Update zu verfassungswidrigen Unterkunftsgebühren

Die Regierung von Unterfranken verschickt derzeit Briefe an Geflüchtete, die im Jahr 2017 Gebührenbescheide für ihre Unterkünfte bekommen und diese aus eigenem Einkommen bezahlt haben. Sie bittet um Stellung von Wiederaufgreifensanträgen.

Die Leitung der Zentralen Gebührenabrechnungsstelle erklärt dazu, dass ihre Behörde von Amts wegen alle Bescheide rückwirkend überprüfen und den Betroffenen die zuviel gezahlten Gebühren zurückerstatten wird, sobald die neue DV Asyl in Kraft ist. Sie fürchtet aber, dass bis dahin die Bescheide aus dem Jahr 2017 verjähren und damit nicht mehr überprüft werden können. Deshalb bittet sie um Stellung dieser Wiederaufgreifensanträge. Der Effekt ist immens: Viele haben in der Zeit über 300 € pro Monat für ihre Unterkunft bezahlt, nach der neuen DV Asyl wären es nur noch zwischen 65 und 147 €.

Wir empfehlen allen Betroffenen, die beiliegenden Anträge zu unterschreiben und an die Gebührenabrechnungsstelle zurückzuschicken. Jeder, der diesen Antrag stellt, wird auch für 2017, z.T. auch für 2016, Geld wiederbekommen. Wer keinen Antrag stellt bekommt nichts oder muss das vor Gericht erstreiten.

Nicht betroffen sind Geflüchtete, die in der Zeit in Bayern von Jobcentern oder Sozialämtern Sozialleistungen bezogen haben. Dann wurden die Gebühren bereits bezahlt und müssen laut VGH-Beschluss auch nicht mehr nachberechnet werden.

Es können aber Geflüchtete betroffen sein, die aus Bayern weggezogen sind und Leistungen von anderen Jobcentern oder Sozialämtern bekommen haben. Bei einigen haben sich die Sozialleistungsträger am neuen Wohnort geweigert, die Gebühren zu übernehmen und die Betroffenen mussten selbst bezahlen. Sie sollen unbedingt auch solche Wiederaufgreifensanträge stellen, damit sie einen Teil wiederbekommen.

Der Bayerische Flüchtlingsrat wundert sich über das bürokratische Vorgehen der Gebührenabrechnungsstelle. Nach unserer Meinung müsste sie auch von Amts wegen bei allen Betroffenen das Verfahren für die Gebührenbescheide aus 2017 wiederaufgreifen können. Das würde (fast) alle erreichen und es müssten nicht tausende Briefe hin und hergeschrieben werden. Die Überprüfung der Gebühren von einem Antrag der Betroffenen abhängig zu machen, ist hinterhältig, denn viele werden schlicht die Briefe nicht verstehen. Nicht die Geflüchteten haben Fehler gemacht, die sie mit Anträgen wiedergutmachen müssten. Bayern hat verfassungswidrige Gebühren erhoben und muss alles dafür tun, diese unbürokratisch zurückzuzahlen!