Gefährdete Afghaninnen und Afghanen weiter aufnehmen

Bundes- und Landesaufnahmeprogramme sind nötig!

Gemeinsamer Appell des Bayerischen Flüchtlingsrats und zivilgesellschaftlicher Organisationen

Vor zwei Wochen, am 26. August 2021, ist die deutsche Evakuierungsaktion aus Afghanistan nach der
Machtergreifung der Taliban eingestellt worden. Viele gefährdete Menschen sitzen aber mit ihren
Familien immer noch in Afghanistan fest: Mitarbeitende lokaler Partnerorganisationen und deutscher
Organisationen, Frauenrechtsverteidiger*innen und Menschenrechtsaktivist*innen, Journalist*innen,
bei Subunternehmen beschäftigte Ortskräfte und Regierungsangestellte, die für einen
demokratischen Staat und eine unabhängige Justiz eingetreten sind. Zudem sind Angehörige von in
Deutschland lebenden Afghan*innen und Deutschen in Gefahr, sie werden zum Teil bereits von den
Taliban gesucht. Für sie sieht die Bundesregierung aktuell keine Aufnahme vor. In den vergangenen
Wochen erreichten Tausende verzweifelte Hilferufe die unterzeichnenden Organisationen. Diesen
Menschen muss schnellstmöglich eine Aufnahme ermöglicht werden!

Das Ausfliegen gefährdeter Afghan*innen startete zu spät, um alle Gefährdeten zu retten. Darüber
hinaus hat die Bundesregierung den Kreis für die Aufnahme in Frage kommender Menschen zu eng
gefasst. Die Europäische Union, die Türkei und die Nachbarstaaten Afghanistans schließen ihre
Grenzen.

Angesichts des jahrelangen NATO-Einsatzes und des politischen sowie bürokratischen Versagens in
den vergangenen Monaten steht Deutschland, wie andere Länder auch, in der Verantwortung,
Bedrohte aufzunehmen. Hinzu kommt, dass Tausende Gefährdete Angehörige haben, die bereits in
Deutschland leben. Es gibt eine starke afghanische Gemeinschaft und eine aktive Zivilgesellschaft in
Deutschland, die den neu Ankommenden bei Ankunft und gesellschaftlicher Teilhabe unterstützend
zur Seite stehen werden. Es gilt jetzt, Menschenleben zu retten!

Wir fordern:

1. Ad hoc-Maßnahmen: Sichere Ausreise und weitere Aufnahmezusagen für besonders
gefährdete Afghan*innen

Sichere Ausreise: Außenminister Heiko Maas hat die Aufnahme von rund 40.000 Ortskräften sowie
von bis zu 10.000 besonders schutzbedürftigen Menschen zugesagt. Nun muss die Bundesregierung
bei Verhandlungen und in Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft alles dafür tun,
damit gefährdete Menschen auch nach dem vollständigen Abzug der internationalen Truppen aus
Afghanistan in Sicherheit gelangen können, zum Beispiel durch zivile Flüge aus Afghanistan oder
einem Nachbarstaat.
Es müssen Vereinbarungen mit den Nachbarländern Afghanistans getroffen werden, die gefährdeten
Personen eine Einreise in diese Länder und die Weiterreise nach Deutschland ermöglichen. Die
Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass die gefährdeten Menschen die Nachbarstaaten
sicher erreichen können. Dazu gehört auch eine digitale Bestätigung der Bundesregierung über die
Aufnahmezusage, die die Betroffenen bei Bedarf vorzeigen können.
Um die Aufnahme nach Deutschland schnell zu ermöglichen, sollten Charterflüge organisiert sowie
Visa-on-Arrival erteilt werden. Mit Blick auf das schlechte Krisenmanagement der vergangenen
Wochen müssen feste Ansprechpartner*innen in den Behörden eingerichtet werden, die
Informationen zu Aufnahmezusagen und Ausreisen gegenüber betroffenen Einzelpersonen und
Organisationen transparent machen und für zivilgesellschaftliche Akteur*innen ansprechbar sind.

Aufnahmezusagen für besonders gefährdete Personen: Die Listen des Auswärtigen Amtes mit
besonders gefährdeten Personen müssen weitergeführt werden. Eine Aufnahme nach § 22 Satz 2
AufenthG muss auch Menschen offen stehen, die es bisher nicht geschafft haben, sich beim
Auswärtigen Amt registrieren zu lassen. Es ist inakzeptabel, dass mit dem 26. August eine willkürliche
Frist gesetzt wurde – ihre Gefährdung muss zählen, ein Ausschlussdatum verhindert dies. Im
Weiteren muss es Aufnahmezusagen als Ortskräfte auch für gefährdete Personen geben, die über
Subunternehmer für deutsche Einrichtungen und Organisationen tätig waren, und alle gefährdeten
Familienmitglieder – nicht nur Ehepartner*innen und minderjährige Kinder – müssen umfasst sein.

