Aufnahme und Unterbringung Geflüchteter – da geht noch was!

Zum Flüchtlingsgipfel am 10.05.2023: Die bayerische Staatregierung sollte die Kommunen bei der Unterbringung von Geflüchteten pragmatisch unterstützen, statt nur effekthascherisch die Ampel zu kritisieren

Am Mittwoch, den 10.05.2023 treffen sich Bundesregierung und Bundesländer zu einem Flüchtlingsgipfel und streiten auch über Verteilung der Kosten der Unterbringung von Geflüchteten.


Natürlich sieht auch der Bayerische Flüchtlingsrat die Ankunft und anständige Unterbringung Geflüchteter als eine große Aufgabe – gleichzeitig werden aber die Akzente falsch gesetzt. Statt über die Finanzierung zu streiten, sollten pragmatische Schritte zur einfacheren Unterbringung von Geflüchteten gegangen werden. Das Geschrei ums Geld lenkt vor allem davon ab, dass es nicht immer gelingt, günstigen Wohnraum für Geflüchtete zu finden. Das ist aber in vielen Fällen nicht in erster Linie eine Frage des Vorhandenseins von Wohnraum, sondern eine Frage der Bereitschaft, diesen Wohnraum für Geflüchtete herzugeben.


Hier helfen Modelle, in denen die Kommunen, der Landkreis oder Vereine als Zwischenmieter auftreten. Damit würde sehr viel mehr Sicherheit für Wohnungsgebende geschaffen. Außerdem könnte ein kleiner Aufschlag auf die üblichen Mietkosten gewährt werden, um die Bereitschaft zur Vermietung an Geflüchtete zu fördern. Alles steht und fällt aber mit der Stimmung in der Bevölkerung. Wenn Landräte hier schnell von Überforderung reden, vielleicht noch durchblicken lassen, dass es ihnen jetzt reicht mit den Geflüchteten, dann zieht auch die Bevölkerung nicht mit. Wer das ändern möchte, muss mit gutem Beispiel vorangehen.


Eine belastende Praxis könnte vom Land schnell und kostengünstig geändert werden. In Bayern sind laut bayerischem Aufnahmegesetz Geflüchtete generell verpflichtet, lange Jahre in Unterkünften zu leben. Auch Personen, die bei Verwandten oder Freunden wohnen könnten, müssen in die Unterkunft, produzieren hier hohe Kosten und belegen knappe Plätze. Hier könnte die bayerische Staatsregierung sehr einfach Abhilfe schaffen, indem sie großzügig und unbürokratisch den Auszug aus den Unterkünften gestattet. Eine erleichterte Arbeits- oder Ausbildungserlaubnis würde weiteren Menschen die Möglichkeit geben, auf eigenen Füßen zu stehen und eine eigene Wohnung zu finden.


In der Summe ist die beklagte Unterbringungsmisere in Bayern hausgemacht, und ein Ergebnis der restriktiven Ausgrenzungspraxis des Freistaats. Einfache Entlastungen wie die Aufhebung der Lagerpflicht werden nicht einmal erwogen. Hier sollten die Kommunen und Landräte dringend die Staatsregierung in die Pflicht nehmen“, schlägt Stephan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats, vor. „Das Beispiel der Geflüchteten aus der Ukraine zeigt, dass viele Geflüchtete privat unterkommen, wenn man sie nur lässt. Das schafft freie Unterkunftsplätze und senkt die Kosten massiv!