Zuständig für das Asylverfahren ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Nach dem Asylgesuch müssen Geflüchtete bei der zuständigen Außenstelle des BAMF ihren förmlichen Asylantrag stellen. Die Anhörung ist dabei das wichtigste Element im Asylverfahren. Gerade in ANKER-Zentren aber findet die Anhörung bereits wenige Tage nach der Ankunft statt. Somit besteht für die Menschen kaum die Möglichkeit, im Vorfeld über die zentrale Bedeutung der Anhörung aufgeklärt zu werden und sich gründlich – ggf. auch mit anwaltlicher Unterstützung – darauf vorzubereiten.

Wer sich im Asylverfahren befindet, besitzt eine Aufenthaltsgestattung für die Dauer des Asylverfahrens. Nach Beendigung des Asylverfahrens erhalten Geflüchtete bei positivem Ausgang (Flüchtlingsanerkennung, subsidiärer Schutz und normalerweise auch bei einem Abschiebeverbot) eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Bei negativem Ausgang soll laut BAMF die freiwillige Ausreise erfolgen. Erfolgt diese nicht und ist eine Abschiebung nicht möglich, erhalten Geflüchtete eine Duldung (Aussetzung der Abschiebung).

Gegen die Entscheidung des BAMF kann beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage erhoben werden. Je nach Herkunftsland ist die Quote derer, die dort nachträglich Schutz erhalten, teilweise sehr hoch. Die bayerischen Verwaltungsgerichte sind ob der zahlreichen Klagefälle überlastet und benötigen häufig lange Zeit, in der die Menschen oft in den ANKER-Zentren ausharren müssen.

Die Bundeszentrale für politische Bildung stellt das Asylverfahren anschaulich dar.

Im Folgenden finden Sie eine Auswahl an Links zu Handreichungen mit Basisinformationen über das Asylverfahren in Deutschland. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen keine Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt im Asyl- und Ausländerrecht ersetzt.

Das Asyl- und Aufenthaltsrecht ist sehr vielfältig und häufig weitreichenden Änderungen unterworfen. Hier finden Sie die Grundlagen der Rechtsprechung im Migrationsbereich.

Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz)

„Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland. 2 Es ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland. 3 Das Gesetz dient zugleich der Erfüllung der humanitären Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland. 4 Es regelt hierzu die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern. 5 Die Regelungen in anderen Gesetzen bleiben unberührt.“

Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

Die AufenthV regelt die Umsetzung des Aufenthaltsgesetzes.

Asylgesetz (AsylG)

Das Asylgesetz, vormals Asylverfahrensgesetz, regelt das Asylverfahren der BRD von den Erstinterviews beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über die Unterbringung von AsylbewerberInnen bis zur Abschiebung nach der Ablehnung des Asylantrags.

Die folgenden Materialien geben eine Übersicht über den Ablauf des Asylverfahrens.

Leitfaden des niedersächsischen Flüchtlingsrats zum Asylverfahren

Auch der Münchner Flüchtlingsrat informiert in dem Asylwegweiser auf verschiedenen Sprachen über den Ablauf des Asylverfahrens

Eine tabellarische Übersicht über die verschiedenen Aufenthaltstitel, ihre Rechtsgrundlagen und eine Übersicht über die Flüchtlingsdefinitionen und ihre Aufenthaltspapiere wurde von der GGUA Flüchtlingshilfe zusammengestellt (Stand August 2015)

Die Anhörung ist das zentrale Element des Asylverfahrens. Anhand der vorgetragenen Umstände und persönlichen Gründe für die Flucht wird über den Asylantrag in Deutschland entschieden.

Hier finden Sie einen kurzen Film, der über die Bedeutung des Interviews und die Rechte der Geflüchteten beim Interview informiert sowie weitere hilfreiche Informationen zur Anhörung im Bundesamt. Der Film steht in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.

Der Informationsverbund Asyl & Migration informiert hier in verschiedenen Sprachen über die Anhörung (Stand Dezember 2016)

Auf ArrivalAid.org finden Sie mehrsprachige Merkblätter und Leitfäden zur Anhörung beim Bundesamt

Hier finden Sie hilfreiche Informationen über das Teilnahmerecht eines Beistands und Vertrauensdolmetschers*Vertrauensdolmetscherin an der Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Dokument von RA Hubert Heinhold (Stand November 2016)

Brief von Dr. Ole Schröder, MdB (Stand Oktober 2016)

Was können Sie tun, wenn Sie einen negativen Bescheid vom BAMF oder eine Abschiebungsandrohung erhalten?

Hinweise „Was tun bei einem negativen Bescheid“ vom Bayerischen Flüchtlingsrat (Stand Dezember 2016)

deutsch | englisch | französisch | persisch | spanisch

Die Kanzlei Haubner | Schank in Passau stellt regelmäßig Beratungsmaterialien zur Verfügung, die wir hier zugänglich machen. Die Kanzlei bittet aber darum, von Anfragen per Telefon oder E-Mail nur im Einzugsgebiet Niederbayern und Landkreise Mühldorf und Altötting Gebrauch zu machen. Andere wenden sich bei Nachfragen bitte an Beratungsstellen oder Asyl- und Ausländerrechtsanwält*innen in ihrer Nähe.

