen eindrücklich zusammen. 

Die beiden Episoden findet ihr hier in der ARD-Audiothek, sowie auf Spotify.

Solltet ihr den Fall lieber nachlesen wollen, findet ihr den Artikel dazu hier.