Last Exit „Freiwillige Rückkehr“: das „freiwillig“ verfällt nach spätestens 30 Tagen

Wohlfahrtsverbände und Bundesministerium für Zusammenarbeit sollten die Kooperation mit Ausländerbehörden nach dem Vorfall im Landkreis Rosenheim überdenken

Nach der Abschiebung von zwei Nigerianern, die als geduldete Asylsuchende mitten aus einer mehrwöchigen Maßnahme zur Rückkehrvorbereitung verhaftet wurden, haben sich jetzt die Ausländerbehörde des Landkreises Rosenheim und das Bundesinnenministerium geäußert. Beide Personen wollten nach der Rückkehr auch wirtschaftlich auf eigene Füße kommen. Das fördern die Bundesregierung und auch der Freistaat Bayern durch verschiedene Programme mit viel Geld. Abgelehnten Asylsuchenden wird hier in Absprache zwischen Rückkehrberatung und Ausländerbehörde eine Frist eingeräumt. Die Rückkehr soll vorbereitet sein, sie will geplant sein, der Rückkehrer soll ja sein Schicksal wieder in eigene Hände nehmen.

Die Ausländerbehörde des Landkreises Rosenheim interessiert das alles nicht. Sie war informiert über die Kurse bei Social Impact, die beide Personen belegt hatten, und hat entschieden, die Abschiebung durchzuziehen, ohne die Rückkehrberatung, die Fortbildungseinrichtung oder die Betroffenen davon zu informieren. Das ist ein Vertrauensbruch, der ernsthafte Folgen für die Rückkehrberatung haben wird. Das Bundesinnenministerium legitimiert das Verhalten der Ausländerbehörde. Sieben bis 30 Tage würde man für die „Freiwillige Rückkehr“ einräumen. In dieser Zeit kann man aber keine Programme durchführen, wie z.B. das StartHope@Home, das Social Impact angeboten hat. Die Ausländerbehörde kann jederzeit, jetzt auch mit dem Segen des Bundesinnenministeriums, dieses Arrangement durch eine Abschiebung torpedieren. Es ist jetzt der Zeitpunkt für die Wohlfahrtsverbände, ihre Aktivitäten im Bereich „Freiwillige Rückkehr“ zu überdenken.

Es wäre jetzt ehrlich, wenn man die Rückkehr unter solchen Bedingungen nicht mehr ‚freiwillig‘ nennen würde, und wenn man Interessent*innen gleich sagen würde: Sie können es versuchen, aber wir müssen schneller sein als die Ausländerbehörde. Ein vertrauensvolles Verhältnis ist unter solchen Bedingungen nicht möglich: entweder traut ein Geflüchteter der Rückkehrberatungsstelle nicht mehr, oder diese traut der Ausländerbehörde nicht. Zumindest in Rosenheim, aber vermutlich auch weit darüber hinaus, kann man niemandem mehr zur ‚freiwilligen‘ Rückkehr raten. Wer sich auf ‚freiwillige‘ Rückkehr einlässt, läuft Gefahr, von dieser Ausländerbehörde abserviert zu werden,“ kritisiert Stephan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Das bestehende Arrangement zwischen Ausländerbehörde und Rückkehrberatung muss überprüft werden. Wenn es hier keine Änderung gibt, dann müssen die Wohlfahrtsverbände die Zusammenarbeit mit Ausländerbehörden, die sich so aufführen, abbrechen.

Die beiden jungen Männer, die von sich aus eine freiwillige Rückkehr angehen wollten, sitzen nun ohne einen Cent in Nigeria. Was man ihnen versprochen hatte, werden sie nicht bekommen. Das finden jetzt viele der beteiligten Stellen bedauerlich (nicht so die Ausländerbehörde LKR Rosenheim), aber niemand will etwas tun. Das ist beschämend.“