Thema Arbeit und Ausbildung

Newsletter der Kanzlei Haubner & Schank zur Frist bei der Identitätsklärung für Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung (08.06.2020)

Workshop zum Thema Gesetzesänderungen im Asylrecht und ihre Auswirkungen auf Geflüchtete (07.11.2019)

Newsletter der Kanzlei Haubner und Schank zu Beschäftigungserlaubnis (23.10.2019)

Newsletter zum Thema Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) für Geflüchtete mit angeblich sog. „geringer Bleibeperspektive“ (24.02.2018)

Newsletter zu den Themen Beschäftigungserlaubnis, Familiennachzug, Passbeschaffungskosten, nicht Gewährung von Familienleistungen, Führerschein, Klage bei subs. Schutz, Pakistan (02.01.2018)

Newsletter zum Thema Arbeitserlaubnis und Ausbildungsduldung für Asylsuchende und Geduldete (30.06.2017)

Thema Gebührenbescheide und Sozialleistungen

Update Leistungskürzungen im AsylblG durch das Migrationspaket (19.05.2021)

Update Gebührenbescheide zum Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (04.05.2021)

Newsletter zu Gebührenbescheiden in Unterfranken (01.11.2019)

Update Gebührenbescheide (29.06.2018)

Gebühren-und Erstattungsbescheide der Regierung von Unterfranken für Unterkunftskostenund Haushaltsenergie in den Gemeinschaftsunterkünften und rechtliche Möglichkeiten (11.10.2017)

Informationen und Vorgehensweisen zu den Änderungen im AsylblG durch das Migrationspaket (29.08.2019)

Newsletter zum Thema Gebührenbescheide der Regierung von Unterfranken für Unterkunftskosten in den Gemeinschaftsunterkünften und rechtliche Möglichkeiten (24.07.2017)

Informationen zu Leistungskürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz wegen fehlender Mitwirkung bei der Identitätsklärung im noch laufenden Asylverfahren (08.07.2017)

Thema Abschiebungen

Informationen zu Fragen bzgl. Abschiebungen und Passbeschaffung für Menschen aus dem Irak (01.02.2019)

Newsletter zu Abschiebungen nach Afghanistan (27.08.2019)

Thema Asylverfahren und sonstige Themen

Widerrufsverfahren BAMF für als noch Minderjährige anerkannte afghanische Geflüchtete (08.07.2020)

Informationen zur Aufenthaltserlaubnis gem. § 25a AufenthG für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende (27.08.2018)

Informationen zum Familiennachzug bei subsidiärem Schutz (24.02.2018)

Newsletter zu den Themen Beschäftigungserlaubnis, Familiennachzug, Passbeschaffungskosten, nicht Gewährung von Familienleistungen, Führerschein, Klage bei subs. Schutz, Pakistan (02.01.2018)

Newsletter zum Thema negative Asylbescheide & Aufenthaltssicherung (10.07.2017)

Informationen zu Krankheiten im Asylverfahren (19.05.2017)

Informationen zu Neuerungen beim Familiennachzug (19.05.2017)

Informationen zu Strafverfahren Auswirkungen auf Asyl und Aufenthalt (28.04.2017)

Newsletter zum Thema Konversion zum Christentum als Asylgrund (04.03.2017)

Informationen zur Anhörung im Asylverfahren (28.10.2016)

Im Dublinverfahren wird geprüft, welches europäische Land für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Geregelt ist das Verfahren in der europäischen Dublin III Verordnung.

Fair verfahren: Analysen und Vorschläge für eine gerechte Flüchtlingspolitik | Eine Broschüre von Pro Asyl über Dublin III und mögliche Alternativen

Wir treten ein! – Die Kampagne von Pro Asyl setzt sich für die freie Wahl des Aufnahmelandes, für ein faires Asylverfahren, gegen Dublin-Abschiebungen und für die Freizügigkeit von Geflüchteten ein.
Auf der Kampagnenseite finden sich Aktionsbeispiele, Hintergrundinformationen und Praxistipps.
Link zur Homepage

Das Hinterland Magazin des Bayerischen Flüchtlingsrats erscheint vierteljährlich. Jede Ausgabe behandelt einen Schwerpunk rund um das Thema Flucht und Migration. Das Heft Nr. 29 widmet sich dem Dublinverfahren, von der geschichtlichen Entwicklung bis zur Unmöglichkeit seiner Durchführung.
Link zum Magazin

Im Dezember 2018 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, laut der schutzberechtigte Personen zu Mitwirkungspflichten in etwaigen Widerrufs- und Rücknahmeverfahren des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge haben können. Das heißt, dass Personen, deren Schutzstatus vom Bundesamt überprüft wird, den entsprechenden Aufforderungen des BAMF nachkommen müssen. Bis dahin waren Schutzberechtigte nicht gesetzlich zu einer Mitwirkung verpflichtet.

