Positionspapier: Abschiebeflughafen Nürnberg

Positionspapier des Bayerischen Flüchtlingsrates

Im Juni 2019 wurden die Pläne des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen bekannt, den Nürnberger Flughafen zum Abschiebeflughafen auszuweiten. Ein weiterer Abschiebeflughafen in Bayern – derzeit ist München der einzige – führt zwangsläufig zu mehr Abschiebungen, zu mehr Rechtsbrüchen, zu mehr Menschen, die plötzlich aus ihrem Leben gerissen werden. Gerade in Bayern werden Abschiebungen massiv vorangetrieben. So stammt die letzte erhebliche Asylrechtsverschärfung aus der Feder des ehemaligen bayerischen Innenministers Horst Seehofer. Durch ANKER-Zentren, vielfach von der CSU als Bayerisches Modell verkauft, werden Rechte von Geflüchteten sukzessive eingeschränkt. Sie haben kaum bis gar keinen Zugang zu anwaltlicher Vertretung, Verfahrensberatung, Beratung bei der Ablehnung eines Asylantrags oder allgemein Unterstützung durch Ehrenamtliche. Im Bundesgesetz geschaffene aufenthaltsrechtliche Perspektiven für abgelehnte Asylbewerberinnen werden in Bayern konterkariert. So war es für abgelehnte Asylbewerberinnen lange Zeit fast unmöglich, eine Ausbildungserlaubnis oder auch eine Ausbildungsduldung zu erhalten. Regelmäßig fällt das Landesamt bei Abschiebungen nach Afghanistan durch besondere Hartnäckigkeit auf. So kommen mehr als die Hälfte der seit Dezember 2016 abgeschobenen Afghanen aus Bayern.

Die bayerische Agenda der konsequenten Abschiebungen korreliert mit einer fortschreitenden Aushöhlung der Rechte von Geflüchteten. Eine Stadt, die sich der Wahrung von Frieden und Menschenrechten verschrieben hat, sollte dem menschenfeindlichen bayerischen Weg Einhalt gebieten und nicht willfähriger Steigbügelhalter der Landesregierung sein. Doch auch Nürnberg ist gemeinhin bekannt für einen restriktiven Umgang mit Geflüchteten. Schon seit Jahren hat die Nürnberger Ausländerbehörde den Ruf, besonders hart und unerbittlich mit Geflüchteten
umzugehen. Ob unmenschliche und verfassungswidrige Abschiebungen, verweigerte Ausbildungserlaubnisse und tendenziöse Beratung – Handlungs- und Ermessensspielräume werden in Nürnberg selten zugunsten der Betroffenen genutzt. Nicht nur das Bundesverfassungsgericht, sogar das Bayerische Innenministerium hat Entscheidungen der Nürnberger Ausländerbehörde bereits korrigiert.

Ob nun rigide Ausländerbehörde oder Sammelabschiebungen vom Nürnberger Flughafen – die Stadt Nürnberg proklamiert gebetsmühlenartig, keine Einflussmöglichkeiten zu haben. Aber dass bei behördlichen und politischen Ereignissen in der Stadt weder Einfluss noch Mitsprachemöglichkeiten bestehen, ist mehr als unwahrscheinlich und unterminiert die eigene kommunalpolitische Wirkmacht. Eine Stadt, die sich die Wahrung von Frieden und Menschenrechten auf die Fahnen geschrieben hat, sollte sich bei Fragen in ebendiesen Belangen nicht zurücklehnen. Vielmehr gilt es, sich nachhaltig für eine menschenrechtsorientierte und flüchtlingsfreundliche Politik einzusetzen.