Veranstaltungsreihe: Toolbox Asyl und Migration #6

WISSEN – AUSTAUSCH – HANDELN – Eine Vortragsreihe des Bayerischen Flüchtlingsrats

Unsere Vortragsreihe geht in die mittlerweile 6. Runde. Im Juli beschäftigen wir uns mit allerhand Themen rund um „Asyl und Migration“. Wir fragen uns, wie genau Familiennachzug funktioniert, wollen einen Überblick über die Vielzahl an Gesetzesänderungen bekommen und setzen uns mit dem Übergang vom Chancenaufenthalt in ein dauerhaftes Bleiberecht auseinander.

Wieso? Mit der Veranstaltungsreihe „Toolbox Asyl und Migration“ wollen wir uns mit alltäglichen Fragen und Fallstricken aus der Beratung und Unterstützung von Geflüchteten beschäftigen. Das Asyl- und Aufenthaltsrecht ist so restriktiv wie kompliziert. Zwischen Bundesländern, aber auch Regierungsbezirken und jeweiligen Ausländerbehörden gibt es enorme Unterschiede in der Entscheidungspraxis. Wir haben Praktiker:innen aus ganz Bayern gefragt und einige der meist gefragten Themen und Problemstellungen herausgesucht. Expert:innen aus den jeweiligen Bereichen werden die rechtliche und praktische Situation beleuchten und sich Zeit nehmen, unsere Fragen zu beantworten.

Wer? Die Veranstaltungreihe richtet sich an Geflüchtete, Ehren- und Hauptamtliche. In der Regel finden die Veranstaltungen auf deutsch statt. Bei manchen Veranstaltungen gibt es eine Übersetzung. Informationen zu Übersetzungen finden Sie unten in der jeweiligen Veranstaltung.

Wie? Die Veranstaltungen finden online über Zoom statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Bei Interesse melden Sie sich bitte über die untenstehenden Links an. Wir senden Ihnen die Zugangsdaten per E-Mail zu. Wenn Sie keinen Link erhalten sollten, sehen Sie bitte im Spam-Ordner Ihres Mail-Programms nach. Bei Fragen können Sie sich gerne an kontakt@fluechtlingsrat-bayern.de wenden.

Toolbox Asyl und Migration: Termine

Zahlreiche Geflüchtete haben in den vergangenen zehn Jahren einen Schutzstatus bekommen. Mit Flüchtlingsschutz kann man gleich einen Antrag auf Familiennachzug stellen, bei subsidiär Schutzberechtigten ist die Zahl der Anträge gedeckelt. Wer den Antrag nicht innerhalb von drei Monaten nach Anerkennung gestellt hat, muss zahlreiche Voraussetzungen erfüllen. Außerdem sind die Wartezeiten an manchen deutschen Auslandsvertretungen extrem. Was geht, was muss man beachten, wie ist das Prozedere und wer darf überhaupt kommen? Darüber gibt uns Annika Hesselmann Auskunft. Sie arbeitet im Beratungsteam „Familiennachzug“ beim Niedersächsischen Flüchtlingsrat

Dienstag, 09.07.2024 | 18:00 – 19:30 | Annika Hesselmann

Die Veranstaltungen finden online über Zoom statt. Die Teilnahme ist kostenlos.

Anmeldung über unser Formular. Die Zugangsdaten erhalten Sie bei der Anmeldung sowie per Mail (Bitte sehen Sie auch in Ihren Spam-Mails nach).


Obwohl hierzulande Tausende von Menschen gegen die rigide Abschiebepolitik auf die Straße gingen und Politiker:innen die sogenannte Brandmauer gegen Rechts immer wieder betonen, werden europa- und bundesweit diverse gesetzliche Verschärfungen durchgesetzt, die das Leben von schutzsuchenden Menschen erheblich einschränken – sei es GEAS, Rückführungsverbesserungsgesetz oder das Fachkräfteeinwanderungsgesetz.

Der Vortrag am Mittwoch, 17.07.2024 von Rechtsanwältin Giannina Mangold gibt einen Überblick über bereits durchgesetzte sowie bevorstehende Änderungen des Asylrechts. Nach einem kurzen Input und Überblick soll es Raum für Austausch und Fragen aus der Praxis geben. 

Mittwoch, 17.07.2024 | 18:00 – 19:30 | RAin Giannina Mangold

Die Veranstaltungen finden online über Zoom statt. Die Teilnahme ist kostenlos.

Anmeldung über unser Formular. Die Zugangsdaten erhalten Sie bei der Anmeldung sowie per Mail (Bitte sehen Sie auch in Ihren Spam-Mails nach).

Am 01.01.2023 trat mit weiteren Gesetzesänderungen auch das neue Chancenaufenthatsrecht in Kraft. Der Chancenaufenthalt sollte laut Koalitionsvertrag der Bundesregierung die bisherige Praxis der „Kettenduldungen“ beenden. Der Chancenaufenthalt gem. § 104c AufenthG ist ein 18-monatiges Bleiberecht. Diese 18 Monate sollen dazu dienen, Passpapiere zu besorgen und eine Arbeit aufzunehmen, um den Lebensunterhalt sichern zu können. Nach den 18 Monaten sollen Geflüchtete in die Bleiberegelungen nach § 25a AufenthG oder § 25b AufenthG wechseln, wenn sie diese notwendigen Voraussetzungen erfüllen.    

Nun gehen diese 18 Monate für die ersten Antragsteller:innen zu Ende und es stellen sich viele Fragen zum Übergang in die Aufenthalte nach § 25a/b. 

Was waren und sind mögliche Probleme bei der Erfüllung der Voraussetzungen? Wie geht man mit diesen am besten um, wenn die 18 Monate verstrichen sind? Gibt es Tipps, die man beachten sollte? Wie stellt man sicher, dass die Voraussetzungen von den Ausländerbehörden anerkannt werden? Und was sind mögliche Alternativen, wenn der Übergang von den Ausländerbehörden abgelehnt wird? 

Dazu möchten wir am Dienstag, 23.07.2024 mit Rechtsanwältin Antonella Giamattei sprechen. Nach einem kurzen Input und Überblick zu den Übergangsregelungen wird es Raum für Austausch und Fragen aus der Praxis geben. 

Dienstag, 23.07.2024 | 18:00 – 19:30 | RAin Antonella Giamattei

Die Veranstaltungen finden online über Zoom statt. Die Teilnahme ist kostenlos.

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Die Bezahlkarte wurde eingeführt als Schikane und Diskriminierung Geflüchteter. Das Sozialgericht Nürnberg hat, nach Klagen des Anwalts Gerloff, die bayerische Praxis der Bezahlkarte für unrechtmäßig befunden. Die Stadt Schwabach als Beispielfall wurde verpflichtet, bis zu einer Änderung der Praxis das Geld in voller Höhe auf das normale Konto der Betroffenen zu überweisen. Adieu, Bezahlkarte?

Nicht ganz. Nur bei den Klägern knickte die Stadt ein, alle anderen bekommen weiterhin Geld auf die Bezahlkarte. Deshalb ist es wichtig, dass in zahlreichen Fällen geklagt wird.

Rechtsanwalt Volker Gerloff beschreibt die Konsequenzen aus den Urteilen und sagt, wie man sich juristisch gegen die Bezahlkarten zur Wehr setzen kann.

Mittwoch, 21.08.2024 | 18:00 – 19:30 | RA Volker Gerloff

Die Veranstaltungen finden online über Zoom statt. Die Teilnahme ist kostenlos.

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