Hinweisblatt Tipps zum Widerrufsverfahren vom Münchner Flüchtlingsrat (Stand Juli 2019)

Hinweise zu den Mitwirkungspflichten im Widerrufsverfahren der GGUA (Stand Dezember 2018)

Hinweise zu den Mitwirkungspflichten im Widerrufsverfahren RA Hubert Heinhold (Stand Dezember 2018)

Gesammelte Hinweise und Stellungnahmen auf Asyl.net

Hier finden Sie Informationen zum Familiennachzug bzw. zur Familienzusammenführung innerhalb und außerhalb Europas, sowie Tipps für den Nachzug während des Asylverfahrens und bei bereits erteiltem Schutzstatus.

Gesammelte Informationen zum Familiennachzug innerhalb und außerhalb Europas auf Asyl.net

Umfangreiche praktische Informationen und Handreichungen zum Verfahren der Familienzusammenführung: Informationsverbund Asyl & Migration

Praxistipps der Diakonie zu Familienzusammenführungen im Rahmen der Dublin-III-Verordnung nach Deutschland (Stand Februar 2018)

Hier finden Sie Informationen zu Möglichkeiten, einen Asylfolgeantrag zu stellen.

Arbeitshilfe zu Folgeanträgen von Kirstin Eichler (GGUA) (Stand Dezember 2018)

Deutscher Caritasverband: Folgeanträge von afghanischen Staatsbürger:innen im Lichte der Machtübernahme der Taliban (Stand September 2021)

Netzwerk Berlin hilft: Afghanistan – Folgeantrag (Stand Oktober 2021)

Folgende Handreichungen über Strafverfahren und die jeweiligen Auswirkungen auf Asyl und Aufenthalt informieren über klassische Verfahren im Aufenthaltsgesetz, z.B. wegen illegaler Einreise oder unerlaubten Aufenthalts ohne Pass sowie der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und gibt hilfreiche Tipps im Umgang damit.

Hinweise zum Umgang mit Strafbefehlen wegen Passlosigkeit des Münchner Flüchtlingsrats (Stand Juni 2020)

Abschiebungen nach Afghanistan und mögliche Strafbarkeit von Ehrenamtlichen bezüglich Beihilfe und illegalem Aufenthalt : Stellungnahme der Rechtsanwältin Iris Ludwig (Stand März 2017)

Einen hilfreichen Leitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht haben Maren Gag und Barbara Weiser von passage gGmbH zusammengestellt.

Zu Geflüchteten mit besonderen Bedürfnissen zählen laut EU-Aufnahmerichtlinie (3013/33/EU) Minderjährige, unbegleitete Minderjährige, Menschen mit einer Behinderung, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Opfer von Menschenhandel, körperlich oder psychisch erkrankte Personen und Menschen, die Folter oder Gewalt erlitten haben. Besonders schutzbedürftige Personen können unter Umständen im Asylverfahren sowie in der Unterbringung und Versorgung in Deutschland besondere Rechte in Anspruch nehmen.

Handlungsempfehlungen „Beratung von queeren Geflüchteten“ (Stand November 2024)
Der Paritätische Gesamtverband hat im November 2024 eine neue Broschüre veröffentlich, die Empfehlungen für die Beratung von queeren Geflüchteten gibt.

Zur Broschüre des Paritätischen

Broschüre Flüchtlingsrat Thüringen (Stand Februar 2020)
Der Flüchtlingsrat Thüringen hat eine mehrsprachige Broschüre zum Thema „Besondere Rechte im Asylverfahren – Informationen für Schutzsuchende mit besonderen Bedürfnissen“ herausgegben. Zur Broschüre:

Dari | Arabisch | Tigrinisch | Englisch | Französisch | Deutsch

Nach einem erfolglosen Asylverfahren erhalten vielen Menschen eine so genannte Duldung oder Aussetzung der Abschiebung. Es gibt verschiedene Duldungsarten. Die GGUA hat dazu eine Übersicht erstellt:

Seit 2020 gibt es mit dem §60b AufenthG, die Duldung für Personen mit ungeklärter Identität. Damit geht unter anderem ein Arbeitsverbot einher. Das Innenministerium des Bundes hat Anwendungshinweise zur Duldung gem. §60b AufenthG veröffentlicht:

Geflüchtete sind an allem schuld * Keine Propaganda auf Kosten von Geflüchteten: Unser Flyer geht den Behauptungen rechter Propaganda auf den Grund und macht den Faktencheck. Die Druckversion ist gegen Spende und Versandkostenübernahme bei uns bestellbar.

Der Nachweis von Attesten die eine Krankheit bescheinigen sollen, spielt im asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren eine große Rolle. Leiden Asylsuchende oder Menschen mit Duldung an erheblichen Krankheiten, kann dies zu einem Abschiebeverbot oder einer sogenannten Reiseunfähigkeit führen. Doch das ist leider nicht so einfach. Einerseits ist die Suche von Ärzt:innen, die behandeln bzw. Atteste ausstellen sehr schwierig und kostspielig, andererseits werden die Atteste vielfach von Behörden (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder Ausländerbehörden) nicht anerkannt. Hier finden Sie Informationen und Materialien, über fachärztliche Stellungnahmen im Asyl- sowie aufenthaltsrechtlichen Verfahren.