Die rechtswidrige Zurückweisung Asylsuchender an den deutschen Grenzen

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt verkündete als erste Amtshandlung, dass ab dem 7. Mai 2025 nicht nur weiter Grenzkontrollen an den deutschen Grenzen durchgeführt werden, sondern dass alle Personen ohne gültige Einreisepapiere, also auch Asylsuchende, bei Kontrollen an der Einreise gehindert und zurückgewiesen werden. Am Tag der Ankündigung reisten Mitarbeiter:innen von PRO ASYL an die deutsch-polnische Grenze, um dies in der Praxis anzuschauen. Dabei trafen sie auf drei junge somalische Geflüchtete, eine erst 16 Jahre, die schon zwei Mal von der Bundespolizei an der Einreise nach Deutschland gehindert worden waren. Am 9. Mai 2025 stellten die drei an der Grenze wiederum einen Antrag auf Asyl in Deutschland, und wurden erneut abgewiesen. Eine Berliner Anwältin, bezuschusst vom PRO ASYL Rechtshilfefonds, übernahm das Mandat. Am 2. Juni 2025 ergingen die drei Entscheidungen des Berliner Verwaltungsgerichts. Es urteilte, dass die Zurückweisung gegen Europarecht verstoße, da zumindest eine Zuständigkeitsprüfung durch das Bundesamt hätte stattfinden müssen. Eine Zurückweisung durch die Polizei sei im Falle eines Asylbegehrens rechtswidrig. In den Fällen der drei Somali seien Asylverfahren durchzuführen. Entgegen der von Innenminister Dobrindt und anderen vorgetragenen Auffassung, es sei ja nur ein Fall eines Gerichts, haben die Urteile grundsätzliche Bedeutung, und verweisen auf die diesbezüglich klare Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes.

In der Folge wurden die drei somalischen Geflüchteten, die Anwältin, die Richter:innen des Berliner Verwaltungsgerichts und PRO ASYL mit Unterstellungen, Diffamierungen und Beleidigungen überzogen. Die BILD veröffentlichte Bilder und Informationen, die nur von der Bundespolizei stammen konnten. Die Bundespolizei erstattete sogar Anzeige, zwar gegen Unbekannt, aber eindeutig gegen PRO ASYL gerichtet, wegen Beihilfe zum illegalen Grenzübertritt. Das Gericht, die Anwältin und PRO ASYL haben durchgesetzt, was in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein sollte: dass geltendes Recht angewendet wird. Die Bundesregierung und die Behörden zeigen kein Unrechtsbewusstsein, die rechten Medien sekundieren.

Hier geht es zum ausführlichen Übersichtsartikel von PRO ASYL.

Und hier geht es zu einem Beitrag des Bayerischen Rundfunks zum Thema Grenzkontrollen und Zurückweisungen an der Deutsch-Österreichischen Grenze. Danke an Julia Ley, die mit dem Bayerischen und dem Münchner Flüchtlingsrat an die Grenze ging: