Keine Übermittlungspflicht von Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus im Gesundheitswesen

Gesundheit ist ein Menschenrecht. Vielen bleibt es verwehrt.

Jeder Mensch hat per Gesetz das Recht auf ärztliche Behandlung. Trotzdem können zahlreiche Menschen, die ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland leben, nicht zum Arzt. Nach Paragraf 87 Aufenthaltsgesetz ist das Sozialamt bei einer Kostenübernahme der Behandlung verpflichtet, die Daten an die Ausländerbehörde zu übermitteln. Damit würde den Betroffenen die Abschiebung drohen. Gemeinsam mit über 44 zivilgesellschaftlichen Organisationen, haben wir eine Petition ins Leben gerufen. Wir forden die Übermittlungspflicht einzuschränken und allen Menschen – unabhängig ihres Status – es zu ermöglichen, ohne Angst zum Arzt gehen zu können. Die vollständigen Forderungen gibt es hier.

Eine Unterschrift schützt Menschen

Die Corona-Pandemie zeigt uns erneut: Alle in Deutschland lebenden Menschen müssen ohne Angst medizinische Leistungen in Anspruch nehmen können. Doch faktisch wird dieses Recht in Deutschland Hunderttausenden verwehrt. Das Gesundheitswesen muss daher von der Pflicht ausgenommen werden, Daten über Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus an die Ausländerbehörde weiterzugeben.

Wir fordern den Gesetzgeber auf, in §87 Aufenthaltsgesetz eine Ausnahme für den Gesundheitsbereich zu schaffen und rufen alle Parteien auf, sich dafür einzusetzen.