Kranke Frau wird von Familie getrennt und alleine in den Irak abgeschoben

Bayerischer Flüchtlingsrat ist entsetzt über Missachtung des Grundrechts auf Schutz von Ehe und Familie durch die ZAB Mittelfranken

Jahrelang fanden wegen fehlender diplomatischer Beziehungen kaum Abschiebungen in den Irak statt. Seit November 2023 werden diese nun jedoch massiv vorangetrieben. In diesem Zusammenhang hat sich die Zentrale Ausländerbehörde durch besonders unmenschliches Handeln hervorgetan: Am Morgen des 24. April wird Nzara R. aus ihrer Unterkunft abgeholt und alleine mutmaßlich rechtswidrig in den Irak abgeschoben. Bei dem Ehemann und dem jüngeren Sohn sind Klageverfahren anhängig, der ältere Sohn befindet sich noch im Asylverfahren beim BAMF. Um die nach Art. 6 GG grundrechtlich geschützte Familieneinheit zu wahren, hätte Frau R. daher nicht in den Irak abgeschoben werden dürfen. Der Bayerische Flüchtlingsrat und auch die Anwältin der Familie sind entsetzt darüber, dass die Abschiebung trotzdem vollzogen wurde. Zusätzlich wurde Frau R. noch am 22.04.24 ambulant in einer Nürnberger Klinik an der Schulter operiert und sollte eigentlich in den Tagen danach in ihrer hausärztlichen Praxis zur Nachsorge vorstellig werden.

Frau R. reiste 2019 gemeinsam mit ihrem Ehemann legal zur Behandlung ihrer Brustkrebserkrankung ein. Da der Asylantrag des Ehemanns abgelehnt wurde, kehrte dieser jedoch in den Irak zurück, um sich um die beiden gemeinsamen Söhne zu kümmern. 2023 flohen die drei gemeinsam über die Balkanroute und kamen ebenfalls nach Deutschland. Der ältere Sohn ist mittlerweile volljährig, der jüngere 16 Jahre alt. Beide besuchen die Berufsintegrationsklasse und möchten nächstes Jahr ihren Schulabschluss machen.

Ihr Ehemann und ihre Söhne leben in Fürth, Frau R. war bis zu ihrer Abschiebung getrennt von ihrer Familie in einer reinen Frauenunterkunft in Nürnberg untergebracht – über Anträge auf eine Umverteilung war noch nicht entschieden worden. Noch am Tag vor der Abschiebung wurde im Rahmen des Umverteilungsantrags von der für die Unterbringung zuständigen Regierung von Mittelfranken ein Nachweis über die Ehe gefordert. Dass diese grundsätzlich angezweifelt wurde, stand nie im Raum. Bereits im ersten Verfahren des Ehemannes 2019 wurden er und Frau R. immer als Familie bei den Behörden geführt und lebten auch zusammen.

Besonders der jüngere Sohn leidet unter der Trennung von der Mutter. Bereits die Monate vor der Abschiebung waren belastend für die ganze Familie, da gegenseitige Besuche von den jeweiligen Unterkünften nicht erlaubt waren und Treffen somit nur im öffentlichen Raum stattfinden konnten. „Das Schlimmste ist, dass meine Frau sich nicht von mir und unseren Söhnen verabschieden konnte. Sie wurde einfach abgeholt und ihr Handy weggenommen, so dass sie uns nicht einmal tschüss sagen konnte“, sagt der Ehemann von Nzara R.

„Die Abschiebung von Nzara R. ist ein Skandal“, so Franziska Sauer vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „Schon die Tatsache, dass eine Frau alleine in den Irak abgeschoben wird, ist schlimm genug. Mit Frau R. trifft es aber eine Person, deren ganze Familie in Deutschland lebt und von der sie nun getrennt ist. Den Behörden lagen außerdem zahlreiche Atteste über psychische und physische Krankheiten vor, die einer besonderen medizinischen Versorgung bedürfen, die im Irak nicht gewährleistet werden kann. Wir fordern daher das Innenministerium auf, die Rechtmäßigkeit dieser Abschiebung zu überprüfen und Frau R. umgehend nach Deutschland zurückzuholen.“