2. Weitere Aufnahme über ein Bundesaufnahmeprogramm

Bundesaufnahmeprogramm für gefährdete Afghan*innen: Für gefährdete Personen, die nicht die
aktuellen engen Kriterien der Bundesregierung erfüllen, aber z.B. aufgrund ihrer Tätigkeiten nicht
mehr sicher in Afghanistan leben können, braucht es ein Bundesaufnahmeprogramm nach § 23 Abs.
2 AufenthG. Damit darf nicht bis nach der Bundestagswahl gewartet werden. Die Bundesländer
sollten diesen Prozess unterstützen.

Berücksichtigung beim Resettlement: Bislang werden afghanische Flüchtlinge, die zum Teil seit
vielen Jahren unter prekären Bedingungen in den Nachbarländern Afghanistans leben, von
Deutschland nicht für das UN-Resettlement-Programm berücksichtigt. In Anbetracht der Not in der
Region müssen afghanische Flüchtlinge im Rahmen des Resettlement-Programms von allen
Aufnahmeländern berücksichtigt und die Aufnahmequoten stark erhöht werden.

3. Angehörige von in Deutschland lebenden Menschen schützen

Die Machtübernahme der Taliban gefährdet alle Menschen mit Verwandten, die im Westen leben.
Laut Berichten von Menschen vor Ort wird zum Teil schon gezielt nach entsprechenden
Familienmitgliedern gesucht. Entsprechend sind viele Menschen in Deutschland in großer Angst um
ihre Angehörigen.

Einen schnellen Familiennachzug: Alle deutschen Auslandsvertretungen müssen Visa für
afghanische Staatsangehörige ausstellen (sogenannte Globalzuständigkeit). Visaverfahren zur
Familienzusammenführung müssen nun priorisiert, zügig in Deutschland bearbeitet und unter
Ausschöpfung aller Ermessenspielräume umgehend entschieden werden. Zusätzlich müssen die
Kapazitäten der Auslandsvertretungen in der Region massiv ausgebaut werden. Bürokratie muss
abgebaut und die Anforderungen an Dokumente müssen heruntergefahren werden. Von
Erteilungsvoraussetzungen wie Sprachnachweisen ist angesichts der aktuellen Situation abzusehen.
Angesichts der dramatischen Lage in Afghanistan muss der Begriff der außergewöhnlichen Härte
großzügig ausgelegt werden, um den Familiennachzug anderer Angehöriger, wie etwa erwachsener
lediger Kinder, zu ermöglichen.

Landesaufnahmeprogramme für Angehörige: Da viele Afghanin*innen trotz Angehöriger in
Deutschland vom Familiennachzug ausgeschlossen sind, bedarf es – wie schon für Angehörige von
syrischen Flüchtlingen – Landesaufnahmeprogramme nach § 23 Abs. 1 AufenthG. Diese müssen auch
den Nachzug von Angehörigen außerhalb der Kernfamilie ermöglichen. Fehler aus den bisherigen
Programmen bezüglich unerfüllbarer Verpflichtungserklärungen dürfen sich nicht wiederholen.

4. Schutz und Perspektive für Afghan*innen in Deutschland

Zugleich ist es auch dringend notwendig, in Deutschland lebenden Afghan*innen eine sichere
Perspektive zu bieten. Für viele bedeutet die Machtübernahme der Taliban, dass für sie eine
Rückkehr nach Afghanistan auf absehbare Zeit ausgeschlossen ist. Dies muss sich auch in einer
geänderten Anerkennungspraxis des BAMF niederschlagen. Zudem braucht es einen generellen
Abschiebungsstopp und eine Bleiberechtsregelung.

Unterzeichnende Organisationen (8. September 2021):
Bundesebene
Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF)
Amnesty International
AWO Bundesverband
Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR e. V.
borderline-europe – Menschenrechte ohne Grenzen e.V.
Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer – BAfF e.V.
Der Paritätische Gesamtverband
Deutscher Caritasverband
Diakonie Deutschland
Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland
Jugendliche ohne Grenzen
JUMEN – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland e.V.
KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland LSVD
medica mondiale
medico international e.V.
Neue Richtervereinigung (NRV)
Patenschaftsnetzwerk Afghanische Ortskräfte
PRO ASYL e.V.
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV)
Seebrücke
SOLWODI Deutschland e.V.
terre des hommes Deutschland e.V.
YAAR e.V.

Landesebene
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW
AWO Landesverband Thüringen e.V.
bee4change e.V. Hamburg
Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e.V.
Dachverband Entwicklungspolitik Baden-Württemberg
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen e. V.
Der PARITÄTISCHE Schleswig-Holstein
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Diakonie Mitteldeutschland
Diakonisches Werk Schleswig-Holstein
Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
fluchtpunkt Hamburg
Flüchtlingsrat Baden-Württemberg
Flüchtlingsrat Bayern
Flüchtlingsrat Berlin
Flüchtlingsrat Brandenburg
Flüchtlingsrat Bremen
Flüchtlingsrat Hamburg e.V.
Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Flüchtlingsrat NRW
Flüchtlingsrat RLP e.V.
Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
Flüchtlingsrat Thüringen e.V.
Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V.
Hessischer Flüchtlingsrat
Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz
Landesintegrationsrat NRW
mAqom – Kirche und Zuflucht e. V.
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.