Warnung: Abschiebung nach Pakistan voraussichtlich am 09. oder 10.11.20

Es gibt Hinweise, dass am 09.11. oder am 10.11. eine Abschiebung nach Pakistan stattfinden könnte.
Warnhinweise und Informationen gegen die Angst findet ihr hier.

Diese Hinweise beinhalten Informationen darüber, welche Personen NICHT gefährdet sind sowie welche aufenthaltsrechtlichen Perspektiven es noch geben könnte. Manche Länder haben als Bedingung für eine Abschiebung, dass die betroffenen Personen einen negativen Covid-19 Test vorweisen. Wenn jemand eine Aufforderungen für einen Test erhält und diesen nicht einordnen kann (z.B. wegen einem Umzug in eine andere Unterkunft) – könnt ihr euch sehr gerne an den Bayerischen Flüchtlingsrat wenden.

Bitte passt auf. Wir raten allen ausreisepflichtigen Personen aus Pakistan sich bei Bekannten, Beratungsstellen oder Anwält:innen zu melden.