Neues zu den Unterkunftsgebühren

Neue Gebührenregelung in Kraft / Zentrale Gebührenabrechnungsstelle beginnt damit, Bescheide zu erlassen

Seit Dezember 2021 ist die Neuregelung der DV Asyl in Kraft. Sie sieht deutlich niedrigere Unterkunftsgebühren für Geflüchtete vor. Jeder Erwachsene muss jetzt bezahlen:

  • 147 Euro in einer abgeschlossenen Wohneinheit mit Bad und Küche
  • 139 Euro im Einzelzimmer
  •   79 Euro im Mehrbettzimmer bis 4 Personen
  •   65 Euro im Mehrbettzimmer ab 5 Personen, in Turnhallen o.ä.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bezahlen nichts.

Die Zentrale Gebührenabrechnungsstelle bei der Regierung von Unterfranken hat im Dezember 2021 damit begonnen, erste Bescheide zu verschicken. Dies sind noch keine Gebührenbescheide, sondern Feststellungsbescheide für Unterbringungszeiten im Jahr 2017, mit denen die Verjährung verhindert werden soll. Die richtigen Gebührenbescheide werden später folgen. Sollten die Feststellungsbescheide Zeiträume vor 2017 umfassen, bitten wir Sie, sich bei uns zu melden.

Die Feststellungsbescheide enthalten noch keine Kostenforderungen. Erst wenn Sie einen Gebührenbescheid bekommen, mit dem Sie konkret zur Zahlung von Unterkunftskosten aufgefordert werden, ist folgendes zu beachten:

Wenn sie Sozialleistungen beziehen,

  • bringen Sie bitte diesen Gebührenbescheid so schnell wie möglich zu dem Jobcenter oder Sozialamt, von dem Sie gerade Leistungen bekommen. Aber unbedingt in dem Monat, in dem der Bescheid bei Ihnen ankommt.
  • Beantragen Sie dort die Übernahme der Kosten. Es kann sein, dass versucht wird, sie zu dem Sozialamt oder Jobcenter zu schicken, das früher für Sie zuständig war. Lassen Sie sich nicht abwimmeln. Die Gebühren müssen in dem Monat angerechnet werden, in dem der Bescheid bei Ihnen ankommt. Das kann nur Ihr aktuelles Sozialamt oder Jobcenter.

Wenn Sie keine Sozialleistungen beziehen,

  • müssen Sie so schnell wie möglich zu dem Jobcenter oder Sozialamt gehen, das für sie zuständig ist, aber unbedingt in dem Monat, in dem der Gebührenbescheid bei Ihnen ankommt.
  • Stellen Sie einen Antrag auf Sozialleistungen und legen dazu den Gebührenbescheid vor. Dann bekommen Sie für einen Monat soviel Sozialleistungen, dass Sie zusammen mit Ihrem Einkommen und den Sozialleistungen so viel Geld haben, dass Sie Ihr Leben finanzieren und die Gebühren bezahlen können.

Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte bei:

Alexander Thal
Bayerischer Flüchtlingsrat – Büro Nordbayern
thal@fluechtlingsrat-bayern.de
Tel: 0911-99445946