Spendenaufruf: Femizid verhindern – Frau L. zurückbringen!

Eine Frau und ihre beiden Kinder wurden abgeschoben und sind nun akut gefährdet. Der Ex-Mann, der die Frau bereits in Deutschland bedrohte und schlug, droht damit sie umzubringen, wenn er rausfindet wo sie sich aufhält. Gemeinsam mit einem breiten Unterstützer:innennetzwerk und rennomierten Anwält:innen klagen wir nun aufgrund verfahrensrechtlicher Fehler vor dem Bundeverfassungsgericht gegen die Abschiebung und fordern die Rückholung der Frau und Kinder. Verfassungsbeschwerden sind teuer und auch der geheime Unterhalt der Mutter und der Kinder muss finanziert werden.

Frau L. kam 2015 mit ihrem Ehemann nach Deutschland und stellte einen Asylantrag, welcher 2019 rechtskräftig abgelehnt wurde. Sie und ihre beiden Kinder lebten sich gut in Nordbayern ein und schlossen Freundschaften. Frau L. berichtet von Partnerschaftsgewalt und schweren Drohungen von dem Mann und seiner Familie. Sie trennt sich von ihrem Mann, welcher Deutschland daraufhin verlässt. Im Jahr 2022 wir Frau L. mit ihren beiden Kindern abgeschoben, ohne dass sie die Möglichkeit hatte, einen Asylfolgeantrag zu stellen. Die Abschiebung erfolgte unserer Meinung nach aufgrund grob verfahrensrechtlicher Fehler. Frau L. und ihre Kinder leben seitdem versteckt und in größter Angst vor ihrem Ehemann und dessen Familie in ihrem Herkunftsland. Die patriarchal geprägten Strukturen des Landes bieten keine Schutzmöglichkeiten für Frauen, die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Ihr Ehemann und Schwager bedrohen ihr Leben und werden ihr die Kinder wegnehmen, wenn sie erfahren, wo sie sich aufhält. Sie dürfen ihren Aufenthaltsort nicht erfahren. Der Spendenaufruf wird daher so anonym wie möglich gehalten, um sie und die Kinder zu schützen.

Das Unterstützer:innennetzwerk in Nordbayern kämpft seit der Abschiebung von Frau L. und ihren Kindern gemeinsam mit renommierten Anwält:innen und der Unterstützung vom Bayerischen Flüchtlingsrat und Pro Asyl für die Rückholung und den Schutz der Mutter und der Kinder. Dafür fallen Anwalts- und Versorgungskosten an, die wir mit diesem Spendenaufruf decken wollen.